Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Gründung eines gemeinsamen Unternehmens zur Umsetzung der "Technologieinitiative Clean Sky" KOM (2007) 315 endg.; Ratsdok. 10148/07

Übermittelt vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie am 25. Juni 2007 gemäß § 2 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union vom 12. März 1993 (BGBl. I S. 313), zuletzt geändert durch das Förderalismusreform-Begleitgesetz vom 5. September 2006 (BGBl. I S. 2098).

Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat die Vorlage am 15. Juni 2007 dem Bundesrat zugeleitet.

Die Vorlage ist von der Kommission am 19. Juni 2007 dem Generalsekretär/Hohen Vertreter des Rates der Europäischen Union übermittelt worden.

Das Europäische Parlament und der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss werden an den Beratungen beteiligt.


Hinweis: vgl.
Drucksache 726/05 (PDF) = AE-Nr. 052524

Begründung

1. Kontext des Vorschlages

Gründe und Ziele des Vorschlags

Die mit dem 7. Forschungsrahmenprogramm eingeführten gemeinsamen Technologieinitiativen sind eine Möglichkeit, auf europäischer Ebene öffentlichprivate Forschungspartnerschaften zu gründen. Die gemeinsamen Technologieinitiativen verdeutlichen die Entschlossenheit der EU, die Anstrengungen zu koordinieren, um so dazu beizutragen, den Europäischen Forschungsraum zu verwirklichen und die Wettbewerbsziele Europas zu erreichen.

Die gemeinsamen Technologieinitiativen gehen in erster Linie aus den Arbeiten der europäischen Technologieplattformen hervor. In einigen Fällen können europäische Technologieplattformen aufgrund ihrer Größenordnung und ihres Umfangs wichtige Elemente ihrer strategischen Forschungsagenden jedoch nur umsetzen, wenn sie erhebliche öffentliche und private Investitionen sowie umfangreiche Forschungsressourcen mobilisieren können. Die gemeinsamen Technologieinitiativen gelten als effizienter Weg, den Bedürfnissen dieser Technologieplattformen in Europa gerecht zu werden.

Im Spezifischen Programm "Zusammenarbeit" werden sechs Bereiche genannt, in denen sich gemeinsame Technologieinitiativen potenziell eignen: Wasserstoff und Brennstoffzellen, Luftfahrttechnik und Luftverkehr, innovative Arzneimittel, eingebettete Computersysteme, Nanoelektronik, und die globale Umwelt- und Sicherheitsüberwachung.

Mit diesem Vorschlag soll ein gemeinsames Unternehmen zur Umsetzung der Technologieinitiative "Clean Sky" in Form einer öffentlichprivaten Partnerschaft gegründet werden, die verschiedene Organisationen eng vernetzt und europäische FuE-Kapazitäten auf dem Gebiet der Luftfahrt und des Luftverkehrs aufbaut.

Hochrechnungen zufolge wird sich der Luftverkehr in Europa in den nächsten 20 Jahren mehr als verdoppeln, ganz im Einklang mit den Bedürfnissen der globalen Wirtschaft, wenngleich die ökologischen Bedenken zunehmen und darauf gedrängt wird, die Schadstoff- und Lärmemissionen einzudämmen.

Die umweltfreundliche Weiterentwicklung des Luftverkehrs bildet einen Schwerpunkt des Wirtschaftswachstums in Europa, das sich auf das Netz Luftfahrtbranche stützt und dieses nutzt, zumal deren Zulieferkette auf ein umfangreiches industrielles High-Tech-Programm ausgerichtet ist, das sich in Initiativen der Union wie JET und ITER (Kernfusion) und Galileo (Satellitennavigation) einreiht.

Die Initiative "Clean Sky" dient der Entwicklung innovativer Technologien, die die Umwelt weniger belasten, sowie der Festlegung gesellschaftlicher und marktgestützter technologischer Ziele, die sich auf die Luftfahrt insgesamt auswirken. Die Europäische Gemeinschaft wird sich an diesem Programm beteiligen und es finanziell unterstützen, um so dazu beizutragen, dass diese Ziele auch erreicht werden.

