Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 108845 - vom 21. Juli 2010. Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 7. Juli 2010 angenommen.
Stellungnahme des Bundesrates: Drucksache 099/10(B)
Das Europäische Parlament,
- - unter Hinweis auf die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2010, mit der Island in die Liste der für EU-Heranführungshilfe in Betracht kommenden Länder übernommen wurde, die dazu dient, die Bewerberländer bei der Annäherung ihrer Rechtsvorschriften an das Europarecht zu unterstützen,
- - in Kenntnis der Stellungnahme der Kommission zum Antrag Islands auf Mitgliedschaft in der Europäischen Union (SEK(2010)153),
- - unter Hinweis auf den Beschluss des Europäischen Rates vom 17. Juni 2010, Beitrittsverhandlungen mit Island aufzunehmen,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 26. November 2009 zu dem Strategiepapier 2009 der Kommission zur Erweiterung betreffend die Länder des westlichen Balkans, Island und die Türkei1,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 11. Februar 2010 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1085/2006 des Rates vom 17. Juli 2006 zur Schaffung eines Instruments für Heranführungshilfe (IPA) ( KOM (2009) 0588 - C7-0279/2009 - 2009/0163(COD))2,
- - in Kenntnis der Erklärungen des Rates und der Kommission zu dem Antrag Islands auf Beitritt zur Europäischen Union,
- - gestützt auf Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass gemäß Artikel 49 des Vertrags über die Europäische Union jeder europäische Staat beantragen kann, Mitglied der Union zu werden,
B. in der Erwägung, dass die Fortschritte jedes Landes auf dem Weg zur Mitgliedschaft in der Europäischen Union auf Leistungen beruhen und von den Anstrengungen des jeweiligen Landes abhängen, die Beitrittskriterien zu erfüllen, wobei auch die Aufnahmefähigkeit der EU zu berücksichtigen ist,
C. in der Erwägung, dass Island am 17. Juli 2009 einen Antrag auf Mitgliedschaft in der Europäischen Union gestellt hat,
D. in der Erwägung, dass die Kommission ihre Stellungnahme am 24. Februar 2010 vorgelegt hat, in der sie empfiehlt, Beitrittsverhandlungen mit Island zu eröffnen,
E. in der Erwägung, dass die früheren Erweiterungen zwar ohne jeden Zweifel ein Erfolg sowohl für die Europäische Union als auch für die beigetretenen Mitgliedstaaten gewesen sind und zur Stabilität, zur Entwicklung und zum Wohlstand ganz Europas beigetragen haben, dass es jedoch von wesentlicher Bedeutung ist, die erforderlichen Bedingungen zu schaffen, um den Beitrittsprozess mit Island abzuschließen und sicherzustellen, dass auch Islands Beitritt von Erfolg gekrönt sein wird, und zwar unter Einhaltung der Kriterien von Kopenhagen,
F. in der Erwägung, dass die Beziehungen zwischen Island und der Europäischen Union bis in das Jahr 1973 zurückreichen, als ein bilaterales Freihandelsabkommen unterzeichnet wurde,
G. in der Erwägung, dass Island als ein Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie als Unterzeichner der Schengener Übereinkommen und der Dublin-Verordnung bereits eng mit der EU zusammenarbeitet und daher schon einen erheblichen Teil des gemeinschaftlichen Besitzstands angenommen hat,
H. in der Erwägung, dass Island eine solide demokratische Tradition hat und die Angleichung an den Besitzstand bereits weit fortgeschritten ist,
I. in der Erwägung, dass Island seit 1994 über den Finanzierungsmechanismus des EWR einen wichtigen Beitrag zur europäischen Kohäsion und Solidarität leistet,
J. in der Erwägung, dass sich Island als Land mit einer nichtmilitärischen Tradition mit zivilen Mitteln an den Friedenssicherungsmissionen der EU beteiligt und sich regelmäßig der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der EU anschließt,
K. in der Erwägung, dass Island und seine Bevölkerung von der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise hart getroffen wurden, was 2008 zum Zusammenbruch des isländischen Bankensystems führte,
