Bundesministerium der Finanzen
Berlin, den 7. Mai 2012
Parlamentarischer Staatssekretär
An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Horst Seehofer
Sehr geehrter Herr Präsident,
gemäß § 37 Absatz 4 Bundeshaushaltsordnung übersende ich die Zusammenstellung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben sowie Verpflichtungsermächtigungen im vierten Vierteljahr des Haushaltsjahres 2011.
Auf Bitte der Vorsitzenden des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages erhält diese eine Kopie des gleich lautenden Schreibens zur Unterrichtung des Präsidenten des Deutschen Bundestages.
Mit freundlichen Grüßen
Steffen Kampeter
Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im vierten Vierteljahr des Haushaltsjahres 2011
1. Über- und außerplanmäßige Ausgaben
Einzelplan/ Kapitel/ Titel | Einzelplan- / Kapitelbezeichnung / Zweckbestimmung Begründung der über- und außerplanmäßigen Ausgabe | Ansatz laut Haushalts- plan 2011 T€ | bewilligte über-/außer- planmäßige Ausgabe TE |
1 | 2 | 3 | 4 |
05 | Auswärtiges Amt | ||
0502 | Allgemeine Bewilligungen | ||
68760 | Beitrag an die Vereinten Nationen | 611.541 | 13.000 |
Wechselkursbedingter Bedarf beim Beitrag an Vereinten Nationen. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf völkerrechtlichem Vertrag. | |||
06 | Bundesministerium des Innern | ||
0602 | Allgemeine Bewilligungen | ||
68720 | Beiträge an verschiedene Organisationen | 251 | 75 |
Zahlungsverpflichtung gegenüber der Internationalen Kommission für das Zivilstandswesen (CIEC). Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf dem Zusatzprotokoll des als Anlage beigefügten Protokolls über die Internationale Kommission für das Zivilstandswesen. | |||
0629 | Bundesanstalt Technisches Hilfswerk | ||
681 01 | Schadenersatzleistungen an Dritte bei Ausbildung, Einsatz, Sprengversuchen, Erprobungen und sonstigem Dienstbetrieb | 423 | 100 |
Höhere Schadenersatzleistungen auf Grund gestiegener Unfallzahlen mit Dienstfahrzeugen. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung von Rechtsverpflichtungen. Die Rechtsverpflichtung beruht auf den Normen der Gefährdungshaftung aus dem StVG (§§ 7 ff. StVG), der unerlaubten Handlung (§§ 823 ff. BGB) sowie insbesondere zur Amtshaftung (§ 839 BGB i. V. m. Art. 34 GG). | |||
07 | Bundesministerium der Justiz | ||
0701 | Bundesministerium | ||
681 01 | Entschädigungsleistungen aus Verurteilungen der Bundesrepublik Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte | 80 | 30 |
Mehrausgaben für Entschädigungsleistungen aus Verurteilungen der Bundesrepublik Deutschland durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf Urteilen des EGMR vom 22. September 2011. | |||
0702 | Allgemeine Bewilligungen | ||
68506 | Besondere Finanzbeiträge und Erstattung von steuerlichen Anpassungsbeträgen an die Europäische Patentorganisation in München | 0 | 9 |
Mehrbedarf auf Grund einer Nachforderung des Europäischen Patentamts (EPA) zur Zahlung von Steueranpassungsbeträgen an ehemalige Angehörige des EPA. Die Mehrgausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf Artikel 42 der Versorgungsordnung für das Europäische Patentamt in Verbindung mit Regel 42/6 der Durchführungsvorschriften zur Versorgungsordnung. | |||
0704 | Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof | ||
63201 | Verwaltungskostenerstattung an Länder | 4.100 | 700 |
Mehraufwand im Rahmen des Kostenausgleichs in Staatsschutz-Strafsachen. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf § 120 Absatz 7 Gerichtsverfassungsgesetz sowie der Vereinbarung des Bundes und der Länder über den Kostenausgleich in Staatsschutz-Strafsachen. | |||
09 | Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie | ||
0902 | Allgemeine Bewilligungen | ||
68292 | Zuwendungen an die Wismut GmbH - Betrieb | 131.000 | 2.300 |
Erhöhter Zuschussbedarf der Wismut GmbH infolge gestiegener Energiepreise und behördlicher Auflagen zur Absicherung des Arbeitsprogramms 2011. | |||
