Punkt 60 der 906. Sitzung des Bundesrates am 1. Februar 2013
Der Bundesrat möge zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt ergänzend beschließen:
- 1. Gleichwohl weist der Bundesrat darauf hin, dass alle Vorschläge, insbesondere aber jene mit kurzfristigem Umsetzungsanspruch, daraufhin zu überprüfen sein werden, ob sie den Anforderungen des Grundgesetzes und des EU-Vertrags genügen.
- 2. Einige der Vorschläge hält der Bundesrat auch in ihrer noch nicht konkret ausformulierten Form für nicht tragbar. Hierzu zählen z.B. die Vorschläge für eine Einführung von Euro-Anleihen, eine Aushöhlung des Nobailout-Gebots, zur eigenen EU-Kompetenz für Besteuerung und Kreditaufnahme sowie zu Eingriffen in nationale Haushalte. u.a. ist auch darauf hinzuweisen, dass Restrukturierungen von Bankenaltlasten keinesfalls zu einer gemeinsamen Haftung führen dürfen und die EZB in ihrer Unabhängigkeit nicht beeinträchtigt werden darf.
- 3. Der Bundesrat unterstützt die Forderungen der Kommission insbesondere nach einer zügigen Verabschiedung des "Twopacks" sowie nach einer zeitnahen Umsetzung der bereits vorhandenen Stabilisierungsinstrumente wie etwa des "Sixpacks".