A
Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union und
der Agrarausschuss
empfehlen dem Bundesrat,
zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen:
- 1. Der Bundesrat unterstützt die Anstrengungen der Europäischen Gemeinschaft, die Verwaltung und Überwachung von Fischereitätigkeiten durch den Einsatz moderner Technologien zu verbessern. Er hat jedoch erhebliche Bedenken gegen die generelle Einführung der Fernerkundung und des elektronischen Datenerfassungs- und -übermittlungssystems für alle Fischereifahrzeuge. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung daher, sich bei den Verhandlungen dafür einzusetzen, dass
- - das System der elektronischen Erfassung und Übermittlung von Daten über Fangtätigkeiten möglichst einfach und sicher ausgestaltet und auf wichtige Daten beschränkt wird,
- - das System - analog zur Einführung der Satellitenüberwachung - zunächst auf Fahrzeuge mit einer Gesamtlänge von über 24 m beschränkt wird, da sich bei kleineren Fischereifahrzeugen das Problem der Unterbringung der erforderlichen Ausrüstung stellt und
- - die Fernerkundung nur in den Bereichen vorgesehen wird, wo ein echter Kontrollgewinn erwartet werden kann.
B
- 2. Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit empfiehlt dem Bundesrat, von der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG Kenntnis zu nehmen.