11 | Bundesministerium für Arbeit und Soziales | ||
1102 | Allgemeine Bewilligungen | ||
68261 | Erstattung von Fahrgeldausfällen | 231.000 | 3.200 |
Anstieg der Erstattung von Fahrgeldausfällen auf Grund von Preissteigerungen und höherem Fahrgastaufkommen. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf §§ 145 ff. SGB IX. | |||
68701 | Beiträge an internationale Organisationen | 22.600 | 750 |
Erhöhte Euro-Zahlung an die International Labour Organization (ILO/Internationale Arbeitsorganisation) in Genf auf Grund veränderter Wechselkurse. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf völkerrechtlichem Vertrag. | |||
1110 | Kriegsopferversorgung und -fürsorge sowie gleichartige Leistungen | ||
63201 | Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz aufgrund des Gesetzes über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten | 39.500 | 4.000 |
Höhere Zahl von Leistungsempfängern. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf §§ 1 ff. Opferentschädigungsgesetz in Verbindung mit dem Bundesversorgungsgesetz. | |||
63251 | Kriegsopferfürsorgeleistungen und gleichartige Leistungen | 296.000 | 7.000 |
Höhere Kosten für altersbedingte Leistungen auf Grund erhöhten Pflegeaufwands. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf §§ 25 ff. des Bundesversorgungsgesetzes (BVG). Die überplanmäßige Ausgabe ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 27. Dezember 2011 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden. | |||
681 07 | Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz aufgrund des Gesetzes über den Zivildienst der Kriegsdienstverweigerer | 2.500 | 700 |
Verspätete Abrechnung der Länder aus 2010 in 2011. Die Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf §§ 47 und 48 Zivildienstgesetz (ZDG) in Verbindung mit dem Bundesversorgungsgesetz (BVG). | |||
1112 | Leistungen nach dem Zweiten und Dritten Buch Sozialgesetzbuch und gleichartige Leistungen | ||
63211 | Beteiligung des Bundes an den Leistungen für Unterkunft und Heizung | 3.600.000 | 585.000 |
Erhöhung der Beteiligung des Bundes an den Leistungen für Unterkunft und Heizung um 11,3 Prozentpunkte auf bundesdurchschnittlich 36,4 Prozent als Ergebnis des Vermittlungsverfahrens vom Februar 2011 zum Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB). Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf § 46 Abs. 5, 6 und 8 SGB II. Die überplanmäßige Ausgabe ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 13. Oktober 2011 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden. | |||
1113 | Sozialversicherung | ||
63612 | Zuschuss des Bundes an die Künstlersozialkasse | 156.000 | 1.100 |
Höherer Anteil des Bundeszuschusses auf Grund gestiegener Berechnungsgrundlage für die Beitragsbemessung (Einkommen). Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf § 34 Absatz 1 Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG). | |||
63622 | Erstattung von Aufwendungen der Deutschen Rentenversicherung Bund aufgrund der Überführung von Zusatzversorgungssystemen in die RV | 2.700.000 | 440.000 |
Höhere Erstattung des Bundes insbesondere auf Grund der Behebung eines Programmfehlers bei der Deutschen Rentenversicherung Bund für den Zeitraum Ende 2008 bis Ende 2010 (Nachzahlungen) und daraus folgend zu gering veranschlagten Leistungen im laufenden Haushaltsjahr. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf § 15 des Gesetzes zur Überführung der Ansprüche und Anwartschaften aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen des Beitrittsgebiets (AAÜG). Die überplanmäßige Ausgabe ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 13. September 2011 dem Deutschen Bundestag und mit Schreiben vom 14. September 2011 dem Bundesrat mitgeteilt worden. | |||
63685 | Zuschüsse zu den Beiträgen zur Rentenversicherung der in Werkstätten und Integrationsprojekten beschäftigten behinderten Menschen | 1.075.000 | 551.747 |
