Gesetzesantrag der Länder Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes
Freistaat Sachsen Dresden, den 5. Februar 2010 Der Ministerpräsident
An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Bürgermeister Jens Böhrnsen
Präsident des Senats der Freien Hansestadt Bremen
Sehr geehrter Herr Präsident,
die Sächsische Staatsregierung und die Regierungen der Länder Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern haben beschlossen, dem Bundesrat den
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes
zuzuleiten mit dem Antrag, dass der Bundesrat diesen erneut gemäß Artikel 76 Absatz 1 Grundgesetz im Deutschen Bundestag einbringen möge.
Der Gesetzentwurf entspricht der vom Bundesrat am 15. Mai 2009 beschlossenen Fassung (Drucksache 403/09 (PDF) Beschluss). Von einer erneuten Beifügung der Vorlage wird deshalb abgesehen.
Ich bitte Sie, den Gesetzesantrag gemäß § 36 Absatz 2 der Geschäftsordnung auf die Tagesordnung der 866. Sitzung des Bundesrates am 12. Februar 2010 zu setzen und eine sofortige Sachentscheidung herbeizuführen.