COM (2018) 447 final; Ratsdok. 9898/18
Der Bundesrat hat in seiner 971. Sitzung am 19. Oktober 2018 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:
- 1. Der Bundesrat sieht mit Sorge, dass die im Verordnungsvorschlag vorgesehene Möglichkeit einer Aufgabenerweiterung der bisherigen Agentur für das europäische globale Satellitennavigationssystem (GSA) zu einer EU-Agentur für das Weltraumprogramm durch die Kommission die bisherige Aufgabenteilung zwischen EU und "European Space Agency" (ESA) gefährdet und zum Aufbau unnötiger Doppelstrukturen führen kann.
- 2. Er stellt fest, dass an den auch mit EU-Aufträgen versehenen Standorten der ESA sowie der nationalen Raumfahrteinrichtungen bereits über Jahrzehnte aufgebaute Expertisen und die entsprechenden technischen Infrastrukturen zur Umsetzung und Realisierung der EU-Raumfahrtprogramme bestehen. Die bisherige Arbeitsteilung zwischen ESA und EU hat sich aus seiner Sicht bewährt.
- 3. Die ausschließliche Zuständigkeit der Kommission, die Aufgabenerweiterung zugunsten der neuen Agentur vornehmen zu können, sieht der Bundesrat als kritisch an. Dies führt zu einer einseitigen Kompetenzerweiterung der Kommission, die unter Umständen auch zu einer Kompetenzüberschreitung des Artikels 189 AEUV führen könnte. Der Bundesrat bittet folglich, Artikel 30 Absatz 3 im Verordnungsvorschlag zu streichen.