Unterrichtung durch das Bundesministerium der Finanzen
Haushaltsführung 2008

Einwilligung in eine überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 6003 Titel 632 01 - Zahlungen nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz -

Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen Berlin, den 27. November 2008
Karl Diller MdB

An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Peter Müller

Sehr geehrter Herr Präsident,

gemäß § 37 Abs. 4 BHO teile ich mit, dass das Bundesministerium der Finanzen auf Antrag des Bundesministeriums der Justiz seine Einwilligung nach Art. 112 GG erteilt hat, bei Kapitel 6003 Titel 632 01 eine überplanmäßige Ausgabe bis zur Höhe von 8.300 T€ zu leisten.

Der Mehrbedarf resultiert vornehmlich aus den erhöhten Leistungen für die Besondere Zuwendung für Haftopfer nach § 17a des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes. Das Gesetz, mit dem die Besondere Zuwendung für Haftopfer eingeführt wurde, ist erst Ende August 2007 in Kraft getreten. Dabei wurde von bis zu 46.000 Anspruchsberechtigten ausgegangen. Die höheren Ausgaben gegenüber der Veranschlagung ergeben sich aus den weitaus mehr als erwartet eingegangenen Anträgen (rund 61.0000) sowie den zwischenzeitlich positiv beschiedenen Bewilligungen (zum Teil mit Nachzahlungen für das Jahr 2007).

Auf Bitte des Vorsitzenden des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages erhält dieser eine Kopie des Schreibens zur Unterrichtung des Präsidenten des Deutschen Bundestages über die überplanmäßige Ausgabe.


Mit freundlichen Grüßen
Karl Diller