Der Deutsche Bundestag hat in seiner 103. Sitzung am 7. Mai 2015 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft - Drucksache 18/4800 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Rindfleischetikettierungsgesetzes - Drucksache 18/4615 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.
Fristablauf: 12.06.15
Erster Durchgang: Drucksache. 051/15 (PDF)
Artikel 1 Nummer 2 wird wie folgt gefasst:
"2. § 3a wird wie folgt geändert:
- a) Absatz 2 wird wie folgt gefasst:
(2) Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung kann im Rahmen ihrer Überwachungsaufgaben verlangen, dass die zuständigen Landesstellen ihr Daten zu den in Satz 2 genannten Zwecken übermitteln. Die Verpflichtung zur Übermittlung von Daten besteht, soweit diese
- 1. zur Prüfung der auf einem Etikett nach den Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union im Anwendungsbereich des § 1 Absatz 1 aufgeführten Angaben oder
- 2. zur Feststellung der Herkunft eines Rindes, des Rindfleisches oder eines Rindfleischerzeugnisses sowie von Fleisch von weniger als zwölf Monate alten Rindern erforderlich sind."
- b) In Absatz 3 wird das Wort "Bundesministerium" durch die Wörter "Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (Bundesministerium)" ersetzt."