L. in der Erwägung, dass die Regierung des Vereinigten Königreichs und die Regierung der Niederlande im Juni bzw. Oktober 2009 zwei Vereinbarungen mit der isländischen Regierung über die Rückzahlung eines Darlehens in Höhe von 1,3 Milliarden Euro mit den Niederlanden bzw. eines Darlehens in Höhe von 2,4 Milliarden Pfund mit dem Vereinigten Königreich unterzeichnet haben; in der Erwägung, dass die Vereinbarung vom Oktober 2009 am 6. März 2010 durch ein Referendum abgelehnt wurde und erwartet wird, dass die beiden Parteien eine neue Vereinbarung über die Auszahlungen erzielen werden, die unter das isländische Einlagensicherungssystem fallen,
M. in der Erwägung, dass die EFTA-Überwachungsbehörde (EÜB) in ihrem Aufforderungsschreiben vom 26. Mai 2010 darauf hingewiesen hat, dass Island verpflichtet ist, den Einlegern von Icesave im Vereinigten Königreich und in den Niederlanden die Mindestausgleichsleistung zu zahlen,
N. in der Erwägung, dass die Öffentlichkeit und die politischen Parteien in Island geteilter Meinung über die Mitgliedschaft in der EU sind; in der Erwägung, dass sich die öffentliche Meinung zugunsten einer EU-Mitgliedschaft vor dem Hintergrund der politischen und Wirtschaftskrise seit Sommer 2009 deutlich zum Negativen gewandelt hat,
Politische Kriterien
- 1. begrüßt den Beschluss des Europäischen Rates, Beitrittsverhandlungen mit Island aufzunehmen;
- 2. begrüßt die Aussicht darauf, dass ein Land, in dem die demokratische Kultur fest verankert ist, neuer Mitgliedstaat der EU wird; unterstreicht in diesem Zusammenhang, dass der Beitritt Islands sowohl für das Land als auch für die EU Vorteile mit sich bringen kann und die Rolle der Union als ein weltweiter Förderer und Verteidiger der Menschenrechte und Grundfreiheiten weiter stärken wird;
- 3. betont die hervorragende Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedern des Europäischen Parlaments und den Mitgliedern des Althingi im Rahmen des Gemeinsamen Parlamentarischen EWR-Ausschusses und erwartet eine ebenso fruchtbare Zusammenarbeit in dem neuen Gemischten Parlamentarischen Ausschuss EP-Island;
- 4. begrüßt in diesem Zusammenhang insbesondere das neue isländische Mediengesetz (Icelandic Modern Media Initiative), das es sowohl Island als auch der EU ermöglicht, sich im Hinblick auf den gesetzlichen Schutz der freien Meinungsäußerung und der Informationsfreiheit stark zu positionieren;
- 5. fordert die isländischen Staatsorgane auf, die derzeitige Unterscheidung zwischen EU-Bürgern in Bezug auf ihr aktives und passives Wahlrecht bei Kommunalwahlen in Island anzugehen;
- 6. weist darauf hin, dass im Rahmen der neuen EU-Erweiterungsstrategie das Justizsystem des Bewerberlandes zu den Bereichen gehört, denen die EU sogar in der frühen Phase vor dem Beitritt besondere Aufmerksamkeit schenkt; ist der Auffassung, dass die Regierung Islands in Einklang mit den Empfehlungen der Venedig-Kommission die notwendigen Maßnahmen zur Gewährleistung der Unabhängigkeit der Justiz ergreifen und die Frage der ausschlaggebenden Rolle des Ministers für Justiz und Menschenrechte bei der Benennung von Richtern und Staatsanwälten sowie bei der Besetzung von Stellen bei den obersten Justizbehörden angemessen angehen sollte; ist zuversichtlich, dass die isländischen Staatsorgane die notwendigen Änderungen annehmen;
- 7. ermutigt Island, das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption und das Zivilrechtsübereinkommen des Europarats über Korruption zu ratifizieren;
- 8. lobt Island für seine guten Ergebnisse im Bereich der Menschenrechte; fordert die isländischen Staatsorgane jedoch auf, das Rahmenübereinkommen des Europarats zum Schutz nationaler Minderheiten sowie das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu ratifizieren;
- 9. ermutigt Island, den Empfehlungen 2008 der OSZE/des BDIMR zu Hassverbrechen zu folgen;
Wirtschaftliche Kriterien
