Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 110042 - vom 19. Mai 2008.
Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 22. April 2008 angenommen.
Das Europäische Parlament,
- - in Kenntnis des Vierten Berichts über den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt (KOM (2007) 0273),
- - in Kenntnis des Beschlusses Nr. 1904/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über das Programm "Europa für Bürgerinnen und Bürger" zur Förderung einer aktiven europäischen Bürgerschaft (2007-2013)1,
- - in Kenntnis des Beschlusses Nr. 1719/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. November 2006 über die Einführung des Programms "Jugend in Aktion" im Zeitraum 2007-20132,
- - in Kenntnis des Beschlusses 2006/144/EG des Rates vom 20. Februar 2006 über strategische Leitlinien der Gemeinschaft für die Entwicklung des ländlichen Raums (Programmplanungszeitraum 2007 bis 2013)3,
- - in Kenntnis der Entscheidung 2006/702/EG des Rates vom 6. Oktober 2006 über strategische Kohäsionsleitlinien der Gemeinschaft4,
- - in Kenntnis der Entschließung 2006/C 297/02 des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zur Umsetzung der gemeinsamen Ziele im Bereich Einbeziehung und Information der Jugendlichen im Hinblick auf die Förderung ihres europäischen Bürgersinns5,
- - in Kenntnis der Mitteilung der Kommission "Förderung der umfassenden Beteiligung junger Menschen an Bildung, Beschäftigung und Gesellschaft" (KOM (2007) 0498),
- - in Kenntnis der Mitteilung der Kommission "Die demografische Zukunft Europas - Von der Herausforderung zur Chance" (KOM (2006) 0571),
- - unter Hinweis auf die Empfehlung 2001/613/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Juli 2001 über Mobilität von Studierenden, in der Ausbildung stehenden Personen, Freiwilligen, Lehrkräften und Ausbildern innerhalb der Gemeinschaft6,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. März 2007 zum Thema "Soziale Verantwortung von Unternehmen: eine neue Partnerschaft"7,
- - in Kenntnis der Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zum Beitrag der Freiwilligentätigkeit zum wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt (AdR 254/2007),
- - in Kenntnis der Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema "Freiwillige Aktivitäten, ihre Rolle in der europäischen Gesellschaft und ihre Auswirkungen" (2006/C 325/13)8,
- - in Kenntnis der Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zum Thema "Die Rolle gemeinnütziger Organisationen - ein Beitrag zu einer europäischen Gesellschaft" (AdR 98/C 180/10)9,
- - gestützt auf die Artikel 158 und 159 des EG-Vertrags,
- - gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,
- - in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für regionale Entwicklung (A6-0070/2008),
A. in der Erwägung, dass nach zuverlässigen Schätzungen mehr als 100 Millionen EU-Bürger Freiwilligentätigkeiten ausüben10,
B. in der Erwägung, dass die ersten Ergebnissen der Umsetzung des VN-Handbuchs für gemeinnützige Einrichtungen ergeben haben, dass der wirtschaftliche Beitrag gemeinnütziger Einrichtungen durchschnittlich 5% des BIP ausmacht und dass selbst vorsichtigen Schätzungen zufolge auf Freiwilligentätigkeiten mehr als ein Viertel hiervon entfallen11,
C. in der Erwägung, dass die Freiwilligentätigkeit eine wichtige Triebkraft zur Stärkung der Bürgergesellschaft und der Solidarität - einen der wichtigsten Werte der Europäischen Union - sowie ein wesentlicher Bestandteil zur Unterstützung der gemeinschaftlichen Entwicklungsprogramme insbesondere in den Mitgliedstaaten, die gerade eine postkommunistische Übergangszeit durchlaufen haben - ist,
D. in der Erwägung, dass eine kürzlich veröffentlichte, europaweite Studie über Organisationen, die Freiwilligentätigkeit in Anspruch nehmen, ein hohes Niveau an Mehrwert zeigte pro Euro, den diese Organisationen für Freiwilligentätigkeiten ausgaben, erzielten sie einen durchschnittlichen Ertrag im Wert von drei bis acht Euro12,
