Übermittelt vom Bundesministerium der Finanzen am 24. März 2004 gemäß § 2 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union (BGBl. I 1993 S. 313 ff.).
Die Vorlage ist von der Kommission der Europäischen Gemeinschaften am 11. März 2004 dem Generalsekretär/Hohen Vertreter des Rates der Europäischen Union übermittelt worden.
Hinweis: vgl.
Drucksache 774/98 = AE-Nr. 982657,
Drucksache 779/98 = AE-Nr. 982658,
Drucksache 751/98 = AE-Nr. 982736 und
Drucksache 130/04 (PDF) = AE-Nr. 040559
Mitteilung der Kommission
Die neue Generation von Programmen im Bereich allgemeine und berufliche Bildung nach 2006
Zusammenfassung
Diese Mitteilung erfolgt im Anschluss an den Vorschlag der Kommission zu den Haushaltsmitteln und den politischen Prioritäten für den Zeitraum 2007-2013. Sie beschreibt die Absichten der Kommission für eine neue Generation von Gemeinschaftsprogrammen für Mobilität und Zusammenarbeit in der allgemeinen und beruflichen Bildung, die die Programme SOCRATES, LEONARDO DA VINCI und Tempus III ersetzen sollen, wenn diese Ende 2006 auslaufen. Sie zeigt, wie diese neue Generation zu den Prioritäten der Kommission für den Zeitraum bis 2013 beitragen wird, insbesondere zum Erreichen einer nachhaltigen Entwicklung in der Europäischen Union und von Stabilität und Wohlstand in den benachbarten Ländern.
Die neue Programmgeneration wird aus folgenden Elementen bestehen:
- - ein neues Integriertes Programm für Mobilität und Zusammenarbeit im Bereich des lebenslangen Lernens für die Mitgliedstaaten der EU, die EWR-/EFTA-Länder und die Kandidatenländer, das die allgemeine und berufliche Aus- und Weiterbildung umfasst; und
- - ein neues Tempus Plus Programm für die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten, den an die Union angrenzenden Ländern und den derzeitigen Tempus-Ländern, das das ganze Spektrum der allgemeinen und beruflichen Bildung umfasst.
Die neuen Programme werden auf wichtige Politikentwicklungen reagieren, die auf diesem Gebiet auf europäischer Ebene stattgefunden haben, seit die bestehende Programmgeneration in den späten neunziger Jahren geschaffen wurde. Der Europäische Rat von Lissabon von 2000 hat das Kernziel gesetzt, bis zum Jahr 2010 Europa zur wettbewerbsfähigsten, wissensbasierten Wirtschaft in der Welt zu machen. Gleichzeitig sollte der soziale Zusammenhalt gestärkt werden und die allgemeine und berufliche Bildung sollten eine zentrale Rolle beim Erreichen dieses Zieles spielen. In Bologna und Kopenhagen wurden zwischenstaatliche Prozesse begonnen, die danach streben, die Kohärenz, Qualität und Übertragbarkeit in der Hochschulbildung und in der Berufsausbildung zu verbessern, und diese erkennen ausdrücklich die wichtige Rolle an, die die Programme der Gemeinschaft spielen werden, um zu einem Erfolg zu gelangen. Im Jahre 2003 begann die Kommission eine Strategie der "Neue Nachbarschaft", um den Wohlstand, die Stabilität und die Sicherheit der Länder zu stärken, die an die erweiterte Europäische Union angrenzen. Alle diese großen Politikentwicklungen sowie die anderen Faktoren, die im Hauptteil der Mitteilung dargelegt werden, müssen bei der Ausgestaltung der neuen Programme berücksichtigt werden.
In Übereinstimmung mit der wachsenden Bedeutung der Zusammenarbeit in der allgemeinen und beruflichen Bildung und als Reaktion auf die hohe unbefriedigte Nachfrage, wird die neue Generation der internen und externen Programme deutlich ehrgeiziger sein als zurzeit, wie es auch der neue Kommissionsvorschlag für die finanzielle Vorrausschau deutlich macht. Das Integrierte Programm für lebenslanges Lernen würde eine deutliche Zunahme der dezentralisierten Mobilitätsaktionen für einzelne Bürger sowie von Partnerschaften zwischen Institutionen vorsehen. Zu seinen Zielen würde gehören:
- - mindestens 10% der Schüler und Lehrer sollen im Zeitraum 2007-13 an COMENIUS teilnehmen;
- - mindestens 3 Millionen ERASMUS-Studenten bis 2010;
- - mindestens 150.000 LEONARDO Praktika pro Jahr bis 2013;
- - mindestens 50.000 im Ausland lernende oder lehrende Erwachsene pro Jahr bis 2013 und wenigstens einer von fünf Erwachsenenbildungsanbietern kooperiert auf europäischer Ebene.
Das Integrierte Programm wird in vier Teilprogramme unterteilt:
- COMENIUS für die Schulbildung;
- ERASMUS für alle Formen der Bildung auf Hochschulniveau;
- LEONARDO DA VINCI für die berufliche Aus- und Weiterbildung; und
- GRUNDTVIG für die Erwachsenenbildung. Um die Synergien zwischen der allgemeinen und beruflichen Bildung zu verstärken, und um den politischen Prioritäten und Verbreitungsbedürfnissen besser zu entsprechen, wird das Integrierte Programm ein transversales Programm enthalten, das sich auf die Politikentwicklung (einschließlich der Datensammlung und -analyse), das Sprachenlernen, neue Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) und die Verbreitung konzentrieren wird. Dies wird ein strategischeres und koordinierteres Vorgehen erlauben, als es mit den gegenwärtigen Programmen möglich ist.
Das Integrierte Programm wird auch ein neues Jean-Monnet-Programm einbeziehen, das sich auf die europäische Integration konzentrieren wird. Es wird die gegenwärtige Jean Monnet Aktion umfassen, das den Hochschulunterricht über und die Forschung zur europäischen Integration fördert. Außerdem wird es wichtige europäische Organisationen und Vereinigungen im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung unterstützen.
Das neue Tempus Plus Programm wird auf dem erfolgreichen Tempus-Konzept aufbauen, das bisher auf die Hochschulausbildung begrenzt gewesen ist und zur Systementwicklung und verstärkter Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und Partnerländern geführt hat. Tempus Plus würde solche Maßnahmen auf das Spektrum des lebenslangen Lernens erweitern: Auf Schulen, auf die berufliche Aus- und Weiterbildung und auf die Erwachsenenbildung. Das Programm wird aus Maßnahmen bestehen, die die Modernisierung der Systeme unterstützen, die Mobilität von Personen finanzieren und multilaterale Projekte unterstützen. Das Programmziel wäre:
- - bis 2013 die Mobilität von mindestens 100.000 Personen zu fördern.
Der detaillierte Gesetzgebungsvorschlag der Kommission für die neuen Programme wird, wie in dieser Mitteilung umrissen ist, im Sommer 2004 veröffentlicht werden und Teil eines weitreichenden Pakets von Legislativvorschlägen für den nächsten Programmplanungszeitraum sein.
Einleitung
Die jetzigen Gemeinschaftsprogramme im Bereich Mobilität und Zusammenarbeit in der allgemeinen und beruflichen Bildung werden im Jahr 2006 auslaufen1. Deshalb wird die Kommission im Laufe dieses Jahres Legislativvorschläge für eine neue Generation von Programmen vorlegen, die analog zur Finanziellen Vorausschau laufen werden. Unter Berücksichtigung ihrer kürzlich veröffentlichten Mitteilung Unsere gemeinsame Zukunft aufbauen: Politische Herausforderungen und Haushaltsmittel der erweiterten Union - 2007-20132 erläutert die Kommission im vorliegenden Text, auf welche Logik sich die in Kürze vorzulegenden Legislativvorschläge gründen werden, inwieweit sie auf den bisherigen Erfahrungen aufbauen, welche Hauptmerkmale sie aufweisen und an welchen Grundsätzen sich die Verwendung der in der Mitteilung veranschlagten Haushaltsmittel ausrichten soll. Dieses Papier gibt einen Überblick über die Schlüsselbeiträge, die eine organisierte europäische Zusammenarbeit in der allgemeinen und beruflichen Bildung liefern kann, um die Prioritäten der Kommission für die neue Ausgabenperiode zu erreichen; insbesondere zum Erreichen einer nachhaltigen Entwicklung, um die Europäische Union zu einer führenden, wissensbasierten Wirtschaft und Gesellschaft werden zu lassen, und um zur Stärkung stabiler und erfolgreicher Beziehungen mit unseren Nachbarländern beizutragen. Diese Mitteilung ist keine verbindliche Festlegung der Kommission auf den Inhalt des Gesetzgebungsverfahrens und dies schließt die finanziellen Aspekte mit ein.
Die vorliegende Mitteilung bezieht sich sowohl auf die Aktivitäten innerhalb der Europäischen Union einschließlich der Kandidatenländer als auch auf Aktivitäten, die sich an die Länder der "Neuen Nachbarschaft" und weitere Drittländer richten, die derzeit an Tempus III teilnehmen. Die Mitteilung ist in sechs Abschnitte unterteilt.
- - Im ersten Teil werden die wichtigsten politischen und strategischen Entwicklungen in der Zusammenarbeit in der allgemeinen und beruflichen Bildung seit Annahme der jetzigen Generation von Gemeinschaftsprogrammen 1999/2000 geschildert, die in die Konzeption der neuen Programmgeneration einfließen.
- - Im zweiten Teil geht es um den kontinuierlichen und weiter wachsenden Bedarf an Gemeinschaftsmaßnahmen im Bereich allgemeine und berufliche Bildung sowohl innerhalb als auch außerhalb der EU.
- - Im dritten Teil werden die konkreten Erfahrungen resümiert, die im Rahmen der Programme gesammelt wurden; dabei wird insbesondere Bezug genommen auf die Zwischenevaluierungen der laufenden Programme und die öffentliche Konsultation zu ihrer künftigen Entwicklung.
- - Im vierten Teil wird der neue Vorschlag für das EU-interne Programm beschrieben: ein integriertes Programm für Mobilität und Zusammenarbeit im Bereich des lebenslangen Lernens, in dem die Aktivitäten für die allgemeine und die beruflichen Bildung zusammengeführt werden. Insbesondere werden die Hauptmerkmale und die angestrebten Ergebnisse dargelegt.
- - Im fünften Teil wird der Vorschlag für das neue Programm für Drittländer ("Tempus Plus") erläutert: von der Kommission festgelegte Grundzüge, Hauptmerkmale und angestrebte Ergebnisse.
- - Der sechste Teil umreißt, wie die neuen Programmvorschläge zum Ziel der Kommission beitragen, Instrumente zu vereinfachen und deren Umsetzung zu verbessern.
