Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 4330 - vom 8. Juli 2008.
Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 19. Juni 2008 angenommen.
Das Europäische Parlament,
- - unter Hinweis auf das Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Russischen Föderation andererseits (Partnerschafts- und Kooperationsabkommen - PKA)1, das 1997 in Kraft getreten und 2007 ausgelaufen ist,
- - unter Hinweis auf die Beschlüsse des Rates Allgemeine Angelegenheiten vom 26. Mai 2008, mit denen die Verhandlungsrichtlinien für ein Abkommen angenommen wurden, das einen neuen umfassenden Rahmen für die Beziehungen der Europäischen Union zu Russland bieten wird,
- - unter Hinweis auf das gemeinsame Ziel der Europäischen Union und Russlands, das in der nach dem Gipfeltreffen in Sankt Petersburg vom 31. Mai 2003 abgegebenen gemeinsamen Erklärung definiert wurde, nämlich einen gemeinsamen Wirtschaftsraum, einen gemeinsamen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts, einen Raum der Zusammenarbeit im Bereich der äußeren Sicherheit und einen Raum der Forschung und Bildung einschließlich Kultur zu schaffen,
- - unter Hinweis auf seine vorangegangenen Entschließungen zu den Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Russland und insbesondere seine Entschließung vom 14. November 20072 zu dem 20. Gipfeltreffens EU-Russland vom 26. Oktober 2007 in Mafra, Portugal,
- - unter Hinweis auf die Konsultationen zwischen der Europäischen Union und Russland über Menschenrechtsthemen und insbesondere deren siebte Runde vom 17. April 2008, in deren Mittelpunkt die Freiheit der Medien, die Meinungs- und Versammlungsfreiheit, insbesondere im Lichte der jüngsten Parlaments- und Präsidentschaftswahlen, die Funktionsfähigkeit der Zivilgesellschaft, die Rechte von Personen, die Minderheiten angehören, die Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit und die Rechte von Kindern standen,
- - in Kenntnis des von der Kommission verfassten Fortschrittsberichts 2007 über die Umsetzung der gemeinsamen Räume EU-Russland, der im März 2008 veröffentlicht wurde
- - in Kenntnis der Ergebnisse der achten Sitzung des Ständigen Partnerschaftsrats für Freiheit, Sicherheit und Recht vom 24. und 25. April 2008 in Sankt Petersburg,
- - in Kenntnis der Erklärung des Vorsitzes der Delegation des Europäischen Parlaments im Parlamentarischen Kooperationsausschuss EU-Russland im Anschluss an den Besuch der Arbeitsgruppe EU-Russland vom 17. bis 18. März 2008 in Moskau,
- - gestützt auf Artikel 103 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,
- 1 ABl. L 327 vom 28.11.1997, S.1.
- 2 Angenommene Texte, P6_TA(2007)0528.
A. in der Erwägung, dass sich die Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Russland im letzten Jahrzehnt stetig weiterentwickelt haben, was eine tief greifende und umfassende wirtschaftliche Integration und gegenseitige Abhängigkeit herbeigeführt hat, die in naher Zukunft zwangsläufig noch stärker werden wird,
B. in der Erwägung, dass die Europäische Union und Russland, das Mitglied des UN-Sicherheitsrats ist, gemeinsam eine Verantwortung für die weltweite Stabilität und Sicherheit tragen, und in der Erwägung, dass eine engere Zusammenarbeit und gutnachbarschaftliche Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Russland für die Stabilität, die Sicherheit und den Wohlstand Europas von besonderer Bedeutung sind,
C. in der Erwägung, dass der Abschluss eines Abkommens über strategische Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und der Russischen Föderation nach wie vor von größter Bedeutung für die Weiterentwicklung und Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen beiden Seiten ist,
D. in der Erwägung, dass die Verhandlungen zu diesem neuen Abkommen über strategische Partnerschaft möglichst bald beginnen und auf den Fortschritten aufbauen sollten, die bereits auf dem Weg zur Verwirklichung der vier gemeinsamen Räume - gemeinsamer Wirtschaftsraum, Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts, Raum der äußeren Sicherheit und Raum der Forschung, Bildung und Kultur - erzielt wurden, sowie in der Erwägung, dass die zügige Verwirklichung dieser vier gemeinsamen Räume Kernstück der Verhandlungen zum Abkommen über strategische Partnerschaft sein sollte,