E. in der Erwägung, dass der sehr beträchtliche Beitrag der Freiwilligentätigkeiten zum Aufbau von Sozialkapital in vollem Umfang anerkannt werden muss,
F. in der Erwägung, dass eine nachhaltige Finanzierung, vor allem eine Finanzierung zu Zwecken der Verwaltung, von ausschlaggebender Bedeutung für Freiwilligenorganisationen und generell für die Freiwilligentätigkeit ist,
G. in der Erwägung, dass der jüngste Bericht der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen ergab, dass das Sozialkapital ein wesentliches Element bei der Entwicklung politischer Strategien zur Förderung der ländlichen Entwicklung ist13,
H. in der Erwägung, dass die zentrale Aussage einer jüngsten Studie über ein erfolgreiches Programm für die städtische Dimension in Århus ist, dass die lokale Bevölkerung und Freiwilligentätigkeiten für die erfolgreiche Umsetzung des Programms ausschlaggebend waren14,
I. in der Erwägung, dass der Freiwilligentätigkeit nicht nur ein messbarer wirtschaftlicher Wert zukommt, sondern dass sie auch zu beträchtlichen Einsparungen bei öffentlichen Dienstleistungen führen kann, und in der Erwägung, dass es in diesem Zusammenhang wichtig ist, dafür zu sorgen, dass die Freiwilligentätigkeit zusätzlich zu dem erfolgt, was an öffentlichen Dienstleistungen erbracht wird, und nicht als Ersatz hierfür benutzt wird J. in der Erwägung, dass die Freiwilligentätigkeit zur persönlichen und sozialen Entwicklung desjenigen beiträgt, der sie ausübt, und dass sie positiv auf die Gemeinschaft wirkt, beispielsweise auf zwischenmenschliche Beziehungen,
K. in Erwägung der wichtigen Rolle, die die Freiwilligen für die Erreichung der Ziele der Strategie von Lissabon im Hinblick auf den sozioökonomischen Zusammenhalt spielen da sie zur finanziellen Integration beitragen, etwa durch die Einrichtung von Kreditgenossenschaften, die reguliert sind, und gemeinnützigen Finanzgenossenschaften, die von Freiwilligen geführt und geleitet werden,
L. in der Erwägung, dass die soziale Verantwortung der Unternehmen sowohl der unternehmerischen Tätigkeit dient als auch ein wesentliches Element des europäischen Sozialmodells darstellt,
M. in der Erwägung, dass es einen Zusammenhang zwischen Freiwilligentätigkeit und nachhaltiger Entwicklung gibt,
N. in der Überzeugung, dass es wichtig ist, bewährte Verfahren bei der Verwaltung der Freiwilligentätigkeit unter Organisationen, die Freiwilligentätigkeit in Anspruch nehmen zu fördern und zu unterstützen,
O. in der Erwägung, dass die Bürger durch die Freiwilligentätigkeit direkt an der Entwicklung ihres Wohnorts beteiligt werden und dass die Freiwilligentätigkeit so einen wichtigen Beitrag zur Förderung von Bürgergesellschaft und Demokratie leisten kann P. in der Erwägung, dass der Rat in seiner vorstehend erwähnten Entschließung zum Bürgersinn für ein verstärktes staatsbürgerliches Engagement der Jugendlichen, Beteiligungsstrukturen und Freiwilligendienst eintritt,
Q. in der Erwägung, dass der demografische Wandel in Europa zu einer steigenden Zahl älterer potentieller Freiwilliger führt,
R. in der Erwägung, dass sich Freiwilligentätigkeiten positiv auf die Gesundheit der Menschen auswirken kann15; in der Erwägung, dass Menschen aller Altersgruppen diesen Gesundheitsvorteil in Anspruch nehmen können und dass er einen Beitrag zur Prävention körperlicher und geistiger Krankheiten leisten kann,
S. in der Erwägung, dass der Freiwilligentätigkeit eine Rolle bei der Untermauerung örtlicher Entwicklungsinitiativen und bei der Erleichterung der erfolgreichen Umsetzung einer Reihe durch die Gemeinschaft finanzierter Initiativen, wie das LEADER-Programm INTERREG und das PEACE-Programm zukommt,
- 1. ermuntert die Mitgliedstaaten sowie die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften, den Beitrag von Freiwilligentätigkeiten zur Förderung des sozialen und wirtschaftlichen Zusammenhalts anzuerkennen; tritt darüber hinaus dafür ein, mit Freiwilligenorganisationen partnerschaftlich zusammenzuarbeiten und nach angemessener Konsultation des Freiwilligensektors Pläne und Strategien zur Anerkennung, Bewertung, Unterstützung, Erleichterung und Ermutigung von Freiwilligentätigkeiten zu entwickeln; fordert die Mitgliedstaaten ferner auf, für einen stabilen und institutionalisierten Rahmen für die Beteiligung von nichtstaatlichen Organisationen (NGO) an öffentlichen Debatten zu sorgen;
