Bundesministerium der Finanzen Berlin, 30. April 2020
Parlamentarische Staatssekretärin
An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Dr. Dietmar Woidke
Sehr geehrter Herr Präsident,
gemäß § 37 Absatz 4 Bundeshaushaltsordnung in Verbindung mit § 4 Absatz 2 Haushaltsgesetz 2019 übersende ich die Zusammenstellung der über- und außerplanmäßigen (üpl./apl.) Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im vierten Vierteljahr des Haushaltsjahres 2019.
Auf Bitte des Vorsitzenden des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages erhält dieser eine Kopie des gleich lautenden Schreibens zur Unterrichtung des Präsidenten des Deutschen Bundestages.
Mit freundlichen Grüßen
Bettina Hagedorn
Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im vierten Vierteljahr des Haushaltsjahres 2019
1. Über- und außerplanmäßige Ausgaben
Einzel- plan/ Kapitel/ Titel | Einzelplan- / Kapitelbezeichnung / Zweckbestimmung Begründung der über- und außerplanmäßigen Ausgabe | Ansatz laut Haushalts- plan 2019 T€ | bewilligte über-/außer planmäßige Ausgabe T€ |
1 | 2 | 3 | 4 |
04 | Bundeskanzlerin und Bundeskanzleramt | ||
0412 | Bundeskanzlerin und Bundeskanzleramt | ||
532 05 | Kosten aus Anlass von Auslandsreisen der Bundeskanzlerin (einschließlich Staatsbesuchen) | 1.100 | 350 |
Kosten aus Anlass von Auslandsdienstreisen der Bundeskanzlerin. | |||
06 | Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat | ||
0603 | Integration und Migration, Minderheiten und Vertriebene | ||
671 25 | Kosten der Erstaufnahme von Spätaussiedlern | 3.205 | 448 |
Höhere Anzahl an Spätaussiedlern und Nachzahlungsbedarf für 2018. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf der mit dem Land Niedersachsen geschlossenen Vereinbarung ("Friedland-Vertrag") zur bundesweiten Erstaufnahmeeinrichtung für Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler. | |||
0611 | Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben | ||
687 20 | Beiträge an verschiedene Organisationen | 326 | 22 |
Höhere Mitgliedsbeiträge Deutschlands für die Koordinierungsstelle zur regionalen Zusammenarbeit in Asyl-, Flüchtlings- und Migrationsfragen und des Forum of Federation auf Grund von Wechselkursentwicklungen. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung von Rechtsverpflichtungen. Die Rechtsverpflichtungen beruhen auf den aus den Mitgliedschaften bei beiden Institutionen resultierenden Mitgliederpflichten zu regelmäßigen Beitragszahlungen nach den geltenden Rahmenvereinbarungen. | |||
07 | Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz | ||
0714 | Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof | ||
632 01 | Verwaltungskostenerstattung an Länder | 15.000 | 6.000 |
Zunahme umfangreicher und komplexer Verfahren im Rahmen des Kostenausgleichs in Staatsschutz-Strafsachen. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf § 120 Abs. 7 Gerichtsverfassungsgesetz in Verbindung mit der Vereinbarung des Bundes und der Länder über den Kostenausgleich in Staatsschutz-Strafsachen. | |||
10 | Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft | ||
1006 | Internationale Maßnahmen | ||
687 05 | Beiträge an nationale und internationale Organisationen | 28.830 | 1.500 |
Auswirkung der Wechselkursentwicklung auf die Zahlung des US-Dollar-Beitragsanteils an die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO). Die Mehrausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf der Mitgliedschaft in der FAO. | |||
11 | Bundesministerium für Arbeit und Soziales | ||
1102 | Rentenversicherung und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung | ||
636 82 | Zuschuss des Bundes an die allgemeine Rentenversicherung im Beitrittsgebiet | 9.917.372 | 26.000 |
Höhere Erstattungsbeträge des Bundes an die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung für den Zuschuss des Bundes zu den Ausgaben der allgemeinen Rentenversicherung im Beitrittsgebiet (Bundeszuschuss Ost). Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf § 287e Absatz 2 SGB VI. | |||
1106 | Maßnahmen des Bundes mit Beteiligung Europäischer Fonds (ESF, EGF, EHAP) sowie sonstige internationale Angelegenheiten | ||
687 31 | Beiträge an internationale Organisationen | 22.470 | 337 |
Auswirkungen der Wechselkursentwicklung auf den in Schweizer Franken zu zahlenden Beitrag an die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) in Genf. Die Mehrausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf der Mitgliedschaft in der ILO. | |||