Teil I
Politischer Kontext
Der Lissabon-Prozess
- 1.1 Europa hat sich den Herausforderungen der Wissensgesellschaft gestellt. Qualitativ hochwertige Bildungs- und Berufsbildungssysteme sind eine unerlässliche Voraussetzung für eine wettbewerbsfähige wissensbasierte Gesellschaft. Die Globalisierung und der kontinuierliche technische und demografische Wandel bringen es mit sich, dass die Bürger ihre Kenntnisse und Fähigkeiten permanent auf den neuesten Stand halten müssen, um die Wettbewerbsfähigkeit der Gemeinschaft auf weltweiter Ebene zu gewährleisten und um der Arbeitslosigkeit und der damit verbundenen sozialen Ausgrenzung vorzubeugen. Entsprechend hat der Europäische Rat auf seiner Tagung in Lissabon sowie auf den anschließenden Tagungen, zuletzt in Brüssel (Oktober 2003), die Modernisierung der Bildungs- und Berufsbildungssysteme der Gemeinschaft in das Zentrum der Gemeinschaftsstrategie gerückt. Seit Lissabon hat die europäische Bildungs- und Berufsbildungspolitik eine bisher ungekannte Dynamik entwickelt. Sie kann einen bedeutenden Beitrag zur Erreichung des erklärten Ziels leisten, Europa bis 2010 zum wettbewerbsfähigsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt zu machen - einem Wirtschaftsraum, der fähig ist, mehr und bessere Arbeitsplätze und einen größeren sozialen Zusammenhalt zu erzielen.
- 1.2 Die europäische Beschäftigungsstrategie (EBS) hat in diesem Prozess eine Schlüsselrolle inne, die sie zusammen mit der Forschung und Innovation sowie der Entwicklung einer integrierten Gesellschaft und der Politiken für ein nachhaltiges Wachstum spielt. Der Beitrag der EBS zur Entwicklung einer aktiven Arbeitsmarktpolitik und zu den beschäftigungsbezogenen Aspekten der Politik der allgemeinen und beruflichen Bildung ist beträchtlich. Dies wird insbesondere durch den Europäischen Sozialfonds (ESF) unterstützt, der im Zeitraum 1994-1999 ein Drittel der Strukturfondsausgaben ausmachte, wie im dritten Kohäsionsbericht3 unterstrichen wurde. Während des Programmzeitraums 2000-2006 ist die Verbindung zwischen der EBS und dem ESF noch verstärkt worden, und der ESF ist mit einem Budget von 60 Mrd. EUR das wichtigste Instrument, mit dem die politischen Rahmenvorgaben der EBS umgesetzt werden.
Der Ziele-Prozess - Verbesserung der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung in Europa
- 1.3 Seit dem entscheidenden Gipfel von Lissabon fanden auf EU-Ebene zahlreiche wichtige Entwicklungen auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung statt. Erstmals wurde hier eine tiefer gehende politische Zusammenarbeit auf europäischer Ebene begründet, und es wird darauf hingewirkt, sämtliche Initiativen in kohärente Bildungs- und Berufsbildungsstrategien auf europäischer und nationaler Ebene einzubinden. Politik und Strukturen werden reformiert, um sie auf die zentralen europäischen Ziele abzustimmen. Zudem findet nun neben den innereuropäischen Aspekten der Bildungspolitik auch die Stellung der europäischen Bildung und Berufsbildung in der Welt große Beachtung.
- 1.4 Der Rat legte im Frühjahr 2001 einen Bericht über die konkreten künftigen Ziele der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung vor, in dem drei strategische Ziele für 2010 genannt werden: Steigerung der Qualität der allgemeinen und beruflichen Bildung in Europa, leichterer Zugang zur allgemeinen und beruflichen Bildung in allen Lebensphasen und Öffnung der Bildungs- und Berufsbildungssysteme gegenüber der Welt, um die Bürger besser auf die Herausforderungen der Zukunft vorzubereiten. Diese drei strategischen Ziele wurden in dreizehn detailliertere Zielvorgaben untergliedert - von der Verbesserung der Ausbildung von Lehrern und Ausbildern über die Steigerung der Attraktivität des Lernens und die bestmögliche Nutzung der Ressourcen bis hin zur Intensivierung von Mobilität und Austausch. Hiermit verbunden ist ein neuer Prozess zur Definition und Zusammenstellung von Indikatoren, um die Fortschritte bei der Erreichung der vereinbarten Ziele zu messen. Die Kommission ermittelte 29 solcher Indikatoren, woraufhin der Rat im Mai 2003 fünf europäische Benchmarks zur Beurteilung der Fortschritte bei der Erfüllung der Ziele für 2010 festlegte.
Lebenslanges Lernen
- 1.5 Zugleich wurde auch das Konzept des lebenslangen Lernens in den Mittelpunkt gerückt und weiterentwickelt - insbesondere auf den Tagungen des Europäischen Rates von Lissabon und Feira. Nach einer umfassenden Konsultation auf Basis einer Mitteilung der Kommission wurde ein weit reichender Konsens über ein neues Lernparadigma erzielt, bei dem der Lernende im Zentrum des Lernprozesses steht und das der Bedeutung Rechnung trägt, die der Chancengleichheit sowie der Qualität und Relevanz des verfügbaren Lernangebots beigemessen werden muss. Lebenslanges Lernen reicht definitionsgemäß vom Vorschul- bis zum Rentenalter und umfasst das gesamte Spektrum vom formalen über das nichtformale bis hin zum informellen Lernen. Zu den Zielen des lebenslangen Lernens - die sich wechselseitig verstärken - zählen aktiver Bürgersinn, Selbstverwirklichung und soziale Eingliederung sowie die beschäftigungsbezogenen Aspekte der Beschäftigungsfähigkeit und der Anpassungsfähigkeit.
- 1.6 Im gemeinsamen Zwischenbericht des Rates und der Kommission für die Frühjahrstagung 2004 des Europäischen Rates, dem der Bildungsministerrat am 26. Februar 2004 zugestimmt hat, werden alle Mitgliedstaaten ersucht, bis 2006 kohärente und umfassende nationale Strategien für lebenslanges Lernen festzulegen. Diese Strategien sollen Folgendes bewirken: wirksamere Partnerschaften zwischen den Schlüsselakteuren (u. a. Unternehmen, Sozialpartner, Bildungseinrichtungen aller Ebenen); Validierung erworbener Kenntnisse, um die Bürger zum Lernen zu motivieren; Schaffung offener und attraktiver Lernumfelder, die allen Bürgern - vor allem auch denjenigen aus benachteiligten Gruppen - zugänglich sind.
Wandel in der Hochschulbildung - Der Bologna-Prozess
- 1.7 Im Hochschulwesen vollzieht sich ein schneller Wandel, der auf einen starken Druck von verschiedenen Seiten zurückzuführen ist: neue Anforderungen der Wissensgesellschaft in den alten und neuen Mitgliedstaaten, Globalisierung der Forschung sowie immer ehrgeizigere nationale Zielvorgaben für die Zahl der Hochschulstudenten. Mit diesen Vorgaben geht jedoch nicht immer eine entsprechende Erhöhung der Mittel für Lehre und Forschung einher, was organisatorische Veränderungen sowie Verschiebungen im Aufgabenspektrum der Hochschulen erforderlich macht. Zugleich befassen sich die Mitgliedstaaten verstärkt mit der Frage, wie Qualität und Relevanz von Lehre und Forschung in den Hochschulen verbessert werden können, sowie mit der Effizienz und dem Management des Hochschulwesens. Hochschulen und Hochschulsysteme sind immer weniger durch Staatsgrenzen "geschützt", d. h. sie sind verstärkt einem grenzübergreifenden Wettbewerb und Druck ausgesetzt.4
- 1.8 Die Schaffung eines kohärenten, attraktiven europäischen Hochschulraums entsprechend der Bologna-Erklärung aus dem Jahr 1999 ist das wichtigste strukturelle Instrument, um diese Herausforderungen zu bewältigen. In den letzten Jahren hat die Gemeinschaft immer intensiver an diesem Prozess mitgewirkt. Die Ziele der Bologna-Erklärung entsprechen in vielerlei Hinsicht den Zielen der EU-Programme im Hochschulbereich, unter Einschluss des Doktoratniveaus, so dass eine engere Verknüpfung sowohl logisch als auch notwendig erscheint. Dies gilt insbesondere für Bereiche wie die Qualitätssicherung, das Europäische System zur Anrechnung von Studienleistungen (ECTS), die Mobilitätsförderung und die europäische Dimension der Bildung.
Steigerung von Qualität und Attraktivität der beruflichen Aus- und Weiterbildung - Der Kopenhagen-Prozess
- 1.9 Auf das Ersuchen des Europäischen Rates (Barcelona), im Bereich der Berufsbildung Maßnahmen analog zur Bologna-Erklärung zu ergreifen, verabschiedete der Rat im November 2002 eine Entschließung zur Förderung einer verstärkten europäischen Zusammenarbeit bei der beruflichen Bildung. Dies mündete in die Unterzeichnung der "Erklärung von Kopenhagen" durch die Bildungsminister 31 europäischer Länder, die europäischen Sozialpartner und die Kommission. In dieser Erklärung wird eine Intensivierung der europäischen Zusammenarbeit in Bezug auf verschiedene Aspekte der beruflichen Aus- und Weiterbildung vereinbart, u. a. Transparenz von Qualifikationen und Kompetenzen, Qualitätssicherung, Anrechnung und Übertragung von Leistungen, gemeinsame Grundsätze für die Bewertung des nichtformalen und informellen Lernens und lebenslange Beratung und Orientierung.
- 1.10 Bei der Umsetzung der Erklärung von Kopenhagen auf europäischer Ebene wurden erhebliche Fortschritte erzielt. Die Kommission hat im Dezember 2003 einen Vorschlag für einen neuen "Europass" vorgelegt5, der als einheitlicher Rahmen für die Transparenz von Qualifikationen und Kompetenzen dienen soll. Zudem wurde ein gemeinsamer Bezugsrahmen für die Qualitätssicherung mit einem Kern gemeinsamer Qualitätskriterien sowie eine Reihe kohärenter Indikatoren entwickelt. Zudem wurden die Grundlagen für ein Anrechnungs- und Übertragungssystem für Leistungen im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung gelegt.