- 2. fordert die entsprechenden Experten der Kommission zu einer klareren Unterscheidung zwischen Freiwilligenorganisationen und NGO auf, die ihre Aktivitäten nicht auf der gleichen Grundlage der Freiwilligenarbeit entfalten, und fordert ein umfassendes, gesamteuropäisches Forschungsprogramm zu Formen, Intensität und internen Mechanismen sozialen Engagements, einschließlich der Freiwilligentätigkeit und ihrer Finanzierung;
- 3. fordert die Mitgliedstaaten sowie die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften dazu auf, sich ernsthaft darum zu bemühen, Freiwilligenorganisationen beim Zugang zu ausreichender und nachhaltiger Finanzierung, sowohl was die Verwaltungsausgaben als auch was die Projektmittel betrifft, zu unterstützen, wobei auf übermäßige Bürokratie verzichtet werden soll, ohne dabei die notwendige Kontrolle der Verwendung öffentlicher Gelder zu vernachlässigen;
- 4. fordert die Mitgliedstaaten sowie die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften dazu auf, die Schaffung von Freiwilligen-Notdiensten in jeder Region zu unterstützen, um im Fall von Naturkatastrophen und Unfällen rasch reagieren zu können;
- 5. weist die Kommission darauf hin, dass der Hauptzweck der Partnerschaft sowohl in den strategischen Leitlinien der Gemeinschaft für die Entwicklung des ländlichen Raums (Programmplanungszeitraum 2007 bis 2013) als auch in den strategischen Kohäsionsleitlinien der Gemeinschaft auf nationaler Ebene nicht immer beachtet wurde16, und fordert deshalb die Kommission nachdrücklich auf, die geeigneten administrativen und institutionellen Schritte zu unternehmen um sicherzustellen, dass ihre eigenen Politiken, Verfahren und Protokolle während der Konsultationen, Verhandlungen und nachfolgenden Operationen im Rahmen der Strukturfonds tatsächlich beachtet und durchgeführt werden;
- 6. empfiehlt allen Mitgliedstaaten regelmäßig "Satellitenkonten" für gemeinnützige Einrichtungen zu erstellen, und fordert die Einbeziehung von Freiwilligentätigkeiten in diese "Satellitenkonten", damit die Politik die gemeinnützigen Einrichtungen in ihre Politikplanung einbeziehen kann; fordert die Kommission auf zu prüfen, wie die Freiwilligentätigkeiten als eine spezielle Kategorie in die Statistiken von EUROSTAT einbezogen werden können;
- 7. schließt sich rückhaltlos der Ansicht an, dass Freiwilligentätigkeiten und freiwillige Arbeiten bezahlte Arbeit nicht ersetzen sollten;
- 8. fordert die Kommission auf, auf die Einrichtung eines Systems für alle Gemeinschaftsfonds hinzuarbeiten, durch das die Freiwilligentätigkeit als ein Beitrag zu kofinanzierten Projekten anerkannt werden kann, und einen Mechanismus zu entwickeln durch den der Freiwilligendienst in geeigneter Weise in die Kostenrechnung aufgenommen werden kann; begrüßt die Bemühungen einiger Generaldirektionen der Kommission um einen flexibleren Ansatz, wenn es darum geht, Freiwilligentätigkeiten als einen Beitrag zuzulassen, um den den Gemeinschaftsmitteln entsprechenden Eigenanteil bei gemeinsam finanzierten Projekten aufzubringen;
- 9. fordert die Kommission auf, älteren Freiwilligen mehr Möglichkeiten zu bieten und ein Programm "Senioren in Aktion" für die steigende Zahl von Senioren zu entwickeln, die über große Erfahrung verfügen und die zu einer Freiwilligentätigkeit bereit sind, wobei dieses Programm unter Umständen parallel zum vorstehend erwähnten Programm "Jugend in Aktion" laufen und dies ergänzen könnte, und fordert sie darüber hinaus auf spezifische Programme für die intergenerationelle Freiwilligentätigkeit sowie für das Mentoring zu fördern;