Erstattung des Bundes für seit 2008 bzw. 2009 durch die Bundesagentur für Arbeit und die Deutsche Rentenversicherung geleistete Rentenversicherungsbeiträge für im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich von Werkstätten beschäftigte behinderte Menschen. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf § 179 Abs. 1 Satz 1 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI). Die überplanmäßige Ausgabe ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 7. Dezember 2011 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden. | |||
12 | Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung | ||
1210 | Bundesfernstraßen (Bundesautobahnen und Bundesstraßen) | ||
68532 | Bundesanteil an den Verwaltungskosten der DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und Bau GmbH | 9.000 | 1.000 |
Erhöhter Mittelbedarf auf Grund der Korrektur eines Buchungsfehlers sowie eines Mehraufwandes durch die beschleunigte Teilabrechnung von VDE-Projekten und Übergabe dieser Teilstrecken an die Länder. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf § 4 Absatz 2 des Konsortialvertrages vom 7. Oktober 1991. | |||
1216 | Luftfahrt-Bundesamt | ||
67141 | Ausgaben im Zusammenhang mit der Untersuchung von Luftfahrzeugunfällen | 101 | 25 |
Erhöhter Bedarf bei der Untersuchung von Luftfahrzeugunfällen. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf § 3 Absatz 1 i. V. m. § 24 Absatz 1 Flugunfalluntersuchungsgesetz. | |||
1225 | Wohnungswesen und Städtebau | ||
63201 | Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz | 679.000 | 80.000 |
Höhere Wohngeldleistungen im Wesentlichen auf Grund des späteren Inkrafttretens von Neuregelungen im SGB II zur Verringerung der Fallzahlen im Wohngeld, einer verstärkten Inanspruchnahme des Wohngeldes wegen Einbeziehung von Wohngeldempfängerhaushalten in das Bildungs- und Teilhabepaket sowie Mietsteigerungen in einer Vielzahl von Regionen, insbesondere in Ballungsgebieten. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf dem Wohngeldgesetz. Die überplanmäßige Ausgabe ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 19. Oktober 2011 dem Deutschen Bundestag und mit Schreiben vom 20. Oktober 2011 dem Bundesrat mitgeteilt worden. | |||
14 | Bundesministerium der Verteidigung | ||
1403 | Kommandobehörden, Truppen, Sozialversicherungsbeiträge und Fürsorgemaßnahmen für Soldatinnen und Soldaten | ||
54781 | Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben | 230.000 | 30.000 |
Ausgaben für bestehende Einsatzverpflichtungen der Bundeswehr in Afghanistan auf Basis der jeweiligen Einsatzmandate des Deutschen Bundestages. Die Ausgaben dienen der Umsetzung des "Partnering-Konzepts" und dem Schutz von Leib und Leben der Soldaten. Die überplanmäßige Ausgabe ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 21. November 2011 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden. | |||
55481 | Militärische Beschaffungen | 61.000 | 60.000 |
Ausgaben für bestehende Einsatzverpflichtungen der Bundeswehr in Afghanistan auf Basis der jeweiligen Einsatzmandate des Deutschen Bundestages. Die Ausgaben dienen der Umsetzung des "Partnering-Konzepts" und dem Schutz von Leib und Leben der Soldaten. Die überplanmäßige Ausgabe ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 21. November 2011 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden. | |||
17 | Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend | ||
1702 | Allgemeine Bewilligungen | ||
63201 | Aufwendungen für Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft | 34.000 | 5.961 |
Mehrausgaben auf Grund einer erheblichen Anzahl von Neuanträgen auf Ruherechtsentschädigung. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung von Rechtsverpflichtungen auf Grund des Ruherechtsentschädigungsgesetzes. Die überplanmäßige Ausgabe ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 25. November 2011 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden. | |||