17 | Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend | ||
1701 | Gesetzliche Leistungen für die Familien | ||
632 01 | Aufwendungen für Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft | 40.650 | 189 |
Ruherechtsentschädigungen für Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft. Die Mehrausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf § 10 Absatz 1 Gräbergesetz. | |||
632 07 | Ausgaben nach § 8 Abs. 1 des Unterhaltsvorschussgesetzes | 718.000 | 162.021 |
Mehrbedarf bei den Unterhaltszahlungen. Die Mehrausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf § 8 Absatz 1 des Unterhaltsvorschussgesetzes. Die überplanmäßige Ausgabe ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 30. Oktober 2019 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden. | |||
681 02 | Elterngeld | 6.860.000 | 180.000 |
Elterngeld für Anspruchsberechtigte. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz. Die überplanmäßige Ausgabe ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 3. Dezember 2019 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden. | |||
23 | Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung | ||
2304 | Beiträge an multilaterale Entwicklungsbanken | ||
687 03 | Zahlungen an die Afrikanische Entwicklungsbank und an den Afrikanischen Entwicklungsfonds | 181.981 | 3.500 |
Wechselkursbedingte höhere Ausgaben für die Beteiligung am Afrikanischen Entwicklungsfonds (AfDF 12). Die Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf vertraglichen Verpflichtungen (Beitragsurkunde vom 31.05.2011). | |||
30 | Bundesministerium für Bildung und Forschung | ||
3002 | Leistungsfähigkeit des Bildungswesens, Nachwuchsförderung | ||
681 80 | AFBG - Zuschüsse an Teilnehmerinnen und Teilnehmer an beruflichen Aufstiegsmaßnahmen | 221.680 | 10.000 |
Mehrbedarf bei den Zuschüssen für die Teilnahme an beruflichen Aufstiegsmaßnahmen. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG). | |||
60 | Allgemeine Finanzverwaltung | ||
6002 | Allgemeine Bewilligungen | ||
836 25 | Beteiligung am Grundkapital der Asian Infrastructure Investment Bank (AIIB) | 150.088 | 12.864 |
Auswirkungen der Wechselkursentwicklung auf den in US-Dollar zu zahlenden Beitrag zur Beteiligung am Grundkapital der Asian Infrastructure Investment Bank (AIIB). Die Mehrausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf der Mitgliedschaft in der AIIB. |
2. Über- und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen (VE)
Einzel- plan/ Kapitel/ Titel/ VE | Einzelplan- / Kapitelbezeichnung / Zweckbestimmung Begründung der über- und außerplanmäßigen VE | Ansatz VE laut Haushalts plan 2019 T€ | bewilligte über-/außer planmäßige VE T€ |
1 | 2 | 3 | 4 |
06 | Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat | ||
0603 | Integration und Migration, Minderheiten und Vertriebene | ||
896 50 üpl | Zuwendungen zum Bau und zur Einrichtung von kulturellen und sozialen Investitionsmaßnahmen der deutschen Minderheit in Nordschleswig/Dänemark | 200 | 700 |
Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig: | |||
Im Haushaltsjahr 2020 bis zu: 700 T€ | |||
Abschluss von Verträgen für die Baumaßnahme "Deutsches Museum Sonderburg" im Zusammenhang mit den Feierlichkeiten zum 100. Jahrestag der Grenzziehung zwischen Deutschland und Dänemark in 2020. | |||
0625 | Bundespolizei | ||
671 21 üpl | Erstattungen an Dritte für die Durchführung der Fluggast- und Reisegepäckkontrolle | 297.150 | 841.378 |
Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig: | |||
Im Haushaltsjahr 2020 bis zu: 85.130 T€ | |||
Im Haushaltsjahr 2021 bis zu: 115.898 T€ | |||
Im Haushaltsjahr 2022 bis zu: 134.142 T€ | |||
Im Haushaltsjahr 2023 bis zu: 141.514 T€ | |||
Im Haushaltsjahr 2024 bis zu: 156.222 T€ | |||
Im Haushaltsjahr 2025 bis zu: 168.587 T€ | |||
Im Haushaltsjahr 2026 bis zu: 39.885 T€ | |||
Vergabe der Luftsicherheitskontrolldienstleistungen für die Flughäfen Berlin-Brandenburg. | |||
07 | Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz | ||
0718 | Bundesamt für Justiz | ||
532 03 apl | Sonstige Dienstleistungsaufträge an Dritte | 2.962 | |
Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig: | |||
Im Haushaltsjahr 2020 bis zu: 740 T€ | |||
Im Haushaltsjahr 2021 bis zu: 733 T€ | |||
Im Haushaltsjahr 2022 bis zu: 738 T€ | |||
Im Haushaltsjahr 2023 bis zu: 751 T€ | |||
Außerplanmäßiger Bedarf auf Grund notwendiger Beauftragung und Beleihung eines externen Dienstleisters mit den Aufgaben einer Universalschlichtungsstelle zum 1. Januar 2020 durch das Gesetz zur Änderung von Vorschriften über die außergerichtliche Streitbeilegung in Verbrauchersachen und zur Änderung weiterer Gesetze. | |||
