Bundesministerium für Gesundheit Berlin, 16. Oktober 2018
Parlamentarischer Staatssekretär
An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Regierenden Bürgermeister
Michael Müller
Sehr geehrter Herr Präsident,
zur Entschließung des Bundesrates zur Zweiten Verordnung zur Änderung der Krankenhausstatistik-Verordnung vom 7. Juli 2017 - BR-Drucksache 414/17(B) - übersende ich Ihnen im Namen der Bundesregierung die beigefügte Stellungnahme des Bundesministeriums für Gesundheit.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Thomas Gebhart
Stellungnahme des Bundesministeriums für Gesundheit im Namen der Bundesregierung zur Entschließung des Bundesrates zur Zweiten Verordnung zur Änderung der Krankenhausstatistik-Verordnung
Das Bundesministerium für Gesundheit nimmt die in der Entschließung vom 7. Juli 2017 in der BR-Drucksache 414/17(B) zum Ausdruck gebrachte Anforderung zur Kenntnis, dass bei der Verabschiedung oder Novellierung von Gesetzen und Verordnungen darauf zu achten ist, dass bei Regelungen, die zu erhöhtem personellem und finanziellem Aufwand führen, Ausgleiche herzustellen sind.
Im konkreten Fall der Zweiten Verordnung zur Änderung der Krankenhausstatistik-Verordnung (KHStatV) ist es zu unterschiedlichen Bewertungen der Be- und Entlastungen von öffentlicher Verwaltung und Wirtschaft aufgrund der Novellierung gekommen. Bei den vonseiten der statistischen Ämter im Laufe des Verordnungsverfahrens vorgelegten Schätzungen des Erfüllungsaufwands konnte unter anderem nicht erklärt werden, warum die ausgewiesenen jährlichen Belastungen von den 16 Statistischen Landesämtern und dem Statistischen Bundesamt ein Vielfaches der Belastungen von 1.956 Krankenhäusern und 1.152 Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen betrugen, obwohl die Einrichtungen den vollständigen Erhebungsaufwand tragen müssen.
Die im Verordnungsentwurf enthaltenen Schätzungen des Erfüllungsaufwands basieren auf Recherchen bei Anwendern und Nutzern der Statistik und wurden vom Normenkontrollrat gebilligt. Sie entsprechen damit im Grundsatz den in der Entschließung angesprochenen Anforderungen.