Allgemeiner Kontext

In der Luftfahrt werden die Zeiträume in Dekaden gemessen. Das Wachstum des Luftfahrtsektors gründete sich auf branchenspezifische Innovationen, mit denen auf die Marktnachfrage reagiert wurde, ohne jedoch die Folgen der Luftfahrt für die Umwelt in den Mittelpunkt zu stellen.

Für den Klimaschutz kommt es darauf, den Durchbruch zu schaffen, d. h. rasch einsetzbare, umweltfreundliche Luftfahrttechnologien zu entwickeln, die sich auch positiv auf das Wirtschaftswachstum und den gesellschaftlichen Fortschritt auswirken. Da der Markt hier versagt, würde der alleinige Verlass auf Marktmechanismen dazu führen, dass aus sozioökonomischer Sicht FuE in der Luftfahrt auf einem suboptimalen Niveau verharren würden. So steht die Luftfahrt gewaltigen Herausforderungen gegenüber:

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Keine.

Vereinbarkeit mit anderen Politikbereichen und Zielen

Strategien zur Förderung der Luftfahrtforschung und -entwicklung mit Blick auf ökologisch effiziente Flugzeuge sind Teil einer breit angelegten Strategie zur Reduzierung der Auswirkungen des Luftverkehrs auf das Klima. Damit werden andere Maßnahmen wie das Emissionshandelssystem der EU ergänzt. Die Luftfahrt ist einer der FuE-Schwerpunkte der Europäischen Gemeinschaft, die damit das Ziel verfolgt, die Umweltauswirkungen von Flugzeugen zu verringern, die lokale Luftqualität und Lärmbelastung im Umfeld von Flughäfen zu verbessern und einen Beitrag zu Gesundheit und Lebensqualität zu leisten.

Die FuE in der Luftfahrt wird dazu beitragen, dass die Europäische Union die Ziele ihrer neuen Lissabonner Strategie umsetzen kann. Angesichts der wachsenden Mobilität in der erweiterten Union, insbesondere des rasch wachsenden Verkehrsaufkommens in den Beitrittsstaaten, leisten umweltfreundlichere Luftfahrttechnologien einen Beitrag zur Mobilitätspolitik der Union.

Eine Politik, die darauf abzielt, für einen umweltfreundlichen Luftverkehr durchgreifende Veränderungen so früh wie möglich auch umzusetzen, wird dazu beitragen, Wohlstand und Lebensbedingungen nachhaltig für jetzige und künftige Generationen in der EU zu verbessern.

Die vorgeschlagene Initiative ist Teil einer breit angelegten Strategie, mit der die Gemeinschaft das ehrgeizige Ziel verfolgt, die Innovationslücke zu überwinden, wozu u. a. auch ein Vorschlag zur Einrichtung eines Europäischen Technologieinstituts gehört. Das Europäische Technologieinstitut verfolgt das Anliegen, Bildung, Forschung und Unternehmen zu verzahnen und so bestehenden Netzen neue Modelle aufzuzeigen, wie sie ihre Aktivitäten noch besser aufeinander abstimmen können.

2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen

Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten Die Kommission führte mit den interessierten Kreisen regelmäßig Anhörungen zum technischen Inhalt und zu den Verwaltungsstrukturen des "Clean Sky"-Vorschlags durch, und stellte diese den Mitgliedstaaten und den mit dem Rahmenprogramm assoziierten Staaten vor.

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

Gemeinsam mit den Kommissionsdienststellen sammelten die interessierten Kreise, die einzelnen Staaten und das Gremium "Sozioökonomie & Umwelt" regelmäßig Kommentare und Beiträge zum technischen Inhalt, zu den Verwaltungsstrukturen und zu den rechtlichen Fragen des "Clean Sky"-Vorschlags.

Die Kommission hat die Anmerkungen des Berichts berücksichtigt, der von dem Gremium "Sozioökonomie & Umwelt" erstellt wurde. Auch hinsichtlich der Verwaltungsstruktur wurden die Ergebnisse des Berichts berücksichtigt.

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche

Zur Bewertung der sozioökonomischen und ökologischen Auswirkungen und zur ersten Auswertung der Verwaltungsstruktur der "Clean-Sky"-Initiative wurden externe Experten hinzugezogen.