68471 | Freiwilligendienste | 48.625 | 9.837 |
Mehrbedarf bei den Jugendfreiwilligendiensten auf Grund der Auswirkungen des Bundesfreiwilligengesetzes. Die überplanmäßige Ausgabe ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 10. Oktober 2011 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden. | |||
1710 | Gesetzliche Leistungen für die Familie | ||
681 02 | Elterngeld | 4.385.000 | 365.000 |
Höherer Bedarf insbesondere auf Grund eines höheren Elterngeldes pro Kopf und höherer Fallzahlen. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG). Die überplanmäßige Ausgabe ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 21. November 2011 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden. | |||
681 18 | Kindergeld für Anspruchsberechtigte nach § 1 BKGG | 100.000 | 4.000 |
Erweiterung des Personenkreises in Umsetzung eines EuGH-Urteiles. Die überplanmäßige Ausgabe dient zur Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf § 1 BKGG. | |||
23 | Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung | ||
2302 | Allgemeine Bewilligungen | ||
83604 | Beteiligung am Kapital der Afrikanischen Entwicklungsbank und am Afrikanischen Entwicklungsfonds | 155.512 | 4.990 |
Wechselkursbedingt höhere Ausgaben für die Beteiligung am Kapital und am Entwicklungsfonds der Afrikanischen Entwicklungsbank. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf vertraglichen Verpflichtungen (Kapitalzeichnungsurkunde). | |||
83608 | Beteiligung am Kapital und am Sonderfonds der Karibischen Entwicklungsbank | 5.537 | 180 |
Wechselkursbedingte höhere Ausgaben für Beteiligung am Kapital und am Sonderfonds der Karibischen Entwicklungsbank. Die Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf vertraglichen Verpflichtungen (Kapitalzeichnungsurkunde). | |||
89609 | Entwicklungswichtige multilaterale Hilfen zum weltweiten Umweltschutz, zur Erhaltung der Biodiversität und zum Klimaschutz | 223.183 | 1.726 |
Wechselkursbedingt höhere Ausgabe zur Erfüllung von Rechtsverpflichtungen. Die Rechtsverpflichtungen beruhen auf vertraglichen Zahlungsverpflichtungen (Beitragsurkunden) an die Forest Partnership Facility (FCPF). | |||
30 | Bundesministerium für Bildung und Forschung | ||
3002 | Leistungsfähigkeit des Bildungswesens, Nachwuchsförderung | ||
63250 | BAföG - Schülerinnen und Schüler | 599.000 | 26.000 |
Unterbringungskosten behinderter Schüler sind nach Bundesverwaltungsgericht ausbildungsbedingt. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf der Ausführung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes. Die überplanmäßige Ausgabe ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 28. November 2011 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden. | |||
661 50 | BAföG - Zinszuschüsse und Erstattung von Darlehensausfällen an die Kreditanstalt für Wiederaufbau | 165.200 | 41.100 |
Höhere Erstattungspflichten gegenüber der KfW auf Grund erhöhter vorzeitiger Darlehensrückzahlungen. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung resultiert aus der Ausführung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes sowie aus vertraglichen Verpflichtungen gegenüber der KfW. Die überplanmäßige Ausgabe ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 28. November 2011 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden. | |||
60 | Allgemeine Finanzverwaltung | ||
6002 | Allgemeine Bewilligungen | ||
697 03 apl | Beitrag zur Kapitalausstattung bei der Bundesdruckerei GmbH | 260.000 | |
Der Beitrag zur Kapitalausstattung bei der Bundesdruckerei GmbH dient insbesondere der Ablösung von Altverbindlichkeiten und damit der Neustrukturierung der Bilanz der Bundesdruckerei GmbH. Die außerplanmäßige Ausgabe ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 24. November 2011 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden. | |||