Die EU im Wandel und mit neuen Grenzen
- 1.11 Bildungs- und Berufsbildungspolitik lässt sich nicht in einem abgeschotteten Raum betreiben. Beide Politikfelder spielen auch bei der Entwicklung der Beziehungen zu unseren Nachbarn eine Rolle. Gute Beziehungen zu den Nachbarländern der erweiterten EU sind deshalb von großer Bedeutung. In ihrer Mitteilung "Größeres Europa"erläutert die Kommission dies folgendermaßen: "Die EU steht nicht nur gegenüber ihren Bürgern und denen der neuen Mitgliedstaaten, sondern auch gegenüber ihren derzeitigen und zukünftigen Nachbarstaaten in der Pflicht, sozialen Zusammenhalt und wirtschaftliche Dynamik dauerhaft zu gewährleisten. Die EU muss tätig werden, um die regionale und subregionale Zusammenarbeit und Integration zu fördern, die eine Vorbedingung für politische Stabilität, wirtschaftliche Entwicklung und die Verringerung der Armut und des sozialen Gefälles in ihrem gemeinsamen Umfeld sind"6. Hierbei zählt die Vertiefung und Ausweitung der Zusammenarbeit im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung zu den wichtigsten Aufgaben.
Teil II
Notwendigkeit von Gemeinschaftsmassnahmen
- 2.1 Der künftige Bedarf an Gemeinschaftsmaßnahmen muss unter Berücksichtigung der oben beschriebenen bedeutenden politischen Ziele und Fortschritte beurteilt werden. Der größte gemeinsame Markt der Welt wird nur dann die Basis für die wettbewerbsfähigste wissensbasierte Gesellschaft bilden können, wenn weitere ernsthafte Bemühungen unternommen werden, um Unvereinbarkeiten und Kohärenzprobleme zwischen (nach der Erweiterung) 25 verschiedenen Systemen der allgemeinen und beruflichen Bildung zu beseitigen, wo es noch an der grenzübergreifenden Anerkennung von Kompetenzen und Qualifikationen mangelt und wo vorbildliche Methoden, die in einem Land angewandt werden, in anderen weiterhin unbekannt sind. Die EU muss den gemeinsamen Markt und die gemeinsame Währung nun dadurch komplettieren, dass sie alle Arbeitskräfte in die Lage versetzt, von den Möglichkeiten der beruflichen und geografischen Mobilität Gebrauch machen zu können. Es wird also eine kohärente Strategie benötigt, in deren Rahmen die Mitgliedstaaten voneinander lernen. Das bedeutet jedoch nicht, dass die EU die Zuständigkeit für die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung übernehmen soll. Im Gegenteil: die Verantwortung für Organisation, Inhalte und Finanzierung der allgemeinen und beruflichen Bildung muss weiter bei den Mitgliedstaaten liegen. Hierin werden sie die volle Unterstützung der Strukturfonds haben, insbesondere in weniger entwickelten Regionen, wo diese die wichtigsten Finanzierungsinstrumente der Gemeinschaft auf diesem Gebiet sind. In diesem Zusammenhang wird der ESF die Verbesserung der Qualität und Anpassungsfähigkeit der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie die Investitionen in Humankapital unterstützen. Die Mitgliedstaaten werden auch auf die nächste Generation von Gemeinschaftsinitiativen zurückgreifen können.
- 2.2 Die Strukturfonds werden von den durch die Mitgliedsstaaten benannten Verwaltungsbehörden umgesetzt. Jedoch können auch Maßnahmen, die unmittelbarer von der EU unterstützt werden, die Aktivitäten in den Mitgliedsstaaten auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung ergänzen und damit Ergebnisse erzielen, die nur durch Gemeinschaftsaktionen oder auf Gemeinschaftsebene möglich sind. So ist die Mobilität von Studierenden, Auszubildenden, erwachsenen Lernern, Lehrkräften, Ausbildern und Wissenschaftlern - aber auch von Verfahren und Ideen - ein wichtiges Tätigkeitsfeld, in dem Maßnahmen der Mitgliedstaaten allein nicht zu den benötigten Resultaten führen. Zudem haben solche Maßnahmen eine Schlüsselbedeutung für die Entwicklung der Wissensgesellschaft, da damit der direkte Transfer und Einsatz neuer Konzepte und Kompetenzen sowie die Vernetzung von Einrichtungen für die Zusammenarbeit auf europäischer Ebene verbunden ist.
- 2.3 Die Bedeutung von Mobilität und Partnerschaften wird in diesem Zusammenhang teilweise unterschätzt. Zwar ist auch der länderübergreifende Vergleich auf Systemebene ein ausgesprochen wirksames Mittel, um Veränderungen anzustoßen - dies hat beispielsweise die Diskussion über die Ergebnisse der PISA-Studie gezeigt. Doch Austausch- und Mobilitätsmaßnahmen haben einen ähnlichen Effekt, allerdings unmittelbar auf Ebene der Bürger, d. h. die Wirkung setzt an den Wurzeln an. Durch Austausch- und Mobilitätsmaßnahmen sowie länderübergreifende Partnerschaften werden die Teilnehmer damit konfrontiert, was die anderen tun bzw. tun können, so dass sie ihre eigenen Leistungen in einem anderen Licht sehen. Austausch und Mobilität sind somit ein Beitrag zur Bewältigung einer der wichtigsten Herausforderungen, denen die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung gegenüberstehen: das Motivieren der Lernförderer dazu, die von ihnen angewandten Verfahren kontinuierlich zu überdenken und zu aktualisieren und den immer weiter steigenden Ansprüchen gerecht zu werden.
- 2.4 Durch diese länderübergreifende und zugleich individuelle Wirkung unterscheiden sich die Gemeinschaftsprogramme für die allgemeine und berufliche Bildung von den vielen nationalen Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung, die teilweise ebenfalls (im Rahmen der Strukturfonds) von der EU gefördert werden. Diese Maßnahmen sind zwar häufig hervorragend konzipiert und erzielen ausgezeichnete Ergebnisse, ihre Wirkung beschränkt sich jedoch auf die nationale bzw. regionale Ebene. Es kommt also oft nicht im gleichen Maße zu einem individuellen Vergleich mit fremden Systemen.7 Diese Erkenntnisse werden durch wissenschaftliche Untersuchungen zur Wirkung des transnationalen Austauschs bestätigt. So gibt die Mehrzahl der Erasmus-Studenten an, dass der Austausch die wichtigste neue Erfahrung ihres Lebens war. In diesem Sinne sind die Gemeinschaftsprogramme für die allgemeine und berufliche Bildung Motoren für den Wandel und die Modernisierung der Bildungs- und Berufsbildungssysteme der EU.
- 2.5 Die Zusammenarbeit im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung ist jedoch keine rein EU-interne Angelegenheit. Die externe Dimension, erfolgreich durch das Programm Tempus und seit kurzem zusätzlich durch Erasmus Mundus verkörpert, erfüllt auch andere, ebenso wichtige Anforderungen. Die Zusammenarbeit im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung ist ein wirkungsvolles Instrument, um die Beziehungen zu Drittländern zu stärken und das gegenseitige Verständnis zwischen EU-Ländern und Drittländern zu fördern. Dies gilt insbesondere, aber nicht ausschließlich, für die "neuen Nachbarländer" der erweiterten EU. Schon deshalb muss die EU ihre Aktivitäten in diesem Bereich ausbauen. Darüber hinaus zahlen sich diese Aktivitäten aber auch auf andere Weise aus. Die Evaluierungen des Programms Tempus haben gezeigt, dass die Zusammenarbeit in der allgemeinen und beruflichen Bildung eine zentrale Bedeutung für den Übergangsprozess in den Ländern hat, die in nächster Zeit den Kandidatenstatus erhalten könnten. Die Zusammenarbeit ist jedoch auch für die Gemeinschaft von Nutzen. Schließlich müssen unsere Systeme sich immer stärker gegenüber dem Rest der Welt öffnen, damit wir vorbildliche Verfahren aus allen erdenkliche Ländern aufgreifen und übernehmen können. Nur so kann die EU das Ziel erreichen, das der Europäische Rat 2002 auf seiner Tagung in Barcelona vorgegeben hat: die EU zu einer weltweiten Qualitätsreferenz auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung zu machen.
- 2.6 Aus diesen Gründen kommt die Kommission zu folgendem Schluss: Die Gemeinschaftsprogramme für die interne und externe Kooperation auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung müssen in den nächsten Jahren fortgeführt, im Hinblick auf das gemeinsame Leitziel des lebenslangen Lernens integriert und in puncto Umfang und Anwendungsbereich ausgeweitet werden. Im vierten und fünften Teil dieser Mitteilung wird dies näher ausgeführt.
- 2.7 Zudem muss der neue programmatische Rahmen für Gemeinschaftsmaßnahmen im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung verschiedenen politischen, sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Anforderungen gerecht werden. Diese Herausforderungen sind nicht spezifisch für die allgemeine und berufliche Bildung; in einigen Fällen haben andere Finanzierungsinstrumente, insbesondere die der Beschäftigungs- und Kohäsionspolitik, eine führende Rolle. Jedoch hat die Zusammenarbeit in der allgemeinen und beruflichen Bildung auf europäischer Ebene einen einmaligen und wertvollen Beitrag zu leisten.
Mobilität
- 2.8 Die transnationale Mobilität der Bürger kommt Europa im Ganzen zugute. Sie ist eine Bereicherung für die nationalen Kulturen und ermöglicht es den Teilnehmern, kulturelle und berufliche Erfahrungen sowie Lernerfahrungen zu sammeln. Angesichts der derzeitigen eingeschränkten Beschäftigungsaussichten und eines Arbeitsmarktes, der mehr Flexibilität und Anpassungsfähigkeit erfordert, sind diese Erfahrungen notwendiger denn je. Zudem tragen solche unmittelbaren gemeinsamen Erfahrungen (wie oben erläutert) erheblich zum Wandel der Systeme bei. In ihrer 2001 verabschiedeten Empfehlung über die Mobilität von Studierenden, in der Ausbildung stehenden Personen, Freiwilligen, Lehrkräften und Ausbildern erkannten das Parlament und der Rat diese wachsende Bedeutung der Mobilität an.8 Nach Auffassung der Kommission sollte die neue Programmgeneration eines der zentralen Instrumente für den qualitativen und quantitativen Ausbau der transnationalen Mobilität sein, weshalb entsprechende Maßnahmen eine wichtige Rolle in den Legislativvorschlägen einnehmen werden.
Erlernen von Fremdsprachen
- 2.9 Im Anschluss an das Europäische Jahr der Sprachen 2001 führte die Kommission eine öffentliche Konsultation zum Thema "Förderung des Sprachenlernens und der Sprachenvielfalt" durch. Im Anschluss legte sie einen Aktionsplan für das Sprachenlernen vor, der auf den Konsultationsergebnissen basiert.9 Dieser Aktionsplan umfasst drei zentrale Ziele: Ausschöpfung der Vorteile des lebenslangen Fremdsprachenlernens durch alle Bürger, Verbesserung des Sprachunterrichts und Schaffung eines sprachenfreundlichen Umfelds. Da Transnationalität und Mehrsprachigkeit zwei ureigene Merkmale der EU sind, wird sie von den Bürgern als Förderer (und auch als Garant) der Sprachenvielfalt betrachtet.
Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT)
- 2.10 Die Gemeinschaft hat die Entwicklung IKT-basierter pädagogischer Instrumente und Verfahren über viele Jahre hinweg und auf verschiedene Weisen gefördert. Derzeit erfolgt dies im Rahmen der Sokrates-Aktion Minerva und des Programms eLearning10. Da die Informations- und Kommunikationsrevolution ihre Wirkung in der gesamten Gesellschaft entfaltet, ist es entscheidend, dass alle Bürger - ohne Ausnahme - problemlos mit diesen Technologien umgehen können.
Veränderung der Gesellschaft
- Der dritte Kohäsionsbericht der Kommission hat mehrere Herausforderungen für die erweiterte Gemeinschaft benannt. Bezüglich der Investitionen in Personen und das Humankapital hebt der Bericht insbesondere die Notwendigkeit hervor, die Kohäsionsinterventionen der Gemeinschaft und andere Gemeinschaftsinstrumente wie die Gemeinschaftsprogramme für Zusammenarbeit und Mobilität in der allgemeinen und beruflichen Bildung - auf die folgenden vier Hauptgebiete zu konzentrieren.
Alternde Gesellschaft = länger lernen
- 2.11 Die Alterung unserer Gesellschaft geht weiter. Die Alterspyramide der Europäischen Union wird durch das steigende Lebensalter der Bevölkerung zunehmend kopflastig, wodurch der Druck auf die Renten- und Gesundheitssysteme zunimmt. Diese Problematik wurde in den beschäftigungspolitischen Leitlinien 0311 aufgegriffen, in denen die Mitgliedstaaten aufgerufen werden, Strategien für aktives Altern zu entwickeln und eine konkrete Zielvorgabe für die Beschäftigungsquote in der Gruppe der älteren Arbeitnehmer aufzustellen.
Schneller Wandel des Arbeitsmarktes
- 2.12 Die Globalisierung und die neue wissensbasierte Wirtschaft haben zu schnellen und dramatischen Veränderungen auf dem europäischen Arbeitsmarkt geführt. Wie in den beschäftigungspolitischen Leitlinien und den Grundzügen der Wirtschaftspolitik12 empfohlen, müssen unsere Bildungs- und Berufsbildungssysteme den europäischen Arbeitnehmern die Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln, die sie benötigen, um sich auf diese Veränderungen einzustellen. Zu diesem Prozess können europäische Programme einen maßgeblichen Beitrag leisten, indem sie den Bürgern die Möglichkeit geben, im Rahmen von Aus- und Fortbildungsaufenthalten im Ausland ihre Kenntnisse zu aktualisieren bzw. neue Kenntnisse zu erwerben, und indem die Programme im Rahmen eines Prozesses der Kooperation und des Austauschs bewährter Verfahren die qualitative Weiterentwicklung und Anpassung der Bildungs- und Berufsbildungssysteme fördern.
Größere soziale Vielfalt
- 2.13 Sowohl die Globalisierung und die neuen Kommunikationstechnologien als auch der gemeinsame Markt und die Migration tragen dazu bei, dass die Gesellschaften der EU zunehmend multikulturell geprägt und untereinander verbunden sind. Deshalb muss der Förderung des interkulturellen Verständnisses und Respekts oberste Priorität beigemessen werden - ebenso wie der Verankerung und Verstärkung des aktiven Bürgersinns. Zugleich wächst die Notwendigkeit, den Bürgern ein tieferes Verständnis der europäischen Identität zu vermitteln. Bildung als Beitrag zur sozialen Eingliederung
- 2.14 Die schulische Erstausbildung bildet das Fundament für alle weiteren Chancen im Leben. Deshalb muss insbesondere verhindert werden, dass die Bürger dem Lernen aufgrund negativer Ersterfahrungen mit der formalen Bildung für den Rest ihres Lebens den Rücken kehren. Vielmehr müssen wir alle erdenklichen Maßnahmen ergreifen, um denjenigen, die ohne Abschluss von der Schule abgegangen sind, eine "zweite Chance" zu eröffnen, und zwar durch Bildungs- und Berufsbildungsangebote, die ihren Anforderungen entsprechen. Damit dies gelingt, müssen innovative pädagogische Konzepte und spezielle Begleitangebote entwickelt, Beziehungen zu lokalen Unternehmen aufgebaut und weitere Maßnahmen ergriffen werden, um ein motivierendes Lernumfeld zu schaffen, in dem Angebote des zweiten Bildungswegs ihr volles Potenzial entfalten können.
Entwicklung der externen Dimension im Bereich allgemeine und berufliche Bildung
Hochschulbildung - Tempus und Erasmus Mundus
- 2.15 Seit mehr als zehn Jahren ist das Programm Tempus eine wichtige Stütze der Außenbeziehungen der Europäischen Union, da Hochschuleinrichtungen und das Hochschulwesen von besonders großer Bedeutung für den sozialen und wirtschaftlichen Übergangsprozess sowie für die kulturelle Entwicklung sind. Hochschulen sind außerdem Quellen für Fachwissen und Humanressourcen und sorgen für die Ausbildung neuer Generationen von Entscheidungsträgern in Politik, Verwaltung und Wirtschaft. Das ursprünglich für die ehemals kommunistischen Nachbarländer (einschließlich der meisten Länder, die jetzt der EU beitreten) konzipierte Programm Tempus wurde in mehreren Phasen auch auf die Staaten der früheren Sowjetunion, die westlichen Balkanländer und die Länder des Mittelmeerraums ausgedehnt. Derzeit werden Projekte in 27 Staaten - von der Mongolei bis Marokko - gefördert.
- 2.16 Zwar besteht das Hauptziel des Programms Tempus darin, die Partnerländer zu unterstützen; zugleich erhalten jedoch auch die Mitgliedstaaten durch dieses Programm einen besseren Zugang zu Wissensgebieten, in denen Nicht-EU-Staaten führend sind, und es entstehen dauerhafte Partnerschaften, die für beide Seiten von Nutzen sind.
- 2.17 Der Austausch zwischen der EU, den EFTA/EWR-Partnerländern, den Kandidatenländern und Drittländern steht vor allem im Zeichen des Programms Tempus. Daneben gab und gibt es jedoch noch weitere Initiativen. So wurden 1995 spezielle Abkommen mit den Vereinigten Staaten von Amerika und Kanada für den Austausch im Hochschulbereich geschlossen. Zudem hat die Kommission weitere Programme lanciert, die sich auf die im Rahmen der großen EU-internen Programme gesammelten Erfahrungen stützen: ALFA und AlBan für Lateinamerika, Asia-Link für asiatische Länder sowie Pilotprogramme für Japan, Australien und Neuseeland.
- 2.18 Die Bedeutung der Hochschulbildung als Triebkraft für die Internationalisierung und - damit verbunden - für das Wirtschaftswachstum und die Entwicklung findet immer stärkere Anerkennung. Die Hochschulen stehen mittlerweile in einem harten Wettbewerb um die größten Talente, insbesondere im Bereich der Forschung. Dieser Wettbewerb ist nicht auf die EU beschränkt, sondern findet auf globaler Ebene statt. Im Rahmen des neuen Programms Erasmus Mundus13 werden europäische Masterstudiengänge gefördert, die von länderübergreifenden Zusammenschlüssen von Hochschulen angeboten werden; parallel werden im Rahmen des Programms Stipendien an die besten Studierenden aus Drittländern vergeben, die an diesen Studiengängen teilnehmen. Das Programm stellt somit eine erste Antwort der EU auf diese neue Entwicklung dar.
Künftige Bedürfnisse
- 2.19 Die auf die unmittelbaren Nachbarn (und die weiteren Teilnehmerländer des Programms Tempus) ausgerichtete Kooperationspolitik der EU wird durch ein komplexes Bündel von Faktoren bestimmt, das sich folgendermaßen zusammenfassen lässt:
- - Bildung und Berufsbildung sind Schlüsselfaktoren für die Entwicklung in unseren Nachbar- bzw. Partnerländern. Es ist im Interesse von Europa, Demokratie, Wohlstand und Stabilität zu fördern, was nur durch Wachstum gewährleistet werden kann. Entsprechend spielt die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung in der Entwicklungsförderung der EU eine wichtige Rolle.
- - Die persönlichen Kontakte zwischen Bürgern, die Teil der externen Dimension der allgemeinen und beruflichen Bildung sind, werden zunehmend als wichtiger Beitrag zum interkulturellen Dialog verstanden. Diese Kontakte wirken sich spürbar auf die Systeme aus - in größerem Maße, als die Teilnehmerzahlen dies ausdrücken. Zudem sind diese Kontakte für die EU ein wertvolles Instrument der kulturellen Diplomatie, durch das ein größeres Verständnis für die Besonderheiten unserer Kultur und unseres Kulturerbes geweckt wird und das die Partnerländer nutzen, um ihr eigenes Bildungs- und Berufsbildungsangebot zu bereichern.
- - Durch Kontakte mit den Systemen der allgemeinen und beruflichen Bildung in den Partnerländern im Rahmen von Austausch- und Kooperationsprogrammen entstehen Synergien, und es entwickelt sich eine größere Konvergenz mit den EU-Systemen, was wiederum deren Attraktivität für die Partnerländer erhöht.
- 2.20 Das Programm Tempus hat erwiesenermaßen erfolgreich dazu beigetragen, die Modernisierung des Hochschulwesens in den Partnerländern voranzutreiben, die Beziehungen zwischen den EU-Mitgliedstaaten und Drittländern zu intensivieren und mehrere Länder auf den Kandidatenstatus vorzubereiten. Das Programm ist ein leistungsfähiges Instrument und verfügt über ein großes Expansionspotenzial. Es hat bewiesen, dass das EU-Bildungswesen und seine Akteure sowohl willens als auch in der Lage sind, die Partnerländer bei der Weiterentwicklung ihrer eigenen Systeme zu unterstützen.