- 10. stellt fest, dass Island eine im Allgemeinen zufriedenstellende Bilanz in Bezug auf die Umsetzung seiner sich aus dem EWR ergebenden Verpflichtungen und seine Fähigkeit, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der EU standzuhalten, vorweisen kann; stellt jedoch auch fest, dass weitere Anstrengungen im Hinblick auf die Angleichung an die allgemeinen Grundsätze und die Gewährleistung der uneingeschränkten Übernahme des Besitzstands in den Bereichen Konformitätsbewertung, Zulassung und Marktüberwachung notwendig sind; nimmt das Aufforderungsschreiben der EÜB an die Regierung Islands vom 26. Mai 2010 - der erste Schritt in einem Vertragsverletzungsverfahren gegen Island wegen Nichteinhaltung seiner sich aus dem EWR-Abkommen ergebenden Verpflichtung zur Umsetzung der Richtlinie über Einlagensicherungssysteme (94/19/EG) - zur Kenntnis und begrüßt die Bereitschaft der isländischen Regierung, die Verhandlungen über Icesave so schnell wie möglich abzuschließen;
- 11. begrüßt politische Maßnahmen zur weiteren Diversifizierung der Wirtschaft Islands als einen erforderlichen Schritt zu langfristigem wirtschaftlichen Wohlstand in dem Land;
- 12. weist darauf hin, dass die Umwelt für die Europäische Union vorrangige Bedeutung hat und begrüßt das entschlossene Engagement Islands in der Umweltpolitik;
- 13. stellt fest, dass in Island ermutigende Anzeichen einer wirtschaftlichen Stabilisierung erkennbar sind, die Haushaltskonsolidierung jedoch weiterhin eine zentrale Herausforderung darstellt; vertritt die Auffassung, dass die bislang ergriffenen monetären Maßnahmen Schritte in die richtige Richtung darstellen, wenn es darum geht, die finanzielle und wirtschaftliche Stabilität zu stärken;
- 14. begrüßt den Bericht der Sonderermittlungskommission, die zur Wiederherstellung des nationalen Vertrauens beitragen kann; ermutigt zu Folgemaßnahmen zu der Arbeit dieser Kommission, damit die in diesem Bericht beschriebenen drängenden politischen, wirtschaftlichen und institutionellen Unzulänglichkeiten angegangen werden;
- 15. begrüßt, dass der isländische Pensionsfondsverein zugesagt hat, eine unabhängige Untersuchung über die Arbeitsmethoden und Investitionspolitiken von Altersversorgungssystemen in dem Zeitraum vor dem wirtschaftlichen Zusammenbruch einzuleiten;
- 16. fordert, dass eine bilaterale Einigung über die Modalitäten der Rückzahlung eines Darlehens in der Höhe von insgesamt 3,9 Milliarden Euro an die Regierung des Vereinigten Königreichs und die Regierung der Niederlande erzielt wird; unterstreicht, dass die Erzielung einer Vereinbarung, die für alle Parteien akzeptabel ist, das Vertrauen in die Fähigkeit Islands, Vereinbarungen einzuhalten - wozu auch die Einhaltung aller sich aus dem EWR-Abkommen ergebenden Verpflichtungen gehört -, wiederherstellen und die öffentliche Unterstützung in Island und in der EU für den Beitritt Islands stärken wird;
- 17. nimmt zur Kenntnis, dass Island der Eurozone beitreten möchte, was erfolgen kann, nachdem das Land Mitglied der EU geworden ist und sobald alle erforderlichen Bedingungen erfüllt sind;
- 18. begrüßt die Billigung der zweiten Revision der Bereitschaftskreditvereinbarung mit dem IWF zur Stabilisierung der Währung, Umstrukturierung der Banken und Haushaltskonsolidierung;< /li>
- 19. ist besorgt über Islands hohe Arbeitslosen- und Inflationsrate, stellt jedoch in jüngster Zeit Anzeichen einer Verbesserung fest;
- 20. lobt Island für seine hohen Investitionen in Bildung, Forschung und Entwicklung; Fähigkeit zur Übernahme der aus der Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen
- 21. stellt fest, dass Island als ein Mitglied des EWR die Erfordernisse von zehn Verhandlungskapiteln weitgehend und diejenigen von elf Verhandlungskapiteln teilweise erfüllt, sodass lediglich zwölf Kapitel verbleiben, die nicht durch den EWR abgedeckt sind und vollständig verhandelt werden müssen; weist mit Nachdruck darauf hin, dass die Kommission unterstrichen hat, dass Island ernsthafte Anstrengungen unternehmen müsse, um seine Rechtsvorschriften in einigen Bereichen an den Besitzstand anzugleichen und sie mittelfristig um- und durchzusetzen, damit es die Beitrittskriterien erfülle; betont, dass die Erfüllung der Verpflichtungen Islands im Rahmen des EWR sowie das Abkommen mit Island im Zusammenhang mit der Umsetzung, der Anwendung und der Entwicklung des Schengen-Besitzstands wichtige Voraussetzungen im Rahmen der Beitrittsverhandlungen sind;
- 22. ersucht die isländischen Staatsorgane, die zentrale institutionelle Schwäche der isländischen Wirtschaft, namentlich die Organisation und die Arbeitsweise des Finanzaufsichtssystems und des Einlagensicherungssystems, zu beheben;
