Der Bayerische Ministerpräsident München, 31. Juli 2019
An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Daniel Günther
Sehr geehrter Herr Präsident,
gemäß dem Beschluss der Bayerischen Staatsregierung wird die als Anlage beigefügte Entschließung des Bundesrates zur Einführung einer Haftung der Betreiber von E-Commerce-Plattformen mit dem Antrag übermittelt, dass der Bundesrat diese fassen möge.
Es wird gebeten, den Entschließungsantrag gemäß § 36 Absatz 2 GO BR auf die Tagesordnung der 980. Sitzung am 20. September 2019 zu setzen und anschließend den zuständigen Ausschüssen zur Beratung zuzuweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Markus Söder
Entschließung des Bundesrates zur Einführung einer Haftung der Betreiber von E-Commerce-Plattformen
Der Bundesrat möge beschließen:
- 1. Mit dem Wachstum des E-Commerce hat in Deutschland in den letzten Jahren auch die Zahl der Sendungen aus dem nichteuropäischen Ausland stark zugenommen und wird aller Voraussicht nach weiter stark wachsen. Nach Angaben des Zolls betrug die Zahl der Sendungen allein aus China 2017 100 Millionen und ist damit gegenüber 2016 um 40 Millionen gewachsen. Die meisten dieser Sendungen gehen auf Bestellungen über E-Commerce-Plattformen zurück. Dieser kundenindividuelle, über Internetplattformen angestoßene Warenstrom stellt die Marktüberwachung vor erhebliche Probleme. Bei vielen dieser Sendungen werden weder verbraucher- noch gesundheits- noch umweltschützende Regulierungen eingehalten. Auch gewerbliche Schutzrechte werden oft nicht ausreichend beachtet.
- 2. Die Nicht-Einhaltung dieser Bestimmungen sowie die präferentiellen Konditionen des Weltpostabkommens erlauben es Händlern aus exportstarken Drittstaaten wie insbesondere China, ihre Waren zu sehr niedrigen Preisen und Versandkosten anzubieten. Für europäische Händler und Hersteller entstehen dadurch gravierende Wettbewerbsnachteile.
- 3. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung im Interesse des Verbraucher- und Gesundheitsschutzes wie aber auch im Interesse eines fairen Wettbewerbs zwischen europäischen Gewerbetreibenden und Anbietern aus Drittstaaten, Maßnahmen zu ergreifen, die diese Missstände abstellen. Geeignete Maßnahmen wären aus Sicht des Bundesrats insbesondere die Einführung einer Haftung von E-Commerce-Plattformbetreibern für die Einhaltung aller produktbezogenen europäischen und deutschen Bestimmungen durch plattformnutzende Unternehmen mit Sitz außerhalb der Europäischen Union.
Die Betreiber der Plattformen sollten außerdem auch eine Mitverantwortung dafür übernehmen, dass die für aufsichtliche Maßnahmen und die Durchsetzung von vertraglichen Ansprüchen notwendigen Informationen über den Anbieter, insbesondere Angaben zur Identität und zum Unternehmenssitz vorhanden sind. Ebenso sollte eine Überprüfung des Weltpostabkommens mit dem Ziel erfolgen, gewerbliche Lieferungen aus exportstarken Drittländern nicht länger unangemessen gegenüber innereuropäischen Lieferungen zu bevorzugen.
- 4. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich aktiv für die Förderung und Entwicklung moderner Werkzeuge zur Unterstützung der Marktüberwachung einzusetzen, um den Herausforderungen der Digitalisierung und der dynamischen Entwicklung des Onlinehandels zu begegnen. Möglichkeiten des digitalen Fortschritts wie Klbasierte Systeme und automatisierte Suchprogramme sollten dabei besondere Berücksichtigung finden.