10 | Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft | ||
1002 | Gesundheitlicher Verbraucherschutz und Ernährung | ||
893 01 apl | Zuschüsse für Investitionen des Bundesinstituts für Risikobewertung | 913 | |
Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig: | |||
Im Haushaltsjahr 2020 bis zu: 613 T€ | |||
Im Haushaltsjahr 2021 bis zu: 300 T€ | |||
Vergabe von Bauaufträgen für mehrjährige Baumaßnahmen. | |||
1005 | Nachhaltigkeit, Forschung und Innovation | ||
893 02 üpl | Zuschüsse zur Förderung von Maßnahmen für eine Verbesserung der Energieeffizienz in Landwirtschaft und Gartenbau | 14.000 | 3.500 |
Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig: | |||
Im Haushaltsjahr 2021 bis zu: 3.500 T€ | |||
Mehrbedarf auf Grund einer unerwartet großen Zahl von Anträgen im Rahmen des Bundesprogramms zur Förderung von Maßnahmen für eine Verbesserung der Energieeffizienz in Landwirtschaft und Gartenbau. | |||
12 | Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur | ||
1210 | Sonstige Bewilligungen | ||
882 03 üpl | Förderung von Modellvorhaben des Radverkehrs - Zuschüsse an Länder und sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts | 2.000 | 2.765 |
Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig: | |||
Im Haushaltsjahr 2021 bis zu: 2.765 T€ | |||
Bereitstellung von zusätzlichen Bundesmitteln aus dem Sofortprogramm zum Strukturstärkungsgesetz Kohleregion. | |||
892 03 üpl | Nationales Innovationsprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie 2016 bis 2026 | 106.250 | 4.405 |
Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig: | |||
Im Haushaltsjahr 2020 bis zu: 708 T€ | |||
Im Haushaltsjahr 2021 bis zu: 3.697 T€ | |||
Bereitstellung von zusätzlichen Bundesmitteln aus dem Sofortprogramm zum Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen. | |||
23 | Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung | ||
2303 | Europäische Entwicklungszusammenarbeit, Beiträge an die Vereinten Nationen sowie andere internationale Einrichtungen | ||
687 01 üpl | Beiträge an die Vereinten Nationen, ihre Sonderorganisationen sowie andere internationale Einrichtungen und internationale Nichtregierungsorganisationen | 55.000 | 3.450 |
Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig: | |||
Im Haushaltsjahr 2022 bis zu: 1.150 T€ | |||
Im Haushaltsjahr 2023 bis zu: 1.150 T€ | |||
Im Haushaltsjahr 2024 bis zu: 1.150 T€ | |||
Schaffung der notwendigen Voraussetzungen für eine deutsche Bewerbung zur Ansiedlung des Sekretariats der Allianz der Globalen Wasserbetreiberpartnerschaften (GWOPA) in Bonn. | |||
30 | Bundesministerium für Bildung und Forschung | ||
3004 | Forschung für Innovationen, Hightech-Strategie | ||
683 23 üpl | Elektroniksysteme | 105.000 | 20.292 |
Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig: | |||
Im Haushaltsjahr 2020 bis zu: 11.000 T€ | |||
Im Haushaltsjahr 2021 bis zu: 9.292 T€ | |||
Bewilligung der zusätzlichen Maßnahmen "Innovationscampus Mikrosensorik" und "Neuroinspirierte Technologien der Künstlichen Intelligenz", welche im Rahmen des Sofortprogramms der Kommission "Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung" gefördert werden sollen. | |||
683 24 üpl | Forschung für Produktion, Dienstleistung und Arbeit | 98.500 | 9.000 |
Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig: | |||
Im Haushaltsjahr 2020 bis zu: 6.000 T€ | |||
Im Haushaltsjahr 2021 bis zu: 3.000 T€ | |||
Bewilligung des zusätzlichen Vorhabens "3DLab an der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus-Senftenberg", das im Rahmen des Sofortprogramms der Kommission "Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung" gefördert werden soll. | |||
683 30 üpl | Bioökonomie | 110.500 | 20.000 |
Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig: | |||
Im Haushaltsjahr 2020 bis zu: 9.000 T€ | |||
Im Haushaltsjahr 2021 bis zu: 11.000 T€ | |||
Bewilligung der zusätzlichen Maßnahmen im Kontext "BioSC 2.0: Scienceto-Business-Center", welche im Rahmen des Sofortprogramms der Kommission "Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung" gefördert werden sollen. | |||
685 41 üpl | Energietechnologien und effiziente Energienutzung - Forschungs- und Entwicklungsvorhaben | 127.516 | 18.000 |
Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig: | |||
Im Haushaltsjahr 2020 bis zu: 8.900 T€ | |||