- 23. ermutigt Island, eine Politik für die Landwirtschaft und die Entwicklung des ländlichen Raums im Einklang mit der entsprechenden EU-Politik zu verabschieden und die für die Umsetzung dieser Politik erforderlichen Verwaltungsstrukturen zu schaffen; betont in diesem Zusammenhang, dass die EU-Politik die Besonderheit von Islands Umwelt, Flora und Fauna sowie die geografische Entfernung des Landes zum europäischen Kontinent berücksichtigen muss;
- 24. fordert die Kommission auf, die isländischen Staatsorgane in die laufenden Debatten über die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik einzubinden;
- 25. erkennt die verantwortungsvolle und nachhaltige Art und Weise an, in der Island seine Meeresressourcen bewirtschaftet, und erwartet sowohl von der Europäischen Union als auch von den isländischen Staatsorganen eine konstruktive Haltung bei den Verhandlungen über die Notwendigkeit, dass Island die Gemeinsame Fischereipolitik (GFP) annehmen muss, damit am Ende eine für beide Seiten zufriedenstellende Lösung gefunden wird, die auf bewährten Verfahren basiert und mit der die Interessen sowohl der Fischer als auch der Verbraucher in der EU und in Island geschützt werden;
- 26. ermutigt Island, Maßnahmen im Bereich der Fischereipolitik anzunehmen, die es dem Land ermöglichen, zur Einführung der GFP überzugehen;
- 27. fordert Island nachdrücklich auf, den Walfang komplett einzustellen und die Vorbehalte aufzugeben, die es vor der Internationalen Walfangkommission geäußert hat;
- 28. stellt fest, dass Island einen wertvollen Beitrag zur Umwelt- und Energiepolitik der EU leisten kann, da es Erfahrungen in den Bereichen erneuerbare Energieträger, insbesondere Erdwärme, Umweltschutz und Bekämpfung des Klimawandels hat;
Regionale Zusammenarbeit
- 29. vertritt die Auffassung, dass der Beitritt Islands zur EU - insofern, als mit ihm die europäische Präsenz im Arktischen Rat weiter verstärkt wird - eine strategische Möglichkeit für die EU darstellt, im Arktischen Rat eine aktivere und konstruktivere Rolle zu spielen und auch einen Beitrag zur multilateralen Governance zu leisten; weist darauf hin, dass dies dazu beitragen wird, gemeinsame Umweltprobleme zu lösen, und die EU dazu bewegen könnte, stärkeres Interesse an der Arktis und dem Schutz dieser Region auf regionaler und internationaler Ebene zu zeigen;
- 30. begrüßt die Tatsache, dass der Beitritt Islands zur EU die nordatlantische Dimension der externen Politikbereiche der Union verstärken würde;
Öffentliche Meinung und Unterstützung der Erweiterung
- 31. ermutigt die isländischen Staatsorgane, eine breite öffentliche Diskussion über den EU-Beitritt, in die von Anfang an die Zivilgesellschaft einbezogen wird, zu eröffnen, auf die Belange der isländischen Bürger im Zusammenhang mit einer EU-Mitgliedschaft einzugehen und die Notwendigkeit eines starken Engagements zu berücksichtigen, damit die Verhandlungen erfolgreich verlaufen; fordert die Kommission auf, materielle und technische Unterstützung zu gewähren, falls sie von den isländischen Staatsorganen darum gebeten wird, um diesen dabei zu helfen, die Transparenz und die Rechenschaftspflicht im Zusammenhang mit dem Beitrittsprozess zu verbessern und eine umfassende und weitläufige landesweite Informationskampagne über die Auswirkungen der Mitgliedschaft in der EU zu veranstalten, damit die isländischen Bürger in dem künftigen Referendum über den Beitritt eine sachkundige Entscheidung treffen können;
- 32. vertritt die Auffassung, dass es von herausragender Bedeutung ist, die Bürger der EU klar und umfassend über die Folgen des Beitritts Islands zu informieren; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, diesbezügliche Anstrengungen zu unternehmen; betrachtet es als ebenso wichtig, auf die Belange und Fragen der Bürger einzugehen und ihnen Rechnung zu tragen;
- 33. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, dem Präsidenten des Althingi und der Regierung Islands zu übermitteln.
- 1. Angenommene Texte, P7_TA(2009)0097.
- 2. Angenommene Texte, P7_TA(2010)0026.