E. in der Erwägung, dass nach den beträchtlichen Fortschritten im Zusammenhang mit dem russischen Embargo gegen die Einfuhr von Fleischprodukten und anderen landwirtschaftlichen Erzeugnissen aus Polen und den Zusicherungen im Zusammenhang mit der Unterbrechung der Druschba-Pipeline, die von Litauen als Vergeltungsmaßnahme aufgefasst wurde, die Mitgliedstaaten sich endlich auf die Ausarbeitung eines neuen Verhandlungsmandats für ein neues Abkommen geeinigt haben, mit dem das Ende letzten Jahres ausgelaufene Partnerschafts- und Kooperationsabkommen ersetzt werden soll,
F. in der Erwägung, dass Dmitri Medwedew am 7. Mai 2008 seinen Amtseid als Präsident der Russischen Föderation geleistet hat und dass der neue Präsident den früheren Präsidenten Wladimir Putin zum Ministerpräsidenten ernannt hat, der seinerseits von der Duma in diesem Amt mit überwältigender Mehrheit bestätigt wurde,
G. in der Erwägung, dass die Veränderungen in der russischen Führung nach den Wahlen zur Duma im vergangenen Jahr und den Präsidentschaftswahlen Anfang diesen Jahres den Beziehungen EU-Russland neuen Schwung verleihen, zu einer Verbesserung der Beziehungen zwischen Russland und einigen seiner engsten Nachbarn führen und zur Entwicklung der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit in Russland beitragen könnten,
H. in der Erwägung, dass der neue russische Präsident Dmitri Medwedew in seiner Antrittsrede sein Engagement zum Aufbau eines ausgereiften und wirksamen Rechtssystem bekräftigte, das er als Grundvoraussetzung für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung in Russland, die Stärkung des Einflusses Russlands in der internationalen Gemeinschaft, die weitere Öffnung Russlands gegenüber der Welt und die Erleichterung des Dialogs mit anderen Völkern als gleichrangige Gesprächspartner bezeichnete; in der Erwägung ferner, dass Präsident Medwedew als erste Amtshandlung die Einsetzung eines Anti-Korruptionsrats erlassen hat, dessen Vorsitz er selbst übernimmt,
I. unter Hinweis darauf, dass der Beitritt der Russischen Föderation zur Welthandelsorganisation (WTO) wesentlich zur weiteren Verbesserung der Wirtschaftsbeziehungen zwischen Russland und der Europäischen Union beitragen würde, sofern verbindlich zugesagt wird, dass die WTO-Auflagen und -Verpflichtungen in vollem Umfang eingehalten und umgesetzt werden,
J. in der Erwägung, dass die Sicherheit der Energieversorgung eine der größten Herausforderungen für Europa und einen der wichtigsten Bereiche der Zusammenarbeit mit Russland darstellt und dass gemeinsame Anstrengungen unternommen werden müssen, um die bestehenden wie die auszubauenden Energieübertragungssysteme vollständig und effizient zu nutzen; in der Erwägung ferner, dass die starke Abhängigkeit der Europäischen Union von fossilen Brennstoffen die Formulierung einer ausgewogenen, kohärenten und wertebestimmten europäischen Politik gegenüber Russland erschwert,
K. in der Erwägung, dass Russland in jüngster Zeit einige der größten Energieunternehmen der Europäischen Union im Rahmen einer strategischen Partnerschaft in mehrere bedeutende Energieprojekte einbezogen oder es EU-Unternehmen gestattet hat, einige begrenzte strategische Anteile an russischen Unternehmen zu erwerben; unter Hinweis darauf, dass die Wahrung der Rechtssicherheit und der Eigentumsrechte für die Aufrechterhaltung des gegenwärtigen Niveaus der ausländischen Investitionen in Russland von wesentlicher Bedeutung ist,
L. in der Erwägung, dass Streitigkeiten über die Bedingungen der Lieferung und der Übertragung von Energie auf dem Verhandlungsweg, nichtdiskriminierend und transparent beigelegt werden sollten und zu keiner Zeit als Mittel benutzt werden dürfen, politischen Druck auf die Mitgliedstaaten der Europäischen Union und die Staaten in der gemeinsamen Nachbarschaft auszuüben,