Methodik

Das Gremium "Sozioökonomie & Umwelt" hielt zwei Sitzungen ab und tagte in den Räumlichkeiten der Kommission, in denen eine Anhörung von interessierten Kreisen der Industrie stattfand, um einzelne Fragen noch vertiefter behandeln zu können. Die Berichterstatter des Gremiums erstellten unter Beteiligung aller Mitglieder des Gremiums einen Abschlussbericht.

Dem Gremium, das sich mit den Verwaltungsstrukturen befasste, wurde ein Vorschlag der Industrie vorgelegt sowie ein Auftrag der Kommission.

Konsultierte Organisationen/Sachverständige

Die Vertreter für das Gremium "Sozioökonomie & Umwelt" wurden von den einzelnen Staaten ernannt. Zur Untersuchung der Verwaltungsstrukturen der "Clean-Sky"-Initiative wurden zwei Experten mit einer Studie beauftragt, die hohe Leitungsfunktionen im gemeinsamen Unternehmen "JET" bekleideten.

Zusammenfassung der Stellungnahmen und ihrer Berücksichtigung

Es gab keine Hinweise auf gravierende Risiken mit irreversiblen Folgen.

Das Gremium "Sozioökonomie & Umwelt" hatte in einer ersten Empfehlung nahegelegt, die Verzahnung der verschiedenen technischen Bereiche zu erhöhen, die makroökonomische Analyse der "Clean-Sky"-Initiative weiterzuentwickeln und die Verwaltungsstrukturen zu stärken. Bei einer zweiten Bewertung stellte das Gremium fest, dass diese Empfehlungen berücksichtigt wurden.

Die Themen, die in der Studie zu den Verwaltungsstrukturen als besonders wichtig hervorgehoben wurden, fanden Eingang in den endgültigen Vorschlag.

Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen

Die Berichte der Gremien wurden den interessierten Kreisen zur Verfügung gestellt und auf den Sitzungen mit den einzelnen Staaten erörtert.

Folgenabschätzung

Die folgenden Kriterien waren bei der Beurteilung der verschiedenen strategischen Optionen entscheidend:

Eine zweite Möglichkeit besteht darin, sich auf zwischenstaatliche Programme, wie "EUREKA" zu stützen. Damit stünden jedoch nicht das notwendige Budget und die erforderliche Zeit zur Verfügung, um die hohen technologischen und kommerziellen Risiken zu überwinden, die private Investitionen in die Entwicklung umweltfreundlicher Flugzeugtechnologien hemmen. Es eignet sich nicht, die Entwicklung und Einführung umweltfreundlicher Luftverkehrstechnologien von allgemeinem Gemeinschaftsinteresse zu beschleunigen.

Als dritte Möglichkeit boten sich die traditionellen Instrumente des Rahmenprogramms an, die Anreize für vorgelagerte Forschungstätigkeiten bieten sollen und die sich in der Grundlagenforschung auf nachgelagerte Forschungsarbeiten konzentrieren sowie auf die Validierung von Teilsystemen oder Systemen. Diese Instrumente taugen jedoch nur bedingt für die Beschleunigung der Entwicklung und die frühestmögliche Anwendung umweltfreundlicher Luftverkehrstechnologien, da hierfür die Demonstration vollständiger Systemtechnologien notwendig ist (d. h. Integration und Demonstration eines Systems von Systemen). Eine Einzelmaßnahme, wie sie in der Verbundforschung üblich ist, wird weder vom Umfang noch vom Koordinierungsniveau her ausreichen, um dieses Ziel zu erreichen. Die Gründe hierfür sind

Mit dem Vorschlag soll ein gemeinsames Unternehmen gegründet werden, das die Maßnahmen der Initiative "Clean Sky" verwaltet, die ehrgeizige Ziele in Forschung und Technologie verfolgt und für die erhebliche Mittel aus öffentlichen und privaten Investitionen europaweit bereitgestellt werden müssen. Die Gründung eines gemeinsamen Unternehmens gilt als der geeignete Weg, bei der Umsetzung der strategischen Forschungsagenda des ACARE im Bereich Umwelt einen gewaltigen Schritt voranzukommen. Der von der Industrie vorgelegte Vorschlag unterstreicht, dass die Umweltziele der "Clear Sky"-Initiative so ehrgeizig sind, dass sie eines technologischen Durchbruchs bedürfen, damit die Validierung schneller erfolgen kann als dies beim sonst üblichen FuE-Tempo der Fall wäre. Die Initiative "Clean Sky" wird mit ihrem innovativen und multidisziplinären Konzept das gesamte Spektrum der Luftfahrttechnik abdecken und die Integration neuer Komponenten, Systeme und Fahrzeugtechnologien sowie die großmaßstäbliche Validierung und Demonstration sicherstellen, um so die Grundlage dafür zu schaffen, dass innovative umweltfreundliche Produkte mit einem akzeptablen Risiko auf den Markt gebracht werden können.