- 10. legt den Mitgliedstaaten nahe, Freiwilligentätigkeiten innerhalb aller Gemeinschaften, sowohl realer als auch virtueller, zu fördern und zu erleichtern, zum Beispiel Freiwilligentätigkeiten innerhalb der Familie oder Freiwilligentätigkeiten in gesellschaftlichen Randgruppen oder Bevölkerungsgruppen, in denen 16 Siehe Civil Society as a Partner in European Union Structural Funds "European Citizens" Action Service". November, 2004. Freiwilligentätigkeiten bisher nicht üblich waren, und betont, wie wichtig es ist, die Freiwilligentätigkeit so zu organisieren, dass sichergestellt ist, dass sie mit dem Familien- und Berufsleben vereinbar ist;
- 11. fordert die Unternehmen und andere Akteure des Privatsektors auf, im Rahmen ihrer Strategie zur Wahrnehmung ihrer sozialen Verantwortung Initiativen finanziell zu unterstützen die die Freiwilligentätigkeit fördern und stärken, und fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, im Kontext von betrieblichen Freiwilligenprogrammen (corporate volunteering) Anreize für den Privatsektor zu schaffen den Freiwilligensektor zu finanzieren und zu unterstützen, wodurch ein Beitrag dazu geleistet würde, die Übertragung von Fähigkeiten und Knowhow der Unternehmen vom privaten in den öffentlichen Bereich sicherzustellen und darüber hinaus die Lebensqualität vor Ort durch die Förderung der Eigenverantwortung bei der Lösung lokaler Probleme zu verbessern;
- 12. fordert die Kommission auf, im Rahmen von "YOUTHPASS" in Verbindung mit "EUROPASS" die Anerkennung von Freiwilligentätigkeit als Tätigkeit, die zum Erwerb von Fähigkeiten und Kenntnissen geeignet ist, zu verbessern, wobei allerdings sicherzustellen ist, dass Freiwilligentätigkeit nicht als Alternative zu einer förmlichen Ausbildung gesehen wird, sondern als eine Ergänzung; fordert darüber hinaus nationale und lokale Maßnahmen, um die Mobilität von Freiwilligen zu steigern;
- 13. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Gründe für die Verzögerung der Annahme der vorgeschlagenen Europäischen Charta für Freiwillige zu prüfen, in der die Rolle von Freiwilligenorganisationen, einschließlich ihrer Rechte und Pflichten, festgelegt werden sollte; empfiehlt jährliche Beurteilungen durch Gleichrangige zur Bewertung der in den Mitgliedstaaten und innerhalb bestimmter Sektoren und Organisationen geleisteten Freiwilligentätigkeit;
- 14. empfiehlt der Kommission und den Mitgliedstaaten, eine Datenbank einzurichten, in der Basisdaten von Freiwilligenorganisationen und Einzelheiten bewährter Verfahren erfasst werden, was zu sinnvollen Leitlinien führen würde, um das System der Freiwilligentätigkeit zu verbessern;
- 15. fordert die entsprechenden staatlichen Stellen auf, dafür zu sorgen, dass Freiwillige bei ihrer Freiwilligentätigkeit in angemessener Weise durch Unfall- und Haftpflichtversicherungen abgedeckt sind und dass vereinbarte Auslagen der Freiwilligen im Rahmen ihrer Freiwilligentätigkeiten ebenfalls abgedeckt sind;
- 16. fordert die Kommission, die Mitgliedstaaten sowie die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften auf Freiwilligentätigkeit im Bildungsbereich auf allen Ebenen durch die Einführung der Möglichkeit von Freiwilligentätigkeit in einer frühen Stufe des Bildungssystems zu fördern, damit sie als normaler Beitrag zum Leben der Gemeinschaft gesehen wird, solche Aktivitäten auch bei älteren Studenten weiter zu fördern das "Service learning", bei dem Studenten mit Freiwilligen/Gemeinschaftsgruppen in einer Partnerschaft als Teil ihres Diplom/Abschlussprogramms arbeiten, zu erleichtern, die Verbindungen zwischen dem Freiwilligensektor und dem Bildungssektor auf allen Ebenen zu stärken und Lernen bei Freiwilligentätigkeiten als Teil des lebenslangen Lernens anzuerkennen;
- 17. fordert die Kommission auf, im Hinblick auf die für 2010 geplante Überarbeitung der Mehrwertsteuerbestimmungen bezüglich öffentlicher Körperschaften und Freistellungen aus sozialen Erwägungen zusammen mit den Mitgliedstaaten die stichhaltigen sozialen Argumente für die Einführung einer Mehrwertsteuerbefreiung von in den Mitgliedstaaten registrierten Freiwilligenorganisationen bei Käufen, die zur Erreichung ihrer Ziele getätigt werden, zu erwägen und auch die Argumente für eine Mehrwertsteuerfreistellung von Waren und Dienstleistungen zu erwägen, die Freiwilligenorganisationen gespendet werden;
