Empfehlungen der Ausschüsse
Bericht der Bundesregierung über die gesetzliche Rentenversicherung, insbesondere über die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben, der Nachhaltigkeitsrücklage sowie des jeweils erforderlichen Beitragssatzes in den künftigen 15 Kalenderjahren (Rentenversicherungsbericht 2014) und Gutachten des Sozialbeirats zum Rentenversicherungsbericht 2014

930. Sitzung des Bundesrates am 6. Februar 2015

A

Begründung:

Die Angleichung des aktuellen Rentenwertes (Ost) an den Rentenwert "West" auf der Grundlage der im Sechsten Buch Sozialgesetzbuch - SGB VI - vorgegebenen mathematischen Berechnung hat mit Stand zum 1. Juli 2014 einen Wert von 92,24 Prozent erreicht.

Da die Anpassung des Rentenwertes (Ost) unter Zugrundelegung der Einkommensentwicklung für die neuen Länder gemäß § 255a SGB VI gesondert berechnet wird, die Löhne sich aufgrund der Prägung durch vorherrschend klein- und mittelständische Unternehmen in absehbarer Zeit aber nicht stärker entwickeln werden als in den alten Ländern, ist eine haushälterische Vereinheitlichung der Rentenwerte ohne politisches Handeln nicht zu erwarten.

Der Sozialbeirat nimmt entsprechend seinem gesetzlichen Auftrag zum Rentenversicherungsbericht 2014 auch zur Lohnentwicklung Stellung. Er sieht die im Bericht unterstellte Angleichung der Löhne und Gehälter zwischen den neuen und alten Ländern bis zum Jahr 2030 sehr skeptisch.

Der zum 1. Januar 2015 eingeführte Mindeststundenlohn, der im Osten stärkere Anwendung finden wird als in den alten Ländern, lässt erst im übernächsten Jahr, also 2017, eine einmalige, etwas höhere Anpassung des Rentenwertes (Ost) erwarten.

Ziel der Länder ist es daher, eine verfassungskonforme Lösung zu finden, wofür die Länder erneut ihre Mitarbeit in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe anbieten.

B