Die gemeinsame Technologieinitiative "Clean Sky" wird sich auf vielfältige Art und Weise positiv auswirken:

3. Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Vorgeschlagen wird eine Verordnung des Rates zur Gründung eines gemeinsamen Unternehmens zur Umsetzung der "Clean-Sky"-Initiative.

Rechtsgrundlage

Artikel 171 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft.

Subsidiaritätsprinzip

Das Subsidiaritätsprinzip gelangt zur Anwendung, da der Vorschlag nicht unter die ausschließliche Zuständigkeit der Gemeinschaft fällt.

Die Ziele des Vorschlags können von den Mitgliedstaaten aus folgenden Gründen nicht ausreichend verwirklicht werden:

Um eine ausreichende kritische Masse zu erreichen und die Innovation zu konsolidieren bedarf es daher der Bündelung der FuE-Anstrengungen auf EU-Ebene.

Die Ziele des Vorschlags werden aus folgenden Gründen besser durch Maßnahmen der Gemeinschaft erreicht:

Die Mitwirkung der Gemeinschaft ermöglicht eine Rationalisierung der Forschungsprogramme. Angesichts der sich in hohem Maß ergänzenden Fachkenntnisse entstehen Größeneinsparungen, was die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass Technologiedemonstrationssysteme zeitnah fertig gestellt werden können.

Die Bewertung der sozioökonomischen und ökologischen Fragen hat gezeigt, dass die "Clean Sky"-Initiative dazu beitragen wird, die Umweltauswirkungen des Luftverkehrs deutlich zu reduzieren, das Wachstum in Europa zu erhöhen und durch eine verbesserte Wettbewerbsposition der Unternehmen neue Arbeitsplätze zu schaffen.

Die für die "Clean Sky"-Initiative gewählte Option bündelt die Vorteile einer weiten Verbreitung der Technologie- und Wissensgrundlage, einer ausreichenden kritischen Masse, einer Entfaltung der nötigen Hebelwirkung und einer den Aufgaben entsprechenden Verwaltungsstruktur.

Neben der Europäischen Kommission beteiligen sich 86 Organisationen aus 16 Staaten an der Verwaltung und den technischen Aktivitäten der "Clean Sky"-Initiative. Während des Aufbaus der Initiative werden weitere Organisationen beitreten.

Der Vorschlag steht daher mit dem Subsidiaritätsprinzip im Einklang.

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Der Vorschlag entspricht aus folgenden Gründen dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit:

Die "Clean Sky"-Initiative hat zum Ziel, Forschungsarbeiten zu den Umweltauswirkungen des Luftverkehrs durchzuführen, weshalb es darauf ankommt das Programm so zu verwalten, dass die Ziele auch im Zeitplan erreicht werden. Die Option eines gemeinsamen Unternehmens ist der einfachste Weg, die Initiative zu verwalten, da hier die Europäische Kommission mit dem Privatsektor zusammenarbeiten kann. Die für die "Clean Sky"-Initiative vorgesehene Verwaltungsstruktur stellt sicher, dass flexibel und schnell auf die technologischen Ziele hingearbeitet werden kann und die angesichts des öffentlichen Interesses notwendige Transparenz und Kontrolle gewährleistet werden.

Das für die "Clean Sky"-Initiative benötigte Budget wird, verteilt über 7 Jahre, auf € 1,6 Mrd. veranschlagt. Dieser Betrag muss im Zusammenhang mit den laufenden Forschungsausgaben im Luftfahrtsektor in Europa, dem Umweltnutzen, der Ausstrahlung auf andere Bereiche und der Zusätzlichkeit gesehen werden.

