Beschluss des Bundesrates
Bericht der Bundesregierung über die Ausführung der Leistungen des Persönlichen Budgets nach § 17 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch

Der Bundesrat hat in seiner 831. Sitzung am 9. März 2007 beschlossen, zu dem Bericht wie folgt Stellung zu nehmen:

Der Bundesrat teilt die Bewertung der Bundesregierung weitgehend. Er bedauert jedoch dass sich die klassischen Rehabilitationsträger bisher kaum an der Erprobung der Leistungsform des Persönlichen Budgets im Rahmen der noch bis zum 31. Dezember 2007 laufenden Modellphase beteiligt haben und bittet die Bundesregierung, ihren Einfluss insbesondere auf die klassischen Rehabilitationsträger dahingehend zu nutzen, die Leistungsform des Persönlichen Budgets tatsächlich zu erproben und sich vor allem an der Vereinbarung trägerübergreifender Persönlicher Budgets zu beteiligen.

Begründung

Bislang hat sich fast ausschließlich der Träger der Sozialhilfe der Herausforderung der neuen Leistungsform mit messbarem Erfolg angenommen.

Die bislang noch begrenzte Zahl der vereinbarten trägerübergreifenden Persönlichen Budgets ist unter anderem auf die Zurückhaltung der anderen Rehabilitationsträger zurückzuführen.

Angesichts der mit der Einführung der Leistungsform des Persönlichen Budgets von der Bundesregierung verfolgten weitreichenden Ziele ist die Bewertung der Bundesregierung vor dem Hintergrund der bisher vorliegenden Zahlen zur Inanspruchnahme des Persönlichen Budgets nicht nachvollziehbar.

Allein der ab dem 1. Januar 2008 geltende Rechtsanspruch auf das Persönliche Budget wird die vorherrschende ausgesprochene Schieflage bei der Nutzung der Leistungsform durch die verschiedenen Rehabilitationsträger nicht beseitigen.