Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates "Gute Arbeit - Zukunftsfähige und faire Arbeitspolitik gestalten"

Der Bundesrat hat in seiner 909. Sitzung am 3. Mai 2013 die aus der Anlage ersichtliche Entschließung gefasst.

Anlage
Entschließung des Bundesrates "Gute Arbeit - Zukunftsfähige und faire Arbeitspolitik gestalten"

Der Bundesrat fordert die Bundesregierung und den Bundestag auf, umfassende gesetzliche Veränderungen mit den folgenden Elementen zu initiieren und umzusetzen:

Begründung:

Nach den Flexibilisierungen, die Arbeitsbeziehungen in den letzten Jahren erfahren haben, muss der Wert der Arbeit wieder angemessen berücksichtigt werden. Es geht nicht allein darum, Menschen in Beschäftigung zu bringen, sondern auch darum, die Qualität der Beschäftigung in den Blick zu nehmen. Fehlentwicklungen, wie dem sich ausbreitenden Niedriglohnsektor und der Zunahme prekärer Beschäftigung, muss entgegengesteuert werden. Es ist wichtig, nicht bloß Arbeit, sondern "Gute Arbeit" zu schaffen.

Zu "Guter Arbeit" gehören insbesondere auskömmliche und faire Löhne, die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern am Arbeitsleben einschließlich der Entgeltgleicheit sowie angemessene und faire Arbeitsbedingungen. "Gute Arbeit" bedeutet damit auch, die zunehmende Polarisierung der Gesellschaft zu überwinden und für soziale Gerechtigkeit zu sorgen.

Die Einkommensverteilung in Deutschland ist zunehmend in eine Schieflage geraten. Immer mehr Menschen erzielen keinen existenzsichernden Lohn aus ihrer Beschäftigung. Fast jeder Vierte in Deutschland ist atypisch beschäftigt. Daraus resultieren für zahlreiche Beschäftigte eine mangelnde soziale Absicherung sowie eine Aushöhlung der sozialen Sicherungssysteme.

Der Bundesrat sieht mit großer Sorge, dass

Zusätzlich sind Maßnahmen zu ergreifen, die verhindern, dass sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse in Minijobs aufgesplittet werden. Im Gegenteil - wo immer es möglich ist, müssen Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse umgewandelt werden. Hierzu gilt es, bestehende Ansätze der Arbeitsagenturen und Jobcenter zur Umwandlung von Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu evaluieren und Beispiele guter Praxis zu transferieren. Außerdem ist zu prüfen, wie gleitende Übergänge in reguläre Beschäftigung verbessert und Barrieren, die dem entgegenstehen, abgebaut werden können;

Mit durchschnittlich 48 Jahren sind die Betroffenen zudem noch sehr jung (Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin 2012). Es besteht kein Zweifel, dass Arbeit selbst grundsätzlich einen positiven Einfluss auf die psychische Gesundheit ausübt. Neben den positiven Wirkungen von Arbeit auf Gesundheit und Wohlbefinden können bestimmte Arbeitsbedingungen aber auch die psychische Gesundheit gefährden. Vor solchen Gefährdungen müssen die Beschäftigten in den Betrieben besser geschützt werden. Die abstrakte rechtliche Vorgabe des Arbeitsschutzgesetzes zur notwendigen Einbeziehung arbeitsbedingter psychischer Belastungen in die Gefährdungsbeurteilung erschwert es den Arbeitgebern, ihre Verpflichtungen zu erkennen und angemessen zu erfüllen, und sie schränkt die Durchsetzungsfähigkeit der Überwachungsbehörden für konkrete und verbindliche Forderungen an die Betriebe stark ein. Betrieben und Aufsichtsbehörden fehlt für ihr Handeln ein verbindlicher Bezugsrahmen. Zur Verbesserung dieser Situation muss das Arbeitsschutzgesetz auch für arbeitsbedingte psychische Belastungen zwingend durch eine untersetzende Verordnung konkretisiert werden.