Im Haushaltsjahr 2021 bis zu: 9.100 T€ | |||
Bewilligung des zusätzlichen Vorhabens "iNEW: Inkubator Nachhaltige Elektrochemische Wertschöpfungsketten", das im Rahmen des Sofortprogramms zur Kommission "Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung" gefördert werden soll. | |||
687 05 üpl | Bilaterale Kooperationen im Bereich der künstlichen Intelligenz und Systemforschung | 3.000 | 6.139 |
Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig: | |||
Im Haushaltsjahr 2020 bis zu: 2.703 T€ | |||
Im Haushaltsjahr 2021 bis zu: 3.436 T€ | |||
Umsetzung der Maßnahme CASUS im Rahmen des Sofortprogramms der Kommission "Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung" (KWSB). | |||
60 | Allgemeine Finanzverwaltung | ||
6002 | Allgemeine Bewilligungen | ||
811 01 apl | Erwerb von Fahrzeugen | 30.000 | |
Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig: | |||
Im Haushaltsjahr 2021 bis zu: 30.000 T€ | |||
Beschaffung von Luftfahrzeugen für die Flugbereitschaft des Bundesministeriums der Verteidigung. Die außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 13. November 2019 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden. |
3. Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen (VE) (ohne Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen)
Einzel- plan/ Kapitel/ Titel | Einzelplan- / Kapitelbezeichnung / Zweckbestimmung Begründung der über- und außerplanmäßigen Ausgabe und VE | Ansatz bzw. Ansatz VE laut Haushalts plan 2019 T€ | über-/außer planmäßige Ausgabe und VE T€ |
1 | 2 | 3 | 4 |
05 | Auswärtiges Amt | ||
0501 | Sicherung von Frieden und Stabilität | ||
687 38 | Maßnahmen der internationalen Katastrophenhilfe im Ausland außerhalb humanitärer Hilfsmaßnahmen | 1.606 | |
Finanzierung des Einsatzes von Löschflugzeugen zur Bekämpfung von Waldbränden in Brasilien. Das Bundesministerium der Finanzen hat bestätigt, dass es bei rechtzeitiger Vorlage eines Antrages die Einwilligung nach Art. 112 GG erteilt hätte. | |||
06 | Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat | ||
0628 | Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe | ||
684 09 | Mitgliedsbeiträge und sonstige Zuschüsse an Verbände, Vereine und ähnliche Institutionen geringeren Umfangs | 1 | 0 |
Die Mehrausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf Mitgliedschaften in mehreren Vereinen. Das Bundesministerium der Finanzen hat bestätigt, dass es bei rechtzeitiger Vorlage eines Antrages die Einwilligung nach Art. 112 GG erteilt hätte. | |||
09 | Bundesministerium für Wirtschaft und Energie | ||
0914 | Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung | ||
518 02 apl | Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Liegenschaftsmanagement | 66.840 | |
Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig: | |||
Im Haushaltsjahr 2020 bis zu: 16.710 T€ | |||
Im Haushaltsjahr 2021 bis zu: 16.710 T€ | |||
Im Haushaltsjahr 2022 bis zu: 16.710 T€ | |||
Im Haushaltsjahr 2023 bis zu: 16.710 T€ | |||
Mietpreisanpassung auf der Basis der durchgeführten Flächenbestandanalyse für Liegenschaften der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM). Das Bundesministerium der Finanzen hat bestätigt, dass es bei rechtzeitiger Vorlage eines Antrages eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung gemäß § 38 Abs. 1 Satz 2 BHO erteilt hätte. | |||
17 | Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend | ||
1701 | Gesetzliche Leistungen für die Familien | ||
632 07 | Ausgaben nach § 8 Abs. 1 des Unterhaltsvorschussgesetzes | 718.000 | 7.979 |
Mehrbedarf bei den Unterhaltszahlungen. Die Mehrausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf § 8 Absatz 1 des Unterhaltsvorschussgesetzes. Die überplanmäßige Ausgabe ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 30. Oktober 2019 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden. Das Bundesministerium der Finanzen hat bestätigt, dass es bei rechtzeitiger Vorlage eines Antrages die Einwilligung nach Art. 112 GG erteilt hätte. | |||
30 | Bundesministerium für Bildung und Forschung | ||
3003 | Wettbewerbsfähigkeit des Wissenschafts- und Innovationssystems | ||
882 50 | Zweckgebundene Zuweisungen an die Länder für Mitgliedseinrichtungen der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e. V. (WGL) | 116.260 | 152 |
Es handelt sich um einen nicht genehmigten Abruf von Selbstbewirtschaftungsmitteln während der Jahresabschlussarbeiten. Eine Rückbuchung war auf Grund des zwischenzeitlich erfolgten Jahresabschlusses nicht mehr möglich. |