M. in der Erwägung, dass ein künftiges Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Russischen Föderation aus diesen Gründen die Grundsätze der Energiecharta enthalten sollte,
N. in der Erwägung, dass die Europäische Union und die Russische Föderation gemeinsam aktiv zur Schaffung von Frieden und Stabilität auf dem europäischen Kontinent beitragen können und sollten, und dies insbesondere in der gemeinsamen Nachbarschaft, aber auch in anderen Teilen der Welt,
O. in der Erwägung, dass die Europäische Union und die Russische Föderation insbesondere im Hinblick darauf zusammenarbeiten sollten, eine endgültige Lösung für den internationalen Status des Kosovo zu finden und die weiterhin gefährlichen Konflikte in Abchasien, Südossetien, Berg-Karabach und Transnistrien friedlich beizulegen,
P. in der Erwägung, dass nach der Entscheidung der russischen Regierung, offizielle Beziehungen zu den abtrünnigen Republiken Abchasien und Südossetien aufzunehmen, sich die Lage in diesen georgischen Regionen weiter verschlechtert, wobei dadurch die Rolle der russischen Streitkräfte als neutrale Friedenstruppe in Frage gestellt und die territoriale Integrität Georgiens untergraben wird,
Q. in der Erwägung, dass Russland seine Beteiligung an dem Vertrag über konventionelle Streitkräfte in Europa (KSE-Vertrag) ausgesetzt und erklärt hat, es werde Inspektionen und Überprüfungen seiner Militärbasen durch NATO-Länder nicht mehr zulassen und die Anzahl seiner konventionellen Waffen nicht mehr begrenzen,
R. in der Erwägung, dass der russische Außenminister Sergei Lawrow nach dem Treffen der ministeriellen Troika der Europäischen Union vom 29. April 2008 in Luxemburg die Teilnahme Russlands an der militärischen Operation der Europäischen Union im Tschad und in der Zentralafrikanischen Republik (Operation EUFOR Tchad/RCA, eingeleitet am 28. Januar 20081) bestätigt hat,
S. in der Erwägung, dass erhebliche Besorgnis über die Entwicklungen in der Russischen Föderation in Bezug auf die Achtung und den Schutz der Menschenrechte sowie die Achtung gemeinsam vereinbarter Grundsätze, Regeln und Verfahren der Demokratie besteht; in der Erwägung ferner, dass die Russische Föderation Vollmitglied des Europarats und der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) ist und sich damit den von den genannten Organisationen festgelegten Grundsätzen der Demokratie und der Beachtung der grundlegenden Menschenrechte verpflichtet hat,
T. in der Erwägung, dass es wichtig ist, dass die Europäische Union mit einer Stimme spricht, sich solidarisch zeigt und Einigkeit in ihren Beziehungen zur Russischen Föderation an den Tag legt und diese Beziehungen auf gegenseitige Interessen und gemeinsame Werte stützt,
- 1 Gemeinsame Aktion 2007/677/GASP des Rates vom 15. Oktober 2007 (ABl. L 279 vom 23.10.2007, S. 21) und Beschluss 2008/101/EG des Rates vom 28. Januar 2008 (ABl. L 34 vom 8.2.2008, S. 39).
- 1. betont, dass das bevorstehende Gipfeltreffen das erste Gipfeltreffen EU-Russland sein wird an dem Russlands neu gewählter Präsident Dimitri Medwedew teilnehmen wird, und drückt seine Hoffnung aus, dass dieses Treffen der Beginn einer Verbesserung der Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Russland sein wird;
- 2. bekräftigt seine Überzeugung, dass Russland nach wie vor ein wichtiger Partner für eine strategische Zusammenarbeit ist, und dass die Europäische Union mit Russland nicht nur Wirtschafts- und Handelsinteressen teilt, sondern auch das Ziel, auf internationaler Ebene und in der gemeinsamen Nachbarschaft eng zusammenzuarbeiten
- 3. unterstreicht die Bedeutung von Einigkeit unter den EU-Mitgliedstaaten in ihren Beziehungen zu Russland und fordert die Mitgliedstaaten auf, den langfristigen Vorteilen eines gemeinsamen Standpunkts in den Verhandlungen mit der Russischen Föderation gegenüber den möglichen kurzfristigen Vorteilen bilateraler Vereinbarungen in Einzelfragen den Vorrang zu geben;