- 2.21 Die Hochschulbildung leistet zwar einen beträchtlichen Beitrag zum Wachstum; in wirtschaftlich weniger weit entwickelten Ländern muss dieser Beitrag jedoch durch eine Verbesserung der schulischen Grundbildung und der Berufsbildung gestützt werden. Die Hochschulbildung erfasst nicht alle Bürger. Sie kann nur in begrenztem Maße die Gesamtentwicklung eines Landes und seiner Bewohner sowie die Pflege konstruktiver Beziehungen zur EU unterstützen. Mit der Erweiterung ändert sich das politische, geografische und ökonomische Gewicht der EU gegenüber den Nachbarregionen und in der Welt erheblich, weshalb die Politik der EU in Bezug auf ihre neuen Nachbarn eine Ausweitung und Vertiefung der Zusammenarbeit im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung anstreben muss. Wenn die Union ehrgeizige Ziele verfolgen will, was sie nach Auffassung der Kommission tun sollte, muss sie bereit sein, über den Hochschulbereich hinauszugehen und die Bildungs- und Berufsbildungssysteme in ihrer Gesamtheit anzusprechen - nur so lässt sich die bestmögliche Wirkung erzielen. Dies bedeutet, dass Tempus über die Hochschulen hinaus auf weitere Bereiche ausgedehnt werden sollte, so dass das Programm einen Beitrag zur Verbesserung sämtlicher Komponenten des lebenslangen Lernens leisten kann - Schulbildung, berufliche Aus- und Weiterbildung, Hochschulen und Erwachsenenbildung.
Teil III
Im Rahmen der Programme gesammelte Erfahrungen
Sokrates und Leonardo da Vinci - Zwischenevaluierungen
- 3.1 Die Kommission kann sich auf umfassende Erfahrungen mit Programmen für die allgemeine und berufliche Bildung stützen. Besonders aktuell und relevant sind die Berichte über die Zwischenevaluierung der laufenden Phasen von Sokrates und Leonardo da Vinci, die im März 2004 veröffentlicht wurden14. Die wichtigsten Ergebnisse lauten:
- - Der Umfang und die Schwerpunkte der Programmaktionen werden allgemein als sinnvoll und angemessen angesehen.
- - Die administrativen und finanziellen Verfahren wurden im Vergleich zur ersten Phase verbessert, werden jedoch nach wie vor als unverhältnismäßig schwerfällig und langsam betrachtet. Außerdem herrscht die Meinung vor, dass einige Auswahlverfahren15 überarbeitet werden müssen.
- - Es muss stärker auf Synergien und Kohärenz zwischen den Aktionen und Programmen geachtet werden.
- - Gute Ergebnisse, die im Rahmen der Programme erzielt wurden, werden nicht weit genug verbreitet.
- - Es müssen engere Verbindungen zwischen den Programmen und der Entwicklung politischer Strategien aufgebaut werden.
- - Die Rechtsgrundlagen der derzeitigen Programme sind zu detailliert, was zu Problemen bei der Umsetzung führt.
Tempus III
Zwischenevaluierung
- 3.2 Die wichtigsten Ergebnisse des Berichts über die Zwischenevaluierung des Programms Tempus16 lauten:
- - Tempus wurde in den vergangenen zehn Jahren gut an die Veränderungen bei den geopolitischen und sozioökonomischen Bedingungen in Europa und in den Tempus-Partnerländern angepasst.
- - Europa steht weiterhin vor großen Herausforderungen in Bezug auf die sozioökonomische Entwicklung, was die Notwendigkeit unterstreicht, der Reformierung der allgemeinen und beruflichen Bildung Priorität einzuräumen.
- - Die Mobilität, die Verbreitung von Produkten und Ergebnissen, der Dialog mit nationalen Behörden und wirksamere strukturelle Maßnahmen im Bereich der Hochschulbildung müssen stärker in den Vordergrund rücken.
- - Durch die Neuausrichtung des Programms auf ein stärker strategisch ausgerichtetes Konzept konnte eine größere Wirkung auf die Rechtssetzung in den Partnerländern erzielt und die Offenheit und Bereitschaft dieser Länder für die internationale Zusammenarbeit gesteigert werden. Öffentliche Konsultation zur künftigen Entwicklung der Programme
- 3.3 Vor dem Hintergrund der oben dargelegten politischen Entwicklungen führte die Kommission von November 2002 bis März 2003 eine breit angelegte Konsultation durch, die sich an sämtliche an den Programmen für die allgemeine und berufliche Bildung und die Jugend beteiligten bzw. interessierten Kreise richtete. Der Pôle Universitaire de Nancy-Metz hat im Auftrag der Kommission einen ausführlichen Bericht über diese Konsultation erstellt, der online verfügbar ist17. Die wesentlichen Ergebnisse lauten:
- - großer Enthusiasmus für die Programme, insbesondere für die Mobilitätsmaßnahmen
- - Auffassung, dass die Programme zum Ausbau der europäischen Dimension, zur Entwicklung Unionsbürgerschaft und zur Steigerung der Fremdsprachenkenntnisse beitragen sollten, sowie starkes Interesse an der regionalen Dimension der Programmaktionen
- - weit verbreitete Auffassung, dass die Programme bürokratisch, unflexibel und übermäßig kompliziert sind, insbesondere angesichts der eher geringen Finanzhilfebeträge
- - Auffassung, dass die dezentralen Aktionen (die über die Nationalen Agenturen in den teilnehmenden Ländern abgewickelt werden), einfacher und benutzerfreundlicher sind als die direkt von der Kommission verwalteten Aktionen
Teil IV
Gemeinschaftsinterne Politik: Das integrierte Programm für Mobilität und Zusammenarbeit im Bereich lebenslanges lernen
Leitgedanken für die neue Programmgeneration
- 4.1 Auf Grundlage der oben dargelegten Erkenntnisse und unter Berücksichtigung des politischen Mandats, das der Kommission auf den verschiedenen Tagungen des Europäischen Rates erteilt wurde, sowie ihrer eigenen strategischen Überlegungen und ihrer Erfahrungen mit laufenden und früheren Programmen schlägt die Kommission Folgendes vor:
- - Beibehaltung zu diesem Zeitpunkt separater Programme für die EU18 einerseits und für die Nachbarländer andererseits. Diese Struktur wird als am besten geeignet betrachtet, da sich je nach Kontext die Art und die Zielsetzungen der Kooperationsmaßnahmen in der allgemeinen und beruflichen Bildung deutlich unterscheiden.
- - Angesichts der ständig fortschreitenden Integration der Maßnahmen und Einrichtungen im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung in der EU sowie der Etablierung des Paradigmas des lebenslangen Lernens ist zu erwarten, dass eine Zusammenführung der Programme Sokrates und Leonardo da Vinci erhebliche Vorteile mit sich bringt. Ein solches kombiniertes Programm könnte die politischen Entwicklungen in den Teilnehmerländern besser unterstützen und wirksamer auf die Bedürfnisse der Benutzer eingehen. Zudem würde ein solches Programm auch auf Ebene der Programmdurchführung Vereinfachungen sowie mehr Effizienz ermöglichen, insbesondere in Bereichen, die derzeit in der Schnittmenge zwischen allgemeiner und beruflicher Bildung liegen. Die Kommission wird deshalb ein integriertes Programm vorschlagen, das sowohl die allgemeine als auch die berufliche Bildung innerhalb der EU abdeckt.
- - Die Ziele von Lissabon, für deren Erreichung die allgemeine und berufliche Bildung eine wichtige Rolle spielt, der Bologna-Prozess, der Kopenhagen-Prozess und der Ziele-Prozess sowie die oben beschriebenen politischen Entwicklungen führen unmissverständlich vor Augen, dass ein Bedarf an klarer definierten Instrumenten zur Unterstützung der Politikentwicklung besteht. Dieser Aspekt muss ebenfalls im Rahmen dieses integrierten Programms berücksichtigt werden. Daneben sollten auch weitere politische Initiativen der Gemeinschaft (z.B. eLearning-Programm, Europass) in das Programm integriert werden. Ferner hält die Kommission es für sinnvoll, auch die Aktion Jean Monnet in die umfassende Struktur des integrierten Programms einzubinden. Gleiches gilt für die finanzielle Unterstützung wichtiger Bildungseinrichtungen auf europäischer Ebene (u. a. Europäisches Hochschulinstitut in Florenz und Europakolleg in Brügge und Natolin). Hiermit soll die Förderung dieser Aktivitäten bzw. Einrichtungen auf eine solidere, stärker strategisch ausgerichtete Grundlage gesetzt werden als bisher, und es soll insgesamt eine bessere Ausschöpfung von Synergien zwischen den Maßnahmen im Bereich der europäischen Integration und Kooperation in der allgemeinen und beruflichen Bildung ermöglicht werden.
- - Damit die europäische Zusammenarbeit im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung ihre volle Wirkung entfalten und der steigenden Bedeutung der Bildung in allen Mitgliedstaaten sowie auf europäischer Ebene gerecht werden kann, wird die Kommission für den nächsten Programmplanungszeitraum ein wesentlich umfangreicheres Programm vorschlagen. Diese Steigerung betrifft vor allem die dezentral verwalteten Aktionen des Programms, insbesondere im Bereich der länderübergreifenden Mobilität der Bürger, wo Anträge direkt an die designierten nationalen Agenturen jedes Landes gestellt werden, die die spezifischen Gegebenheiten eines Landes genau kennen und auf die Bedürfnisse der Programmnutzer eingehen können.
- - Im nächsten Programmplanungszeitraum könnte der jährliche Haushalt des vorgeschlagenen integrierten Programms das Vierfache seines jetzigen Niveaus erreichen. Eine Mittelausstattung in dieser Höhe - die der politischen Bedeutung des neuen Programms gerecht wird - würde es ermöglichen, eine Reihe ehrgeiziger, aber realistischer Ziele zu erreichen. Diese Ziele werden in den Abschnitten 4.4 bis 4.7 erläutert.
- - Das Programm sollte vereinfacht und flexibler gestaltet werden. Im Beschluss über das neue Programm sollten lediglich die Aktionsbereiche festgelegt und die zu fördernden Maßnahmentypen allgemein beschrieben werden, während die Einzelheiten der Durchführung in den Programmleitlinien geregelt werden sollten, die in Abstimmung mit dem Programmausschuss festgelegt werden.
- - Zwischen den Teilprogrammen innerhalb des integrierten Programms sollte es so viele Gemeinsamkeiten wie möglich geben. Jedes Programm innerhalb dieses Rahmens wird sich derselben Grundtypen von Maßnahmen (Mobilität, Projekte, Netze usw.) bedienen, was eine bessere Konsistenz und Übertragbarkeit zwischen den Teilprogrammen ermöglicht. Statt der derzeitigen komplexen Programmausschüsse und -unterausschüsse wird es einen einzigen Programmausschuss geben, der je nach Bedarf in unterschiedlichen Formationen (z.B. Schulbildung, berufliche Bildung) zusammentritt. Jede Formation verfügt über sämtliche Entscheidungsbefugnisse, so dass es nicht mehr zu Verzögerungen kommt, die derzeit noch dadurch entstehen, dass manche Fragen nacheinander von verschiedenen Ausschüssen behandelt werden müssen.
