Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Einführung der Grundrente für langjährige Versicherung in der gesetzlichenRentenversicherung mit unterdurchschnittlichem Einkommen und für weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Alterseinkommen (Grundrentengesetz)
Der Bundesrat hat in seiner 992. Sitzung am 3. Juli 2020 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 2. Juli 2020 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 104a Absatz 4 des Grundgesetzes zuzustimmen.