- 4. bekundet seine Unterstützung für den pragmatischen Ausbau der künftigen Beziehungen zu Russland unter Beibehaltung der Konzentration auf die Bereiche der vier gemeinsamen Räume und auf die Notwendigkeit eines neuen Partnerschafts- und Kooperationsabkommens, wobei der Schwerpunkt auf konkrete Zusammenarbeit, gemeinsame Projekte und die Umsetzung der bisher eingegangenen Verpflichtungen und Vereinbarungen gelegt werden sollte,
- 5. bekundet seine Befriedigung darüber, dass es endlich gelungen ist, die Hindernisse auf dem Weg zu einer Einigung über ein Mandat für die Verhandlungen mit der Russischen Föderation über ein neues Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zu überwinden
- 6. fordert den Rat, die Kommission und die Mitgliedstaaten eindringlich auf, den 21. EU-Russland-Gipfel in Chanty-Mansijsk gemeinsam mit der Regierung der Russischen Föderation als echten neuen Ausgangspunkt für die weitere Intensivierung der Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Russland zu nutzen und dazu Verhandlungen über ein neues Partnerschafts- und Kooperationsabkommen aufzunehmen und damit die Grundlage für weitere konkrete Ergebnisse in naher Zukunft zu schaffen;
- 7. begrüßt den Umstand, dass Staatspräsident Medwedew in seiner Antrittsrede die Bedeutung der Bürgerrechte hervorgehoben hat und erneut öffentlich für die Förderung der Rechtsstaatlichkeit und der Menschenrechte eingetreten ist; erwartet, dass diesen Worten Taten folgen und dass Russland die notwendigen Reformen einleitet, die den Weg hin zu einem echten demokratischen System bereiten werden;
- 8. bekundet seine tiefe Sorge angesichts der ständigen Berichte russischer und internationaler Menschenrechtsorganisationen über den Einsatz von Folter und über unmenschliche und erniedrigende Handlungen in Gefängnissen, Polizeikommissariaten und geheimen Inhaftierungszentren in Tschetschenien; bekundet darüber hinaus seine ernsthafte Besorgnis angesichts der immer häufiger werdenden Angriffe auf ethnische, rassische und religiöse Minderheiten in Russland;
- 9. fordert erneut eine Intensivierung der Konsultationen zwischen der Europäischen Union und Russland zu Menschenrechtsthemen, um sie wirkungsvoller und stärker ergebnisorientiert zu gestalten, wobei andere russische Ministerien als das Außenministerium beteiligt sein sollten und das Europäische Parlament auf allen Ebenen uneingeschränkt einbezogen werden sollte; vertritt in diesem Zusammenhang die Auffassung, dass die vor der Eröffnung der offiziellen Konsultationen stattfindenden und von der Kommission organisierten offiziellen Treffen mit Vertretern der Zivilgesellschaft ein wichtiges Instrument sind, das hinreichend gestärkt werden sollte und das von den russischen Behörden im Hinblick auf seine Umwandlung zu einem eigenständigen juristischen Forum unter Mitwirkung von Wissenschaftlern, Vertretern der Zivilgesellschaft und offiziellen Vertretern beider Seiten gebührend gewürdigt werden sollte;
- 10. betont, dass eine starke und unabhängige Zivilgesellschaft wesentliches und unverzichtbares Element einer wahren und ausgereiften Demokratie ist; bekundet diesbezüglich seine tiefe Besorgnis über die sich verschlechternde Lage von Menschenrechtsaktivisten und über die Schwierigkeiten der in den Bereichen Menschenrechte, Umweltschutz und Ökosysteme tätigen Organisationen bei ihrer Registrierung und bei der Ausübung ihrer Tätigkeit; bekundet seine äußerste Besorgnis über die kürzlich abgeänderten Rechtsvorschriften zu Extremismus, die Auswirkungen auf den freien Informationsfluss haben könnten und die die russischen Behörden veranlassen könnten, das Recht unabhängiger Journalisten und politischer Gegner auf freie Meinungsäußerung weiter zu beschränken;
- 11. fordert die Russische Föderation auf, ihr Engagement für gemeinsame Werte dadurch unter Beweis zu stellen, dass sie das Zusatzprotokoll 14 zur Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten ratifiziert, so dass wichtige Reformen im Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte durchgeführt werden könnten der mit Zehntausenden von unbearbeiteten Fällen überlastet ist; fordert die russischen Behörden auf, allen Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu entsprechen;