- - Das integrierte Programm steht sämtlichen Ländern offen, die derzeit an Sokrates und Leonardo da Vinci teilnehmen, und könnte auch auf die Schweiz und die westlichen Balkanländer ausgedehnt werden19. Ein beträchtliches weiteres Maß an Flexibilität gewinnt das Programm dadurch, dass bis zu 1 % des Budgets zur Förderung der Teilnahme von Einrichtungen verwendet werden kann, die ihren Sitz nicht in den Teilnehmerländern haben, sofern hierdurch ein Mehrwert für die betreffende Maßnahme entsteht. Dies ist ein bedeutender Fortschritt im Vergleich zur derzeitigen Programmgeneration, wo pro Programm nur 250 000 Euro zur Verfügung stehen, um solche Aktivitäten zu fördern. Zudem ist das Verfahren für die Inanspruchnahme der Mittel so umständlich, dass sie in Leonardo nie abgerufen wurden. Programmkonzept
- 4.2 Das integrierte Programm wird vier separate sektorale Programme für folgende Bereiche umfassen: Schulbildung (Comenius), Hochschulbildung (Erasmus), berufliche Aus- und Weiterbildung (Leonardo da Vinci) und Erwachsenenbildung (Grundtvig). Deren Aktionsbereich richtet sich - bei einigen Anpassungen - an den bestehenden Programmen aus. Zusätzlich zu den vier sektoralen Programmen wird es auch zwei horizontale Programme geben. Das "Querschnittsprogramm" wird auf sektorübergreifende Themen ausgerichtet sein: Entwicklung politischer Strategien, Sprachenlernen, neue Informations- und Kommunikationstechnologien sowie Verbreitung und Verwertung von Ergebnissen. Mit dem Jean-Monnet-Programm sollen verschiedene Einrichtungen und Aktivitäten unterstützt werden, die die europäische Integration fördern. Es umfasst die Aktion Jean Monnet selbst sowie die Vergabe von Betriebskostenzuschüssen an eine Reihe von Einrichtungen mit Schlüsselbedeutung sowie an europäische Vereinigungen, die im Bereich allgemeine und berufliche Bildung tätig sind.
Integriertes Programm Comenius
SchulbildungErasmus
Hochschulbildung und akademische AusbildungLeonardo da Vinci
Berufliche Aus- und WeiterbildungGrundtvig
ErwachsenenbildungQuerschnittsprogramm
4 Aktivitätsschwerpunkte: Entwicklung politischer Strategien, Sprachenlernen, IKT, VerbreitungProgramm Jean Monnet
3 Aktivitätsschwerpunkte: Aktion Jean Monnet, europäische Einrichtungen, europäische Vereinigungen - 4.3 Ein wesentlicher Unterschied zwischen der derzeitigen Programmgeneration und dem integrierten Programm wäre der Umfang der Aktivitäten. Die Kommission würde vorschlagen, die dezentralen Maßnahmen, insbesondere Mobilitätsmaßnahmen und Partnerschaften, erheblich auszuweiten. Als Richtschnur sollen die unten angegebenen quantitativen Ziele dienen. Im Vergleich zum derzeitigen Umfang der Aktivitäten wäre dies für alle Programme ein gewaltiger Sprung. Die im Vorschlag vorgesehenen Ressourcen entsprächen in ihrer Höhe den erklärten Zielen der EU20 und der wachsenden politischen Bedeutung der Maßnahmen und ermöglichen es - im Gegensatz zu bisher - den großen Bedarf auf Seiten der europäischen Bürger zu decken. Selbstverständlich müssten bei einem solchen Ausbau der dezentralen Aktionen auch das Netz Nationaler Agenturen verstärkt werden, die mit der Abwicklung dieser Aktionen betraut sind. Deshalb würde die Kommission die Fördermittel für diese Agenturen erhöhen. Die vier sektoralen Programme: Comenius, Erasmus, Leonardo da Vinci, Grundtvig
- 4.4 Für das Programm Comenius sieht der Vorschlag weitgehend eine Fortführung des bestehenden Aktionsspektrums vor. Es umfasst individuelle Mobilitätsstipendien, Schulpartnerschaften, multilaterale Projekte, Comenius-Netzwerke und flankierende Maßnahmen. Die Mittelausstattung der (dezentralen) Mobilitäts- und Partnerschaftsmaßnahmen würde um das Vierfache gesteigert, um innerhalb der siebenjährigen Laufzeit des integrierten Programms eine Teilnahme von 10 % der Schüler an gemeinsamen pädagogischen Aktivitäten (Partnerschaften und Mobilität) sowie von 10 % der Lehrer an Mobilitätsmaßnahmen zu erreichen.
- 4.5 Die hervorstechendste Veränderung beim Programm Erasmus ist die beträchtliche Steigerung der Mobilität von Studierenden und Lehrkräften. Derzeit nehmen jährlich etwas mehr als 120 000 Studierende an den Erasmus-Mobilitätsmaßnahmen teil. Im Rahmen des neuen Programms müsste sich diese Zahl auf etwa 375 000 Studierende pro Jahr erhöhen, um die Zielvorgabe von drei Millionen Erasmus-Studierenden bis 2010 zu erreichen. Die durchschnittliche Höhe des Mobilitätsstipendiums für die Studierenden beträgt seit 1993 unverändert 150 Euro monatlich. Damit hat sich der Zuschuss real gesehen jedoch um 25 % vermindert. Um die Zielvorgabe für die Studierendenzahl zu erreichen, muss der Betrag also erheblich gesteigert werden; die Kommission sieht in ihrem Vorschlag deshalb vor, das Stipendiums auf durchschnittlich 250 Euro pro Monat zu erhöhen. Die Zahl der Lehrer, die an Mobilitätsmaßnahmen teilnehmen, soll von derzeit etwa 18 000 auf 40 000 pro Jahr gesteigert werden. Deshalb soll auch hier der Zuschussbetrag in vergleichbarem Maße ansteigen. Daneben werden auch Praktika für Hochschulstudenten und Hochschulpersonal in das Programm eingebunden.
- 4.6 Für Leonardo da Vinci sieht der Vorschlag für das neue Programm eine Reihe von Veränderungen vor. Bis zum Ende der Programmlaufzeit soll die Zahl der Auszubildenden, die ein Mobilitätsstipendium in Anspruch nehmen, erheblich gesteigert werden - von derzeit 45 000 auf 150 000 bis zum Ende der Programmlaufzeit. Eine ähnliche Steigerung wird auch für die Mobilität der Ausbilder angestrebt. Die derzeitige Aktion "Pilotprojekte" wird in eine Aktion für den länderübergreifenden Innovationstransfer umgewandelt, und die Verwaltung dieser Projekte wird dezentralisiert und künftig (statt der bisherigen gemeinsamen Verwaltung durch Kommission und Nationale Agenturen) komplett von den Nationalen Agenturen übernommen. Ein neues Element des Programms werden Leonardo-Netzwerke sein; diese Netzwerke sollen sich in ähnlicher Weise mit Themen von europäischem Interesse befassen wie die thematischen Netze im Rahmen von Erasmus. Zudem kommt eine neue Leonardo-Aktion "Partnerschaften" hinzu, die den Austausch von Knowhow zwischen Berufsbildungsanbietern fördern soll. Die Projektaktivitäten sowie die flankierenden Maßnahmen werden fortgeführt.
- 4.7 Im Rahmen von Grundtvig sind neue Mobilitätsaktionen vorgesehen, um die Mobilität von erwachsenen Lernern, den Austausch von Mitarbeitern und den länderübergreifenden Einsatz von Assistenten zu fördern. Zudem sollen (wie bereits im derzeitigen Programm Grundtvig vorgesehen) mehr Fortbildungsmöglichkeiten für in der Erwachsenenbildung tätige Lehrkräfte geschaffen werden. Angesichts der demografischen Prognosen für das kommende Jahrzehnt ist es wichtig, dass die europäische Dimension der Mobilität nicht nur jüngeren Bürgern und deren Lehrern bzw. Ausbildern, sondern auch allen Erwachsenen offen steht, die am lebenslangen Lernen teilnehmen. Ziel ist, dass sich pro Jahr mindestens 50 000 Erwachsene an solchen Mobilitätsmaßnahmen beteiligen und dass bis zum Ende der Programmlaufzeit mindestens jeder fünfte Anbieter von strukturierten Erwachsenenbildungsangeboten in europäischen Kooperationsmaßnahmen aktiv ist. Als Instrumente zur Erreichung dieser Ziele sind Mobilitätsstipendien und europäische Lernpartnerschaften vorgesehen. Zu den zentral verwalteten Aktivitäten im Rahmen von Grundtvig werden strategische und kleiner angelegte Kooperationsprojekte sowie Netze, Fortbildungs- und Begleitmaßnahmen zählen.
Das Querschnittsprogramm
- 4.8 Eine der Innovationen des integrierten Programms ist das Querschnittsprogramm. Es ist darauf ausgerichtet, die Förderung von Aktivitäten zu verbessern, die sich nicht eindeutig in eines der sektoralen Programme einordnen lassen bzw. die potenziell für das gesamte Programm von Belang sind oder sich darauf auswirken.
- 4.9 Die Aktion Entwicklung politischer Strategien soll einen stabileren, umfassenderen Rahmen für die Unterstützung von Aktivitäten auf europäischer Ebene bilden, die unmittelbar zentrale politische Prioritäten betreffen. Die Aktion wird es der Gemeinschaft ermöglichen, das Follow-up des Ziele-Prozesses und der Entschließung zum lebenslangen Lernen auf europäischer Ebene weiterzuführen, die Erhebung und Auswertung statistischer Daten (auch mit Hilfe von Indikatoren) auf angemessene Weise zu finanzieren, experimentelle Projekte zur Erprobung innovativer politischer Ansätze (ähnlich wie beim Projekt "Tuning") zu finanzieren und geeignete Referenz- und Analysestrukturen zu unterstützen, die die Aktionen des Programms auf europäischer Ebene untermauern.
