Der Bundesrat hat in seiner 925. Sitzung am 19. September 2014 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:
- 1. Der Bundesrat begrüßt das Vorhaben, die Verbreitung von hochauflösenden Satellitendaten für kommerzielle Zwecke EU-weit zu harmonisieren. Der bestehende Regelungsrahmen ist zersplittert und von mangelnder Transparenz geprägt. Eine Angleichung der Rechtsvorschriften würde den freien Verkehr der Daten erleichtern und dazu beitragen, dass Unternehmen einen zuverlässigen Zugang hierzu erhalten.
- 2. Er bittet die Bundesregierung jedoch, in den weiteren Beratungen auf EU-Ebene darauf hinzuwirken, dass die vorgeschlagene Richtlinie keine strengeren Anforderungen festlegt, als diese mit dem bestehenden nationalen Regelwerk (Satellitendatensicherheitsgesetz, -verordnung) eingeführt worden sind. Dies betrifft insbesondere die im Anhang der vorgeschlagenen Richtlinie festgelegten technischen Spezifikationen mit den darin vorgegebenen Auflösungsgrenzen. Ferner ist auf eindeutige Begriffsbestimmungen und Definitionen zu achten, um Wettbewerbsverzerrungen und Rechtsunsicherheit zu vermeiden. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang, neben der deutschen Raumfahrtindustrie auch wissenschaftliche Institutionen in die weiteren Beratungen eng einzubeziehen.