Wahl des Instruments

Vorgeschlagenes Instrument: Verordnung.

Andere Instrumente wären aus folgendem Grund nicht angemessen:

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Nach den vorläufigen Bedarfsschätzungen dürften die Ausgaben der Gemeinschaft im ersten Jahr € 47 Mio. betragen, in den Folgejahren bis zu einem Höchstwert von € 140 Mio. im Jahr 5 ansteigen und in den Jahren 6 und 7 sich auf € 267 Mio. für die Liquidierung belaufen.

5. Weitere Angaben

Simulation, Pilotphase und Übergangszeit

Der Vorschlag enthält eine Übergangsfrist bzw. sieht eine Übergangsfrist vor.

Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel


Der Vorschlag enthält eine Überprüfungsklausel.
Der Vorschlag enthält eine Verfallsklausel.
Gemeinsame Technologieinitiative "Clean Sky"

Technische Zusammenfassung Aus der "Clean Sky"-Initiative sollen einschneidende Neuerungen für das Luftverkehrssystem hervorgehen, die sich auf die Einbeziehung fortschrittlicher Technologien und umfassender Demonstrationssysteme stützen und das Ziel verfolgen, die Umweltauswirkungen des Luftverkehrs zu verringern, indem die Lärm- und Schadstoffemissionen reduziert und die Kraftstoffeffizienz der Flugzeuge verbessert werden. Die Maßnahme erstreckt sich auf die wichtigsten Flugsegmente des Luftverkehrs und die damit zusammenhängenden Technologien, die in der von der Technologieplattform des ACARE entwickelten strategischen Forschungsagenda für die Luftfahrt genannt werden.

Grundlage der "Clean Sky"-Initiative sind sechs verschiedene technische Bereiche, die so genannten "Integrierten Technologiedemonstrationssysteme" (ITD), mit denen zunächst Studien durchgeführt und Arbeiten ausgewählt werden und in deren Anschluss großmaßstäbliche Demonstrationen am Boden oder während des Fluges stattfinden, damit die innovativen Technologien einen Grad an Ausgereiftheit erlangen, der es ermöglicht, sie für die neue Generation von "umweltfreundlichen Flugzeugen" einzusetzen. Zwischen den verschiedenen ITD werden vielfache Schnittstellen Kohärenz und Datenaustausch sicherstellen. Die meisten Testeinrichtungen werden von mehreren ITD gemeinsam genutzt. Folgende ITD sind vorgesehen:

Mit dem "Technology Evaluator" steht erstmals in Europa ein komplett integriertes Instrument zur Verfügung, das einen direkten Zusammenhang zwischen noch in der Entwicklung befindlichen fortschrittlichen Technologien und den lokalen und globalen Umweltauswirkungen herstellen kann. Dabei berücksichtigt es Daten aus der "Clean Sky"-Initiative selbst und ihrem Umfeld, um Umweltparameter für Flugzeuge, Flughäfen und Flugzeugflotten zu liefern.

Mit Hilfe des "Technology Evaluator" lassen sich die Annahmen, Verfahren und Ergebnisse bewerten, so dass diesem eine Überwachungsfunktion zukommt, die unabhängigen externen Experten und der Öffentlichkeit eine Bewertung ihrer Gültigkeit ermöglicht.

Da der Verbrauch von Kraftstoff auch davon abhängt, wie der Flugweg gesteuert wird, werden bei der "Clean Sky"-Initiative enge Verbindungen zum gemeinsamen Unternehmen "SESAR" hergestellt, das sich mit Technologien des Flugverkehrsmanagements im Zusammenhang mit der Kommissionsinitiative zur Schaffung eines einheitlichen Luftraums befasst. Diese Verbindungen werden über den "Technology Evaluator" sowie über das ITD hergestellt, das sich mit Avionik-Ausrüstung befasst, die für das Flugverkehrsmanagement benötigt wird.