- 4.10 Die Aktion Sprachenlernen ist als Ergänzung zu den umfangreichen sprachlichen Aktivitäten konzipiert, die Teil der sektoralen Programme sind (diese machen beispielsweise etwa 30 % der Comenius-Mobilitätsmaßnahmen und -partnerschaften aus). Mit dieser Aktion kommt die Kommission einer Forderung nach, die in den öffentlichen Konsultationen über die künftigen Programme und den Aktionsplan "Sprachenlernen" laut wurde: den Sprachen sollte oberste Priorität eingeräumt werden, was durch eine sichtbare, umfassende und beispielhafte Unterstützung auf europäischer Ebene untermauert werden sollte. Die Aktion Sprachenlernen ist auf Aspekte des Fremdsprachenerwerbs ausgerichtet, die verschiedene Sektoren betreffen, z. B: Entwicklung neuer Materialien für das Erlernen von Fremdsprachen; Netze in den Bereichen Sprachenlernen und Sprachenvielfalt; Marketing, Public Relations und Information. Analog hierzu wird auch die Aktion Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) ausgerichtet sein auf bereichsübergreifende Aktivitäten zur Entwicklung innovativer IKT-basierter Inhalte, Dienstleistungen, pädagogischer Konzepte und Praktiken für lebenslanges Lernen. Die Umsetzung erfolgt im Rahmen multilateraler Projekte und Netze sowie weiterer Aktivitäten, z.B. Beobachtung, Benchmarking und Qualitätsanalyse.
- 4.11 Die Aktion Verbreitung und Verwertung von Ergebnissen ist als eigenständige Programmkomponente vollkommen neu. Sie soll insbesondere auf den im Rahmen von Leonardo da Vinci gesammelten Erfahrungen aufbauen und ist darauf ausgerichtet, den Prozess der Verbreitung und Verwertung von Ergebnissen und Produkten des integrierten Programms systematischer und wirksamer als bisher zu gestalten. Sowohl die Berichte über die öffentliche Konsultation als auch die Evaluierungsberichte deuten darauf hin, dass dieser Aspekt einer der großen Schwachpunkte bei der Umsetzung der bestehenden Programme ist. Deshalb will die Kommission für diese Aktivitäten eine eigene Aktion mit eigenem Budget und klar definierten Zielen einrichten. Dies ermöglicht es, solides Fachwissen in diesem Bereich aufzubauen, und schafft zudem die notwendige finanzielle Kontinuität, um die langfristige Wirksamkeit der Aktivitäten zu gewährleisten. Die Umsetzung der Aktion erfolgt über multilaterale Projekte und das Zusammentragen bzw. die Auswertung von Daten, bewährten Verfahren und Produkten des Programms.
Das Programm Jean Monnet
- 4.12 Das Programm Jean Monnet wird drei Aktionen umfassen, die allesamt Aspekte der europäischen Integration betreffen: die Aktion Jean Monnet selbst, die Unterstützung bestimmter europäischer Einrichtungen sowie die Unterstützung europäischer Vereinigungen, die im Bereich allgemeine und berufliche Bildung tätig sind.
- 4.13 Die bisherigen erfolgreichen Aktivitäten der Aktion Jean Monnet werden unter gleichem Namen fortgeführt. Zusätzlich wird die Aktion jedoch auch Finanzhilfen für Forschungsaktivitäten zur europäischen Integration umfassen, die bisher über die Haushaltslinie A-3022 vergeben wurden. Wie bisher wird Folgendes gefördert: Jean-Monnet-Lehrstühle; Vernetzung von Professoren, anderen Hochschullehrern und Forschern, die sich mit der europäischen Integration befassen; in diesem Bereich tätige junge Forscher; Informationsmaßnahmen; Einrichtung länderübergreifender Forschungsgruppen.
- 4.14 Bei der Aktion zur Unterstützung europäischer Einrichtungen geht es um die Vergabe von Betriebskostenzuschüssen an Einrichtungen von europäischem Interesse. Zu diesen Einrichtungen zählen das Europakolleg (Campus in Brügge und Natolin), das Europäische Hochschulinstitut in Florenz, die Europäische Rechtsakademie in Trier sowie das Europäische Institut für öffentliche Verwaltung in Maastricht. Die Kommission will insbesondere die Schaffung eines europäischen Postdoc-Kollegs am Europäischen Hochschulinstitut fördern, um die Spitzenforschung in den Spezialgebieten des Hochschulinstituts auszubauen. Weitere Betriebskostenzuschüsse werden auf Grundlage von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen vergeben.
- 4.15 Im Rahmen der dritten Aktion werden Betriebskostenzuschüsse an europäische Vereinigungen vergeben, die im Bereich allgemeine und berufliche Bildung tätig sind und bei denen es sich um Zusammenschlüsse nationaler und regionaler Vereinigungen handelt. Die Auswahl erfolgt über Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen.
Teil V
Aussenpolitik: Tempus PLUS
- 5.1 Die Kommission ist der Überzeugung, dass die EU den derzeitigen Tempus-Teilnehmerländern ein Programm bieten sollte, dessen Aktionsbereiche sich mit denen des integrierten Programms für lebenslanges Lernen decken, auch wenn hierfür vollkommen andere Instrumente und Strukturen zum Einsatz kommen müssen. Entsprechend schlägt die Kommission vor, das Programm Tempus nicht einfach nur zu verlängern, sondern ein Programm "Tempus Plus" zu schaffen. Dieses Programm soll dazu dienen, die umfassenderen Bedürfnisse der Länder in einem strukturierten Rahmen zu erfüllen, der sich auf den Erfolg von Tempus stützt, jedoch auch neue Dimensionen umfasst, die sich aus den Evaluierungen und neuen Inhalten ergeben. Neben dem klassischen Tempus-Aktionsgebiet der Hochschulbildung würde das Programm somit auch die Schulbildung, die berufliche Aus- und Weiterbildung und die Erwachsenenbildung abdecken. Um eine so bedeutende Zunahme der Aufgaben zu finanzieren, wäre eine deutliche Mittelerhöhung erforderlich.
- 5.2 Im Hinblick auf den geografischen Geltungsbereich ist die Kommission der Auffassung, dass alle derzeitigen Tempus-Teilnehmerländer weiterhin von den Kooperations- und Förderungsangeboten von Tempus profitieren sollten. Eine einheitliche Kooperationsgrundlage für alle Länder erscheint jedoch nicht mehr angemessen. Tempus Plus sollte die Möglichkeit vorsehen, entsprechend den Bedürfnissen und Prioritäten der einzelnen Partnerländer Kooperationsschwerpunkte auszuwählen. Während es für einige Länder sinnvoll sein mag, dass die Zusammenarbeit sämtliche Schwerpunkte abdeckt, hat für andere Länder vielleicht die berufliche Aus- und Weiterbildung oberste Priorität. Mit Hilfe eines solchen modularisierten Konzepts soll sich Tempus Plus zu einem maßgeblichen Instrument für die Umsetzung der Neuen Nachbarschaftspolitik entwickeln, wie sie in der Mitteilung der Kommission aus dem Jahr 2003 beschrieben wird21.
- 5.3 Tempus Plus sollte auch den westlichen Balkanländern offen stehen, deren Aussichten auf einen Beitritt zur EU im Dezember 2002 vom Europäischen Rat (Kopenhagen) bekräftigt wurden und zuletzt auf dem Gipfel mit dem westlichen Balkan im Juni 2003. Auch hier ist die engere Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung eine wichtige Komponente der Entwicklungs-Gesamtstrategie. Den Ländern, die jetzt kurz vor dem Beitritt stehen, hat Tempus den Übergang zu den "Mainstream"-Programmen der Gemeinschaft für die allgemeine und berufliche Bildung erleichtert, und auch die westlichen Balkanländer, die erst seit kurzem an der derzeitigen Tempus-Phase teilnehmen, sollten von einer solchen Unterstützung profitieren. Sobald ein Land jedoch neu in den Teilnehmerkreis des integrierten Programms aufgenommen wird, muss es selbstverständlich aus Tempus Plus ausscheiden.
Tempus Plus - ein Förderprogramm für lebenslanges Lernen
- 5.4 Das vorgeschlagene Programm Tempus Plus sollte somit, wie schon das jetzige Programm Tempus, auf der Zusammenarbeit zwischen Systemen und Einrichtungen in der EU und in den Teilnehmerländern basieren. Die vorgesehenen Ziele des Programms:
- - Unterstützung der Entwicklung der Humanressourcen bzw. des Humankapitals und insbesondere Förderung der Reformierung und Weiterentwicklung von Systemen für lebenslanges Lernen in den Partnerländern
- - Steigerung der Qualität und der Kapazität von Einrichtungen und Organisationen für lebenslanges Lernen in den Partnerländern.
Von der Mobilitätsförderung im Rahmen von Tempus Plus sollten über die gesamte Laufzeit des Programms hinweg insgesamt 100.000 Bürger profitieren.
- 5.5 Das Programm würde vier Aktionen umfassen, die jeweils auf dem bisher in den Partnerländern Erreichten aufbauen würden und die die Länder folgendermaßen bei ihrer Entwicklung unterstützen sollten:
- - Systeme:
Im Rahmen dieser Aktion sollte die Arbeit der Partnerländer in Bereichen unterstützt werden, die die Wirksamkeit der Bildungs- und Berufsbildungssysteme im Ganzen betreffen, z.B.: Qualifikationen und entsprechende Bezugsrahmen, Management und politische Strategien, Bedarfsprognosen und mögliche Folgemaßnahmen, Förderung der Flexibilität und der Durchlässigkeit zwischen verschiedenen Komponenten der Bildungs- und Berufsbildungssysteme. Außerdem sollte die Konvergenz zwischen den Systemen für lebenslanges Lernen der Partnerländer und der EUMitgliedstaaten verbessert werden.
- - Schulen:
Mit dieser Aktion würden die Partnerländer unter anderem in folgenden Bereichen unterstützt werden: Inhalte, Lehrpläne und Qualifikationen; Erwerb der Grundfertigkeiten (Schreiben/Lesen, Rechnen, Sprachen) und Erwerb von Kenntnissen in den Bereichen Informationstechnologie, Unternehmergeist, soziale und interkulturelle Kompetenz, Lernkompetenz; Lehrerausbildung.
- - Hochschulbildung:
Im Rahmen dieser Aktion würden die derzeitigen Tempus-Aktivitäten zur Unterstützung der Partnerländer bei der Reform der Hochschulbildung fortgeführt. Die Aktion umfasst unter anderem Folgendes: Maßnahmen zum Kapazitätsausbau; Förderung der Konvergenz sowie eines gleichberechtigten Zugangs zur Hochschulbildung, bessere Abstimmung der Hochschulbildung auf die Bedürfnisse des Arbeitsmarktes; Verbesserung der Fähigkeit der Hochschulen, insgesamt zur Konjunkturentwicklung beizutragen.
- - Berufliche Aus- und Weiterbildung einschließlich Erwachsenenbildung:
Im Rahmen dieser Aktion würden die Partnerländer unter anderem in folgenden Bereichen unterstützt: Bereitstellung von Lernangeboten, die den Anforderungen erwachsener Lerner entsprechen; Übertragung und gegenseitige Anerkennung von Qualifikationen und Lernergebnissen (insbesondere des nichtformalen und informellen Lernens); Stärkung der Berufsbildung und der Erwachsenenbildung auf Systemebene; Förderung des aktiven Bürgersinns, des aktiven Alterns, des sozialen Zusammenhalts und der Integration; Verbesserung der Berufsberatung und der beruflichen Orientierung.