- 12. begrüßt den Umstand, dass der EU-Russland-Gipfel im Verwaltungszentrum des Autonomen Distrikts Chanty-Mansijsk stattfinden wird; fordert den amtierenden Ratsvorsitz auf, die Gelegenheit zu nutzen, die sich durch den Gipfel bietet, an den sich der 5. Weltkongress der finno-ugrischen Völker anschließt, um die Schwierigkeiten der finno-ugrischen Minderheiten in Russland hinsichtlich ihrer politischen Vertretung sowie den Schutz und die Entwicklung ihrer kulturellen und sprachlichen Identität zu erörtern
- 13. bekräftigt darüber hinaus die Bedeutung der Errichtung des Gemeinsamen Wirtschaftsraums und der Weiterentwicklung der im Fahrplan für den Gemeinsamen Wirtschaftsraum vereinbarten Zielvorgaben, insbesondere was die Schaffung eines offenen und integrierten Marktes zwischen der Europäischen Union und Russland anbelangt
- 14. begrüßt die seit dem letzten EU-Russland-Gipfel in Mafra erzielten Fortschritte hinsichtlich des Beitritts Russlands zur WTO, der für gleiche Wettbewerbsbedingungen für die Unternehmen auf beiden Seiten sorgen und in hohem Maße die russischen Bemühungen unterstützen wird, eine moderne, diversifizierte und spitzentechnologieorientierte Volkswirtschaft aufzubauen; fordert Russland auf, die notwendigen Schritte einzuleiten, um die verbleibenden Hindernisse im Beitrittsprozess auszuräumen, insbesondere im Bereich der Ausfuhrabgaben und -zölle, und sich in die Lage zu versetzen, die Auflagen und Verpflichtungen einer WTO-Mitgliedschaft in vollem Umfang einzuhalten und umzusetzen, wobei die Europäische Union im Anschluss daran mit der Russischen Föderation Gespräche über den Abschluss eines Freihandelsabkommens aufnehmen sollte;
- 15. fordert außerdem, dass in diesem Rahmen alsbald eine Einigung über die Höhe der Zölle bei Rohholzexporten aus der Russischen Föderation in die Europäische Union erzielt wird; bedauert, dass Russland seine Zusage nicht eingehalten hat, die Zahlungsforderungen für den Sibirienüberflug auslaufen zu lassen und fordert Russland auf, das diesbezüglich auf dem Gipfeltreffen in Samara erreichte Abkommen zu unterzeichnen;
- 16. betont die Bedeutung einer Verbesserung des Klimas für europäische Investitionen in Russland, die nur durch eine Förderung und Erleichterung diskriminierungsfreier und transparenter Bedingungen für die Unternehmen, durch weniger Bürokratie und durch Investitionen in beiden Richtungen erreicht werden kann; erklärt sich besorgt über den Mangel an Berechenbarkeit bei der Anwendung von Vorschriften durch staatliche Behörden;
- 17. begrüßt den verstärkten Dialog zwischen der Europäischen Union und Russland in Fragen der Energiepolitik und des Umweltschutzes; betont die Bedeutung von Energieeinfuhren für die europäischen Volkswirtschaften, die eine potenzielle Gelegenheit zu weiterer handels- und wirtschaftspolitischer Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und Russland bieten; betont, dass die Grundsätze der gegenseitigen Abhängigkeit und der Transparenz die Grundlage einer solchen Zusammenarbeit bilden sollten, ebenso wie ein gleichberechtigter Zugang zu Märkten, Infrastrukturen und Investitionen; begrüßt Russlands Beitritt zum Kyoto-Protokoll und betont die Notwendigkeit, dass Russland die verbindlichen Klimaschutzziele für die Zeit nach dem Auslaufen des Kyoto-Protokolls uneingeschränkt unterstützt; fordert den Rat und die Kommission auf, dafür Sorge zu tragen, dass die Grundsätze der Energiecharta, das ihr angefügte Transitprotokoll sowie die Schlusserklärung der G8, die auch eine weitere Zusammenarbeit in den Bereichen Energieeffizienz, Verringerung der Kohlendioxidemissionen und erneuerbare Energiequellen, einschließlich der Nutzung von Energie aus Biomasse, betreffen, in ein neues Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Union und Russland aufgenommen werden; stellt fest, dass diese Grundsätze auf umfassende Energieinfrastrukturprojekte angewandt werden sollten; fordert die Europäische Union auf in diesen heiklen energiepolitischen Angelegenheiten gegenüber Russland mit einer Stimme zu sprechen; fordert die Partner des Energiedialogs EU-Russland auf, die Möglichkeit zu prüfen, die russischen Energielieferungen in die Europäische Union in Euro zu berechnen, um von Drittlandswährungen unabhängig zu werden,
