Vorschlag des Ständigen Beirats
Neubenennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union
(hier: Gremien, in denen die Bundesratsbeauftragten seit 2009 tätig sind bzw. deren Neubestellung in 2012 ansteht, sowie der Beauftragten des Bundesrates für Beratungen zur Festlegung der Verhandlungsposition der Bundesrepublik Deutschland zu Vorhaben der Europäischen Union, deren Neubestellung in 2012 ebenfalls ansteht)

Der Bundesrat benennt gemäß § 4 Absatz 1 und § 6 Absatz 1 und 2 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union vom 12. März 1993, zuletzt geändert durch das Gesetz vom 22. September 2009, i.V.m. Abschnitt III der Anlage zu § 9 EUZBLG und Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung vom 10. Juni 2010, Beauftragte für Beratungsgremien der Kommission und des Rates der Europäischen Union sowie für Weisungssitzungen der Bundesregierung.

Die Neubestellung wird zum 1. Januar 2013 wirksam.

A

Es werden benannt als Beauftragte des Bundesrates in Gremien bzw. zu Themenbereichen, bei denen eine Teilnahme generell möglich ist:

I. Bereich Binnenmarkt und gewerbliche Wirtschaft

Gremien des Rates

II. Bereich Beschäftigung, soziale Angelegenheiten, Bildung

Gremien des Rates

III. Bereich Landwirtschaft und Fischerei, Lebensmittelbereich

Gremien des Rates

IV. Bereich Verkehr

Gremien der Kommission

V. Bereich Umwelt, Verbraucherschutz, nukleare Sicherheit

Gremien des Rates

VI. Bereich Wissenschaft, Forschung und Entwicklung, Statistik

Gremien des Rates

VII. Bereich Telekommunikation, Informationsindustrie und Innovation

Gremien des Rates

VIII. Bereich Regionalpolitik, Strukturpolitik

Gremien der Kommission

IX. Bereich Energie

Gremien des Rates

X. Bereich Kultur und Sport

Gremien des Rates

XI. Bereich Inneres und Justiz

Gremien des Rates

B

Es werden benannt als Beauftragte des Bundesrates in Gremien bzw. zu Themenbereichen, bei denen die Teilnahmemöglichkeit von der jeweiligen Tagesordnung abhängt:

I. Bereich Beschäftigung, Soziale Angelegenheiten, Bildung

Gremien des Rates

II. Bereich Verkehr

Gremien des Rates

C

Es werden benannt als Beauftragte des Bundesrates für Beratungen zur Festlegung der Verhandlungsposition der Bundesrepublik Deutschland zu Vorhaben der Europäischen Union (Soweit möglich wurden die Weisungssitzungen unter Teil A bereits den korrespondierenden Ratsarbeitsgruppen zugeordnet).