83622 | Beteiligung am Grundkapital der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung und ihrer Sonderfonds | 500 | 1.000 |
Deutscher Beitrag zugunsten des bei der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE) neu angesiedelten multilateralen "SEMED Multi-Geber-Fonds" als Sofortmaßnahme zur Unterstützung der arabischen Länder des südlichen und östlichen Mittelmeerraumes (SEMED = Southern and Eastern Mediterranean). | |||
86301 | Darlehen an die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) zur Finanzierung von Teilansprüchen im Entschädigungsfall "Phoenix" Vorziehen der Zahlung eines Teilbetrages der Darlehensrate 2012 an die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW), damit diese ihre gesetzlichen Pflichten nach dem Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz sowie der einschlägigen EU- Anlegerentschädigungs-Richtlinie 97/7/EG in dem Entschädigungsfall "Phoenix" erfüllen kann. Die überplanmäßige Ausgabe ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 19. Oktober 2011 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden. | 25.600 | 15.000 |
6003 | Leistungen im Zusammenhang mit der deutschen Einheit | ||
671 02 | Erstattung von Aufwendungen der KfW Bankengruppe bei der Geschäftsbesorgung für den Ausgleichsfonds Währungsumstellung und für den Erblastentilgungsfonds | 210 | 64 |
Erstattung zusätzlicher Aufwendungen der Kreditanstalt für Wiederaufbau im Rahmen der Geschäftsbesorgung für den Ausgleichsfonds Währungsumstellung. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf dem Gesetz über die Errichtung des Ausgleichsfonds Währungsumstellung in Verbindung mit der Vereinbarung zum Einigungsvertrag. | |||
6067 | Sonstige Versorgungsausgaben | ||
63642 | Erstattung an Sozialversicherungsträger für Rentenleistungen an Angehörige der ehemaligen Nationalen Volksarmee und ihre Hinterbliebenen | 547.038 | 14.440 |
Höhere Erstattungen des Bundes insbesondere auf Grund der Behebung eines Programmfehlers bei der Deutschen Rentenversicherung Bund für den Zeitraum Ende 2008 bis Ende 2010 (Nachzahlungen) und daraus folgend zu gering veranschlagte Leistungen im laufenden Haushaltsjahr. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf § 15 des Gesetzes zur Überführung der Ansprüche und Anwartschaften aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen des Beitrittsgebietes (AAÜG). Die Erweiterung gegenüber dem mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 10. Oktober 2011 mitgeteilten Umfang ist mit dem nachträglichen Wegfall von bedarfsreduzierten Deckungsmöglichkeiten im Kapitel 6067 begründet. Die überplanmäßige Ausgabe ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 19. Dezember 2011 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden. | |||
63643 | Erstattung an Sozialversicherungsträger für Rentenleistungen an Angehörige der ehemaligen Deutschen Volkspolizei, der Feuerwehr und des Strafvollzugs und ihre Hinterbliebenen | 758.922 | 55.000 |
Höhere Erstattungen des Bundes insbesondere auf Grund der Behebung eines Programmfehlers bei der Deutschen Rentenversicherung Bund für den Zeitraum Ende 2008 bis Ende 2010 (Nachzahlungen) und daraus folgend zu gering veranschlagte Leistungen im laufenden Haushaltsjahr. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf § 15 des Gesetzes zur Überführung der Ansprüche und Anwartschaften aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen des Beitrittgebiets (AAÜG). Die überplanmäßige Ausgabe ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 10. Oktober 2011 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden. | |||
63645 | Erstattung an Sozialversicherungsträger für Rentenleistungen an Angehörige des aufgelösten MfS/AfNS und ihre Hinterbliebenen | 251.485 | 3.560 |