- 18. bekundet seine Bedenken in Bezug auf die Sicherheit der Atomwirtschaft in der Russischen Föderation, die Pläne Russlands zur Ausfuhr von Nukleartechnologie und Atommaterial in andere Staaten und die damit einhergehende Gefahr für die atomare Sicherheit und die Weiterverbreitung;
- 19. fordert die Russische Föderation auf, den Ausbau ihres Industriebereichs Erneuerbare Energien umweltfreundlich und nachhaltig zu unterstützen; fordert die Russische Föderation ferner auf, Umweltnormen auf einem dem Stand der Technik entsprechenden Niveau für sämtliche Erdöl- und Erdgasprojekte zu gewährleisten, die auf ihrem Hoheitsgebiet durchgeführt oder geplant werden;
- 20. begrüßt die Fortschritte, die die Europäische Union und Russland bei der Umsetzung ihres gemeinsamen Raumes der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts insbesondere im Bereich der Umsetzung der Visaerleichterung und der Rückübernahmeabkommen erreicht haben, die sich als wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem visafreien Reiseverkehr als langfristigem Ziel erwiesen haben; fordert eine weitere Zusammenarbeit im Bereich der illegalen Zuwanderung, verbesserte Kontrollen von Ausweisdokumenten und einen besseren Informationsaustausch im Zusammenhang mit Terrorismus und organisiertem Verbrechen; betont, dass der Rat und die Kommission sicherstellen müssen, dass Russland alle Bedingungen einhält, die in von beiden Seiten ausgehandelten Vereinbarungen über die Abschaffung der Visumpflicht festgelegt wurden um eine Beeinträchtigung der Sicherheit in Europa zu vermeiden;
- 21. weist darauf hin, dass in Russland, das letztes Jahr seine Visabestimmungen geändert hat und seither keine Mehrfachvisa für Geschäftsleute mehr ausstellt, die ein Jahr lang gültig waren und früher von vielen europäischen Arbeitnehmern benutzt wurden, die Gefahr besteht, dass Manager und Arbeitnehmer aus der Europäischen Union das Land massenhaft verlassen, wenn es seine neuen Bestimmungen nicht ändert und den lästigen bürokratischen Aufwand vermindert, der für Visa und Arbeitsgenehmigungen erforderlich ist;
- 22. begrüßt die Verstärkung der Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und Russland im Weltraum im Rahmen des im März 2006 zwischen der Europäischen Kommission, der Europäischen Weltraumagentur und Roscosmos (der russischen Weltraumorganisation) begründeten Weltraumdialogs zwischen den drei Parteien, der sich auf Raumfahrtanwendungen (Satellitennavigation, Erdbeobachtung und Satellitenkommunikation), den Zugang zum Weltraum (Trägerraketen und zukünftige Raumtransportsysteme), die Weltraumforschung und die Entwicklung von Raumfahrttechnologien bezieht; stellt fest, dass die Zusammenarbeit im Weltraum im Rahmen des gemeinsamen Wirtschaftsraums zu einem vorrangigen Bereich erklärt wurde
- 23. fordert die Russische Föderation auf, sich an dem Prozess zum Aufbau europäischer Forschungsinfrastrukturen zu beteiligen, die innerhalb der Rahmenprogramme der Europäischen Gemeinschaft unterstützt werden; vertritt die Auffassung, dass ein solcher Anreiz die effiziente Nutzung und Weiterentwicklung der beträchtlichen russischen Human- und Finanzressourcen in den Bereichen Forschung, Entwicklung und Innovation erlauben würde und somit sowohl für Europa als auch für Russland von Nutzen wäre;
- 24. appelliert an die Regierungen Russlands und der Vereinigten Staaten, die Beratungen über Verteidigungs- und Sicherheitsangelegenheiten, die die Mitgliedstaaten der Europäischen Union unmittelbar oder mittelbar betreffen, zu intensivieren; legt den Regierungen beider Staaten nahe, die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten umfassend an diesen Beratungen zu beteiligen und auf Maßnahmen oder Entscheidungen zu verzichten, die als eine Bedrohung des Friedens und der Stabilität auf dem europäischen Kontinent angesehen werden könnten;