- - Systeme:
- 5.6 Für diese Aktivitäten sind vier verschiedene Instrumente vorgesehen:
- - Maßnahmen auf Systemebene:
Diese Maßnahmen sollen beitragen zur Weiterentwicklung und Reformierung der Bildungs- und Berufsbildungssysteme in den Partnerländern sowie zur Steigerung der Qualität der Systeme und ihrer Konvergenz mit denen der Europäischen Union. Die Themen der Maßnahmen werden mit den Partnerländern abgestimmt. Es kommt beispielsweise Folgendes infrage: Förderung von Reformen bzw. der Entwicklung politischer Strategien, System- und Kapazitätsentwicklung (auch mittels Mobilität), Studien und Forschungsarbeiten, Beratung durch Experten, Konferenzen, Seminare, Fortbildungs- und Entwicklungsaktivitäten.
- - Gemeinsame Projekte:
Diese Projekte ähneln den klassischen Tempus-Projekten. Sie sollen es Einrichtungen in der EU und in den Partnerländern ermöglichen, ihre Kräfte zu bündeln und in allen Bereichen der allgemeinen und beruflichen Bildung zusammenzuarbeiten. Infrage kommen beispielsweise gemeinsame Unterrichtsprojekte, aber auch Projekte zu anderen Aspekten, z.B. Lehrpläne/Curricula, Lehr- und Lernmaterialien, Management-Fragen und berufsbegleitende Fortbildung. Diese Projekte beinhalten auch die Mobilität von Schülern/Studierenden und Mitarbeitern, die nach Auffassung der Kommission (und in Übereinstimmung mit den Evaluierungsergebnissen) erheblich gesteigert werden sollte. Ein weiteres Element ist der Aufbau von Netzen, der entweder Tempusintern oder in Verbindung mit Netzen des integrierten Programms erfolgen kann.
- - Mobilität:
Zusätzlich zu den im Rahmen der Gemeinsamen Projekte geförderten Mobilitätsmaßnahmen bietet diese Aktion weitere Möglichkeiten, die Kooperation und das Verständnis zwischen der EU und ihren Nachbarn zu verbessern. Auf allen Ebenen des Programms sind Elemente für die Mobilität zwischen den EU-Mitgliedstaaten und den Partnerländern vorgesehen. Die Mobilitätsförderung richtet sich sowohl an Einzelpersonen (nach dem Vorbild der "individuellen Mobilitätszuschüsse" des derzeitigen Tempus-Programms) als auch an Gruppen.
- - Begleitende Maßnahmen:
Diese Maßnahmen sollen das gegenseitige Verständnis und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des lebenslangen Lernens fördern. Infrage kommt beispielsweise Folgendes:
Erfahrungsaustausch zu strategischen Fragen, Beobachtung und Analyse von Strategien und Systemen, Entwicklung von Indikatoren und Benchmarks sowie statistische Erhebungen, Informations- und Verbreitungsmaßnahmen.
Diese vier Instrumenttypen bilden ein Paket, das sowohl den Partnerländern als auch der EU zahlreiche verschiedene Möglichkeiten für die Interaktion und die Umsetzung von Reformen bietet. Die Anwendung dieser Instrumente erfordert einschlägige Kenntnisse und Erfahrungen, weshalb die Kommission gegebenenfalls auf die Unterstützung der Europäischen Stiftung für Berufsbildung (ETF) zurückgreift.
- - Maßnahmen auf Systemebene:
Teil VI
Vereinfachung der Verfahren
- 6.1 In ihrer Mitteilung über die Finanzielle Vorausschau hat die Kommission die Bedeutung unterstrichen, die der für 2007 notwendigen Überarbeitung der Programmgesetzgebung zukommt, um die Konzeption und die Umsetzung der Gemeinschaftsinstrumente zu vereinfachen. Die beiden in dieser Mitteilung erwähnten, neuen Programme werden erheblich dazu beitragen. Schon unter formalen Gesichtspunkten wird die Anzahl der Rechtsgrundlagen in der allgemeinen und beruflichen Bildung von sieben auf drei reduziert: die beiden hier genannten Programme und Erasmus Mundus. Letzteres wurde erst kürzlich verabschiedet und es wäre nicht angemessen, dies zu diesem Zeitpunkt bereits abzuändern. Gleichermaßen bedeutet es die Verringerung der Anzahl der Haushaltslinien von fünfzehn auf drei.
- 6.2 Noch wichtiger ist jedoch, dass die neuen Programme, und insbesondere das Integrierte Programm zum lebenslangen Lernen, für die Nutzer aus mehreren Gründen einfacher werden. Erstens wird ein größerer Anteil der Aktionen dezentral durch Nationale Agenturen umgesetzt - über 80% des Budgets. Die öffentliche Konsultation22 hat gezeigt, daß die Begünstigten diese Vorgehensweise für benutzerfreundlicher halten als das Management auf Gemeinschaftsebene. Die Nationalen Agenturen sind mit den Gegebenheiten vor Ort besser vertraut und können sachkundig und in der Landessprache reagieren. Zweitens werden die Gesetzesvorhaben deutlich weniger ausführlich formuliert werden: damit sind sie leichter verständlich und können einfacher an zukünftige Entwicklungen angepaßt werden. Drittens wird die Kommission in den Gesetzesentwürfen Vorkehrungen treffen, daß die Finanz- und Verwaltungsverfahren im Verhältnis zum Umfang der Zuschüsse stehen. Zum Beispiel sollen die verstärkte Nutzung von pauschalen Beträgen und Zuschüssen zu einer signifikanten Verwaltungsvereinfachung führen. Damit soll auf eine Forderung aus der öffentlichen Konsultation zur Verringerung der Komplexität reagiert werden, die allgemein als der negativste Aspekt der Programme gesehen wird.
- 6.3 Die Kommission betrachtet diese Maßnahmen als einen wichtigen Schritt hin zu einfacheren Programmen, aber sicher nicht als einen Endpunkt. Die Kommission ist daran interessiert Vorschläge zu erhalten, wie die Programme und Verfahren vereinfacht werden können und wird sich bemühen diese in den Gesetzesentwürfen umzusetzen. Diese könnten beispielsweise auch Änderungen der Haushaltsordnung der Gemeinschaft und ihrer Durchführungsbestimmungen bedeuten - zum gegenwärtigen Zeitpunkt sollte aber kein möglicher Weg ausgeschlossen werden.
Nächste Schritte und Zeitplan für die Annahme des Vorschlags
Die Kommission legt diese Mitteilung vor, um der Öffentlichkeit so früh wie möglich ihre Pläne für die nächste Programmgeneration im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung vorzustellen. Solche Vorschläge erfordern eine eingehende Debatte, was sich in der für den Abschluss des Mitentscheidungsverfahrens zwischen Europäischem Parlament und Rat benötigten Zeit widerspiegelt. Nur wenn diese Debatte so früh wie möglich angestoßen wird, besteht die realistische Chance, dass die Texte bis Anfang 2006 verabschiedet werden können, so dass noch fast ein volles Jahr Zeit für die Umsetzung der neuen Programme zur Verfügung steht. Die Kommission beabsichtigt, die formalen Legislativvorschläge noch vor der Sommerpause 2004 vorzulegen.
- 1 Beschluss 382/1999/EG des Rates (ABl. L 146 vom 11.6.1999) (Leonardo da Vinci); Beschluss 253/2000/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 28 vom 3.2.2000) (Socrates); Beschluss 311/1999/EG des Rates (ABl. L 120 vom 8.5.1999) (Tempus).
- 2 KOM (2004) 101.
- 3 Eine neue Partnerschaft für die Kohäsion: Konvergenz, Wettbewerbsfähigkeit, Kooperation, KOM (2004) 107.
- 4 Eine detaillierte Analyse findet sich in der Mitteilung der Kommission: Die Rolle der Universitäten im Europa des Wissens, KOM (2003) 58 endg.
- 5 KOM (2003) 796 endg.
- 6 KOM (2003) 104 endg., S. 3. Diese Politik richtet sich an folgende Länder: Staaten des südlichen Mittelmeerraums (d.h. Ägypten, Algerien, Israel, Jordanien, Libanon, Libyen, Marokko, Palästinensische Behörde, Syrien, Tunesien), Russland und Westliche Neue Unabhängige Staaten (WNUS, d.h. Ukraine, Republik Moldau, Belarus).
- 7 Die INTERREG Gemeinschaftsinitiative ist eine hervorzuhebende Ausnahme. Sie zielt darauf ab, den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt in der Union zu stärken, indem sie die ausgeglichene Entwicklung des Kontinents durch grenzüberschreitende, transnationale und interregionale Zusammenarbeit fördert. Diese Zusammenarbeit kann auch in der allgemeinen und beruflichen Bildung stattfinden, abhängig von den von den betroffenen Regionen vorgebrachten Bedürfnissen.
- 8 ABl. L 215 vom 9.8.2001.
- 9 KOM (2003) 449 endg.
- 10 Beschluss 2318/2003/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, ABl. L 345 vom 31.12.2003.
- 11 KOM (2003) 170 endg.
- 12 Beschluss 578/2003/EG des Rates, ABl. L 197 vom 5.8.2003.
- 13 Beschluss 2317/2003/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, ABl. L 345 vom 31.12.2003.
- 14 KOM (2004) 153 und KOM (2004) 152.
- 15 Insbesondere Leonardo da Vinci, Verfahren "B".
- 16 KOM (2004) 157.
- 17 Verfügbar auf http://europa.eu.int/comm/dgs/education_culture.
- 18 Einschließlich der EFTA/EWR-Länder und der Kandidatenländer, sofern entsprechende Übereinkünfte geschlossen werden.
- 19 Das Tempus Plus Programm wird zur Vorbereitung der westlichen Balkanländer im Hinblick auf eine spätere Teilnahme am Integrierten Programm beitragen.
- 20 Im derzeitigen Sokrates-Beschluss wird bereits die Zielvorgabe genannt, eine Teilnehmerquote von etwa 10 % der Studenten sowie 10 % der Schüler zu erreichen. Die für das Programm vorgesehenen Mittel reichen jedoch bei weitem nicht aus, um diese Ziele zu erreichen. Die derzeitige Teilnehmerquote liegt etwa bei 2-3 % der Schüler und 3-4 % der Studenten.
- 21 KOM (2003) 104 endg.
- 22 Siehe Abschnitt 3.3 dieser Mitteilung.