Höhere Erstattungen des Bundes insbesondere auf Grund der Behebung eines Programmfehlers bei der Deutschen Rentenversicherung Bund für den Zeitraum Ende 2008 bis Ende 2010 (Nachzahlungen) und daraus folgend zu gering veranschlagte Leistungen im laufenden Haushaltsjahr. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf § 15 des Gesetzes zur Überführung der Ansprüche und Anwartschaften aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen des Beitrittsgebietes (AAÜG). Die Erweiterung gegenüber dem mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 10. Oktober 2011 mitgeteilten Umfang ist mit dem nachträglichen Wegfall von bedarfsreduzierten Deckungsmöglichkeiten im Kapitel 6067 begründet. Die überplanmäßige Ausgabe ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 19. Dezember 2011 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden. |
2. Über- und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen (VE)
Einzel plan/ Kapitel/ Titel/ VE | Einzelplan- / Kapitelbezeichnung / Zweckbestimmung Begründung der über- und außerplanmäßigen VE | Ansatz VE laut Haushalts plan 2011 T€ | bewilligte über-/außer planmäßige VE TE |
1 | 2 | 3 | 4 |
12 | Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung | ||
1202 | Allgemeine Bewilligungen | ||
683 06 apl | Entwicklung des Erdbeobachtungsinstrumentes "METimage " | 87.000 | |
Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig: | |||
Im Haushaltsjahr 2013 bis zu: 1. 750 TE Im Haushaltsjahr 2014 bis zu: 4.450 TE Im Haushaltsjahr 2015 bis zu: 3.000 TE Im Haushaltsjahr 2016 bis zu: 25.000 TE Im Haushaltsjahr 2017 bis zu: 22.000 TE Im Haushaltsjahr 2018 bis zu: 15.000 TE Im Haushaltsjahr 2019 bis zu: 5.000 TE Im Haushaltsjahr 2020 bis zu: 4.000 TE Im Haushaltsjahr 2021 bis zu: 1.600 TE Im Haushaltsjahr 2022 bis zu: 1.000 TE Im Haushaltsjahr 2023 bis zu: 1.000 TE Im Haushaltsjahr 2024 bis zu: 800 TE Im Haushaltsjahr 2025 bis zu: 800 TE Im Haushaltsjahr 2026 bis zu: 300 TE Im Haushaltsjahr 202 7 bis zu: 100 TE Im Haushaltsjahr 2028 bis zu: 100 TE Im Haushaltsjahr 2029 bis zu: 100 TE Im Haushaltsjahr 2030 bis zu: 100 TE Im Haushaltsjahr 2031 bis zu: 100 TE Im Haushaltsjahr 2032 bis zu: 800 TE | |||
Abgabe einer verbindlichen Zusage gegenüber EUMETSAT zur Beistellung und Finanzierung des Erdbeobachtungsinstruments METimage als Kerninstrument des operationellen, meteorologischen Satellitensystems EPS-SG, das ein Pflichtprogramm von EUMETSAT ist. Die außerplanmäßige Verpflichtung ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 21. November 2011 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden. |
3. Über- und außerplanmäßige Ausgaben (ohne Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen)
Einzel plan/ Kapitel/ Titel | Einzelplan- / Kapitelbezeichnung / Zweckbestimmung Begründung der über- und außerplanmäßigen Ausgabe | Ansatz laut Haushalts plan 2011 TE | über-/außer planmäßige Ausgabe TE |
1 | 2 | 3 | 4 |
04 | Bundeskanzlerin und Bundeskanzleramt | ||
0405 | Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien | ||
68591 | Zuschuss an die Rundfunkanstalt "Deutsche Welle" | 259.938 | 199 |
Die Mittel wurden irrtümlicherweise auf das Selbstbewirtschaftungskonto ausgezahlt. In 2012 werden die Mittel im Bundeshaushalt vereinnahmt. | |||
60 | Allgemeine Finanzverwaltung | ||
6003 | Leistungen im Zusammenhang mit der deutschen Einheit | ||
671 02 | Erstattung von Aufwendungen der KfW Bankengruppe bei der Geschäftsbesorgung für den Ausgleichsfonds Währungsumstellung und für den Erblastentilgungsfonds | 210 | 1 |
Erstattung zusätzlicher Aufwendungen der Kreditanstalt für Wiederaufbau im Rahmen der Geschäftsbesorgung für den Ausgleichsfonds Währungsumstellung. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf dem Gesetz über die Errichtung des Ausgleichsfonds Währungsumstellung in Verbindung mit der Vereinbarung zum Einigungsvertrag. Das Bundesministerium der Finanzen hat bestätigt, dass es bei rechtzeitiger Vorlage eines Antrages die Einwilligung nach Art. 112 GG gegeben hätte. |