A
- 1.
- Der federführende Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik und
- der Finanzausschuss
- empfehlen dem Bundesrat,
der Verordnung gemäß Artikel 80 Abs. 2 des Grundgesetzes zuzustimmen.
B
- 2. Der Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik empfiehlt dem Bundesrat ferner die Annahme der nachstehenden Entschließung:
- a) Der Bundesrat stimmt der Verordnung zur Bestimmung der Rentenwerte in der gesetzlichen Rentenversicherung und in der Alterssicherung der Landwirte zu. Ihm bleibt auf der Grundlage des geltenden Rechts keine andere Möglichkeit. Die überaus schwierige Situation der Rentenfinanzen ist einzig und allein von der Bundesregierung zu verantworten.
- b) Die Rentenanpassungen dienen seit der Einführung der dynamischen Rente vor fast 50 Jahren der angemessenen Teilhabe der Rentnerinnen und Rentner an der allgemeinen Wohlstandsentwicklung. Die Bruttolohn- und -gehaltssumme ist in den maßgebenden Bezugsjahren jedoch nur um 0,12 % bzw. 0,21 % (neue Länder) gestiegen. Während die Bundesregierung für dieses Jahr noch mit einem Wirtschaftswachstum von l,6 % rechnete, gingen die Wirtschaftsforschungsinstitute bereits von nur noch 0,7 % Wachstum aus. Nach den Regierungsprognosen sollten die Beitragseinnahmen in diesem Jahr um l,3 % steigen. Tatsächlich sind sie in den ersten drei Monaten des Jahres um l,l % zurückgegangen. Sie lagen um 400 Mio. Euro unter dem Vorjahresstand. Vor diesem Hintergrund ist es unvermeidlich, dass eine stockende Entwicklung der Arbeitnehmereinkommen ihren Niederschlag bei den Renten findet.
- c) Der Bundesrat weist jedoch darauf hin, dass die Bundesregierung den Rentnerinnen und Rentnern bereits große Belastungen aufgebürdet hat. Genannt seien z.B. die volle Tragung der Pflegebeiträge seit erstem April vergangenen Jahres und die Aussetzung der Rentenanpassung im letzten Jahr. Hinzu kommen neue Belastungen durch den zusätzlichen Krankenversicherungsbeitrag ab l.7.2005. Dadurch kommt es im wirtschaftlichen Ergebnis sogar zu einer Rentenminderung um 0,45 %. Aufgrund der schwachen wirtschaftlichen Entwicklung bei gleichzeitigem Abbau der Nachhaltigkeitsrücklage der Rentenversicherung auf nur noch 0,2 Monatsausgaben zeichnen sich zudem bereits Liquiditätsengpässe, neue Einschnitte und eine abermalige Nullanpassung im nächsten Jahr ab.
- d) Die Zukunftsperspektive zeigt, wie willkürlich die Festschreibung eines Rentenmindestniveaus durch die Regierungskoalition im sog. Rentenversicherungs-Nachhaltigkeits-Gesetz des vergangenen Jahres war. Denn obwohl die Rentnerinnen und Rentner tatsächlich Einschnitte hinzunehmen haben, bleibt das Rentenniveau, infolge der in etwa gleichgewichtigen Entwicklung der Renten mit den Arbeitseinkommen praktisch unverändert. Dadurch wird deutlich, dass es für die Beibehaltung des Lebensstandards auch der Rentnerinnen und Rentner entscheidend auf eine günstige Entwicklung der Arbeitseinkommen ankommt.
- e) Der Bundesrat weist in diesem Zusammenhang auf seine Stellungnahmen zum RV-Nachhaltigkeitsgesetz und zum Alterseinkünftegesetz hin und auf die Bedenken gegenüber einer Politik der kurzfristigen Notmaßnahmen. Diese Politik belässt der gesetzlichen Rentenversicherung zu wenige finanzielle Spielräume, wie jetzt für die Rentnerinnen und Rentner immer deutlicher spürbar wird.
- f) Der Bundesrat warnt eindringlich vor den Folgen einer Politik, die auf dem Rücken der Rentnerinnen und Rentner das grundsätzlich bewährte System der leistungsgerechten Rentenversicherung in Frage stellt. Der Bundesrat stellt fest, dass die sich abzeichnende problematische Entwicklung für die Rentnerinnen und Rentner und die Rentenversicherung insgesamt für jede künftige Bundesregierung ein schweres Erbe darstellen wird: es muss vermieden werden, dass die gesetzliche Rentenversicherung nur durch Bilanzkosmetik wie z.B. vorzeitige Fälligstellung der Beitragszahlung zu Lasten der Wirtschaft vor der Zahlungsunfähigkeit bewahrt werden soll, was zu weiterer Verschuldung zu Lasten künftiger Generationen führt.
Die Bewältigung sich abzeichnender demographischer Herausforderungen kann nur gelingen, wenn die Wirtschaft und damit auch die Rentenversicherung wieder auf eine solide Basis gestellt werden.
- g) Der Bundesrat appelliert daher an die Bundesregierung, in der Arbeitsmarkt- und Wirtschaftspolitik die nötigen Schritte zu tun, um sicherzustellen, dass Deutschland nicht mehr länger Wachstumsschlusslicht in Europa bleibt.