- 25. fordert die Regierung Russlands auf, gemeinsam mit der Europäischen Union und den anderen Mitgliedern der Kosovo-Kontaktgruppe einen positiven Beitrag zu den Bemühungen um eine dauerhafte politische Lösung in Bezug auf die Zukunft des Kosovo und die weitere Stärkung der Stabilität der westlichen Balkanländer zu leisten;
- 26. fordert Russland auf, sich nicht der Entsendung der Rechtsstaatlichkeitsmission der Europäischen Union im Kosovo (EULEX KOSOVO1) zu widersetzen, sondern die OSZE umfassend zu unterstützen und ihr Mandat zu bestätigen, um es dadurch zu ermöglichen dass alle in der Verfassung des Kosovo vorgesehenen Garantien und die von der kosovarischen Staatsführung eingegangenen Verpflichtungen bezüglich der institutionellen Dezentralisierung und des Schutzes der Minderheiten sowie des kulturellen Erbes und der Denkmäler uneingeschränkt umgesetzt werden;
- 27. fordert den Rat und die Kommission auf, gemeinsame Initiativen mit der russischen Regierung zu verfolgen mit dem Ziel, die Sicherheit und Stabilität in der gemeinsamen Nachbarschaft zu stärken, insbesondere mit Hilfe eines intensivierten Dialogs über den Aufbau der Demokratie in Belarus sowie gemeinsamer Bemühungen, um die ungelösten Konflikte in Abchasien, Süd-Ossetien, Berg-Karabach und Transnistrien endlich beizulegen;
- 28. bekundet seine ernsthafte Besorgnis über die Entscheidung Russlands, verstärkte Beziehungen zu den georgischen Regionen Abchasien und Südossetien aufzubauen, und bekräftigt erneut seine uneingeschränkte Unterstützung der territorialen Integrität Georgiens; fordert Russland auf, alle weiteren Schritte zu unterlassen, die die Spannungen verschärfen könnten, und Maßnahmen zur Verbesserung der Beziehungen zu Georgien zu ergreifen; bekundet seine Hoffnung, dass das kürzlich stattgefundene Treffen zwischen Präsident Medwedew und Präsident Saakaschwili in Sankt Petersburg zu einer Verbesserung der Beziehungen zwischen Russland und Georgien führen wird;
- 29. fordert den Ratsvorsitz auf, beim Gipfeltreffen EU-Russland den Abschuss einer georgischen Drohne durch ein russisches Flugzeug und die kürzlich erfolgte erhebliche Zunahme russischer Truppen in Abchasien anzusprechen und eine stärkere Mitwirkung der Europäischen Union im Konfliktbeilegungsprozess anzubieten;
- 30. fordert die Europäische Union und Russland als Mitglied des UN-Sicherheitsrats und des Quartetts auf, ihre Bemühungen im Hinblick auf die Erzielung von Fortschritten im Nahen Osten fortzusetzen; betont ferner die Notwendigkeit einer weiteren Zusammenarbeit mit Russland zur Verhinderung der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und fordert beide Seiten auf, sich ihrer Verantwortung insbesondere für das Problem des nordkoreanischen und iranischen Atomprogramms zu stellen;
- 31. fordert Russland auf, seine einseitige Aussetzung der Einhaltung des KSE-Vertrags zu überdenken und den Verhandlungsweg zu beschreiten, um seine legitimen Interessen zu schützen und eine Erosion des KSE-Vertrags zu vermeiden; fordert die NATO-Mitglieder auf die geänderte Fassung des KSE-Vertrags von 1999 zu ratifizieren;
- 32. begrüßt die Entscheidung Russlands, die Europäische Union bei ihrer Friedenserhaltungsoperation im Tschad und in der Zentralafrikanischen Republik zu unterstützen und unterstützt die Erklärung des russischen Außenministers Sergei Lawrow und des Hohen Vertreters der Europäischen Union Javier Solana, dass die Zusammenarbeit zwischen Russland und der Europäischen Union beim Krisenmanagement nicht auf die Beteiligung Russlands an der vorgenannten Operation EUFORTchad/RCA beschränkt bleiben solle, und dass beide Parteien bereit sind, ein Rahmenabkommen hierzu auf der Grundlage einer "fairen Partnerschaft und Zusammenarbeit" zu unterzeichnen;
- 33. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Russischen Föderation sowie dem Europarat und der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa zu übermitteln.
- 1 Gemeinsame Aktion 2008/124/GASP des Rates vom 4. Februar 2008 (ABl. L 42 vom 16.2.2008, S. 92).