In der nachstehenden Tabelle sind die technologischen Ziele der "Clean Sky"-Initiative zusammengefasst:

Technology Evaluator
ProgrammIntelligentes StarrflügelflugzeugUmweltfreundliche Flugzeuge für den regionalen LuftverkehrUmweltfreundliche DrehflüglerNachhaltige und umweltfreundliche MotorenUmweltfreundlicher BetriebÖko-Design
TätigkeitenAktive Tragflächen Neue FlugzeugkonfigurationFortschrittliche Aerodynamik (niedriger Luftwiderstand und lärmarm)
Gewichtsreduzierte Strukturen
Neue Energieerzeugungsanlagen
Innovative Rotorblätter
Neue Flugzeugkonfiguration
Fortgeschrittene Technologie für Niederdruck- und Hochdrucksyteme
Neue Motorkonzepte (z. B. offene Rotoren)
Mission- und Flugwegsteuerung
Energieverbrauchssteuerung beim Flugzeug
Gesamtlebenszyklus
Umweltfolgenabschätzung
ZieleCO2 ~ 12-20 %
Lärm ~ 10 dB
CO2 ~ 12-20 %
Lärm ~ 10 dB
CO2 ~ 26-40 %
NOx ~ 53-65 %
Lärm ~ 10 dB
CO2 ~ 15-20 %
NOx ~ 60 %
Lärm ~ 18 dB
CO2 ~ 10-15%
Lärm ~ 9 dB
CO2 ~ 10 %

Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Gründung eines gemeinsamen Unternehmens zur Umsetzung der Technologieinitiative "Clean Sky" (Text von Bedeutung für den EWR)

Der Rat der europäischen Union - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 171 und 172, auf Vorschlag der Kommission, nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments, nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses, in Erwägung nachstehender Gründe:

Hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1
Errichtung eines gemeinsamen Unternehmens

Artikel 2
Rechtsform

Artikel 3
Ziele des gemeinsamen Unternehmens

Artikel 4
Mitglieder

Artikel 5
Satzung

Artikel 6
Finanzierungsquellen

Artikel 7
Förderfähigkeit im Zuge der Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen

Artikel 8
Finanzordnung

Artikel 9
Personal

Artikel 10
Vorrechte und Befreiungen

Artikel 11
Haftung

Artikel 12
Zuständigkeit des Gerichtshofs und anwendbares Recht

Artikel 13
Berichterstattung, Bewertung und Entlastung

Artikel 14
Schutz der finanziellen Interessen der Mitglieder und Betrugbekämpfungsmaßnahmen

3. Zur Bekämpfung von Betrug, Korruption und anderen unrechtmäßigen Handlungen findet die Verordnung (EG) Nr. 1073/1999 des Europäischen Parlaments und des Rates Anwendung.

Artikel 15
Vertraulichkeit

Artikel 16
Transparenz und Behandlung von Dokumenten

Artikel 17
Geistiges Eigentum

Artikel 18
Vorbereitende Maßnahmen

Artikel 19
Unterstützung des Gastlandes

Artikel 20
Inkrafttreten


Geschehen zu Brüssel am
Im Namen des Rates
Der Präsident

Anhang
Satzung des gemeinsamen Unternehmens "Clean-Sky"

Artikel 1
Name, Ort, Dauer, Rechtspersönlichkeit

Artikel 2
Mitgliedschaft und Beitrittsregeln

Artikel 3
Ziele und Maßnahmen

Artikel 4
Gremien

Artikel 5
Die Geschäftsführung

Artikel 6
Der Direktor

Artikel 7
Lenkungsausschüsse der integrierten Technologiedemonstrationssysteme

Artikel 8
Allgemeines Forum

Artikel 9
Auditausschuss

Artikel 10
Finanzierungsquellen

Artikel 11
Beiträge zu den Tätigkeiten des gemeinsamen Unternehmens

Artikel 12
Haushaltsrechtliche Verpflichtungen

Artikel 13
Geschäftsjahr

Artikel 14
Finanzordnung

Artikel 15
Ausführung des Haushalts

Artikel 16
Finanzbericht

Artikel 17
Jährliche Planung und Berichterstattung

Artikel 18
Personal

Artikel 19
Haftung und Versicherung

Artikel 20
Interessenkonflikt

Artikel 21
Schutz der Rechte an geistigem Eigentum

Artikel 22
Liquidation und Abwicklung

Artikel 23
Änderung der Satzung

Artikel 24
Anwendbares Recht

FINANZBOGEN

Der Finanzbogen befindet sich im PDF-Dokument