Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
Der Bundesrat hat in seiner 815. Sitzung am 14. Oktober 2005 beschlossen, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Abs. 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen:
Mit der beabsichtigten Erhöhung der Regelleistung für die neuen Länder wird die bundesgesetzlich nach § 20 Abs. 4 SGB II vorgesehene Anpassungssystematik durchbrochen, wonach sich die Höhe der Regelleistung an den Veränderungen des aktuellen Rentenwertes bzw. den Anpassungen im SGB XII orientiert. Eine Entscheidung über die Änderung der Höhe der Regelleistung sollte bis zu der für Ende 2005 zu erwartenden Auswertung der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) 2003 zurückgestellt werden.