- 18. fordert die Mitgliedstaaten unter Beachtung des Subsidiaritätsprinzips auf, eine nachhaltige Freiwilligeninfrastruktur zu schaffen, die sich mit Themen wie Basisfinanzierung von Freiwilligenorganisationen befasst;
- 19. empfiehlt, dass das Jahr 2011 zum Europäischen Jahr der Freiwilligentätigkeit erklärt wird
- 20. erkennt die Vielfältigkeit der Freiwilligentätigkeit in den Mitgliedstaaten an, ermuntert aber die Mitgliedstaaten sowie die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften dennoch soweit dies möglich ist, voneinander durch den Austausch bewährter Verfahren zu lernen;
- 21. fordert die Kommission auf, Unterstützungsmechanismen zur Schaffung effizienterer Systeme der Kooperation und der Vernetzung zwischen Freiwilligenorganisationen einzurichten und den gegenseitigen Austausch von Freiwilligen auszubauen, was in bestimmten Fällen zur Erreichung der Millenniums-Entwicklungsziele beitragen könnte fordert insbesondere Programme, durch die ein Beitrag dazu geleistet wird, dass die Freiwilligentätigkeiten in denjenigen Mitgliedstaaten wieder an Attraktivität gewinnen in denen es soweit gekommen ist, dass die Freiwilligentätigkeit mit Handlungen mit Zwangscharakter assoziiert wird;
- 22. empfiehlt, grenzüberschreitende Freiwilligenprojekte zu fördern;
- 23. fordert die Kommission auf, die Lage von Freiwilligen in allen Bereichen der Politik und der Rechtssetzung wohlwollend zu berücksichtigen;
- 24. fordert die einschlägigen lokalen und regionalen Akteure, die Freiwilligenorganisationen sowie die Medien auf, den Bürgern geeignete Informationen über Möglichkeiten der Freiwilligentätigkeit zusammen mit einer angemessenen Schulung zu bieten und dabei besonders schutzbedürftige Bevölkerungsgruppen und gesellschaftliche Randgruppen sowie die Bedürfnisse entfernt gelegener und/oder schwer erreichbarer Regionen verstärkt zu berücksichtigen;
- 25. fordert die Kommission nachdrücklich auf, neben dem Plan D für Demokratie, Dialog und Debatte einen Plan V für Valuierung, Validierung und zur Sicherstellung der Visibilität von Freiwilligen zu erstellen;
- 26. fordert die Kommission auf, ihre Visa-Politik für Teilnehmer aus Drittländern an anerkannten EU-Freiwilligenprogrammen insofern zu überarbeiten, als ein liberaleres Visa-System insbesondere für Freiwillige aus Nachbarländern der Europäischen Union eingeführt werden sollte;
- 27. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen und den Parlamenten der Mitgliedstaaten, dem Ausschuss der Regionen sowie dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss zu übermitteln.
- 1 ABl. L 378 vom 27.12.2006, S. 32.
- 2 ABl. L 327 vom 24.11.2006, S. 30.
- 3 ABl. L 55 vom 25.2.2006, S. 20.
- 4 ABl. L 291 vom 21.10.2006, S. 11.
- 5 ABl. C 297 vom 7.12.2006, S. 6.
- 6 ABl. L 215 vom 9.8.2001, S. 30.
- 7 ABl. C 301 E vom 13.12.2007, S. 45.
- 8 ABl. C 325 vom 30.12.2006, S. 46.
- 9 ABl. C 180 vom 11.6.1998, S. 57.
- 10 Eurobarometer-Bericht "Die soziale Wirklichkeit in Europa - Eine Bestandsaufnahme" (Februar 2007).
- 11 Johns Hopkins University Report, "Measuring Civil Society and Volunteering". September, 2007. www.jhu.edu/ccss.
- 12 "Volunteering works", Institute for volunteering research and volunteering, England, September 2007.
- 13 Siehe Mandl, I., Oberholzner, T., & Dörflinger, C. Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen. http://www.eurofound.europa.eu/pubdocs/2007/30/de/1/ef0730de.pdf
- 14 Vestergaard Poulsen, L. "From Deprived Neighbourhood to Sustainable Community" Englische Zusammenfassung. Das Urban-II-Programm in Århus 2002-2007.
- 15 Siehe The Health Benefits of Volunteering - A Review of Recent Research (Corporation for National and Community Service, 2007)