Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 124807 - vom 7. Dezember 2007.
Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 15. November 2007 angenommen.
Das Europäische Parlament,
- - in Kenntnis der Entwicklung der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP) seit 2004 und insbesondere auf die Fortschrittsberichte der Kommission über die Umsetzung der ENP vom 4. Dezember 2006 (SEK(2006)1504/2, SEK(2006)1505/2, SEK(2006)1506/2, SEK(2006)1507/2, SEK(2006)1508/2, SEK(2006)1509/2, SEK(2006)1510/2, SEK(2006)1511/2, SEK(2006)1512/2),
- - in Kenntnis der gemeinsam mit Armenien, Aserbaidschan, Georgien, der Republik Moldau und der Ukraine sowie mit Ägypten, Israel, Jordanien, Libanon, Marokko, der Palästinensischen Autonomiebehörde und Tunesien angenommenen Aktionspläne,
- - in Kenntnis des Europäischen Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstrument (ENPI), das in engem Zusammenhang mit der Umsetzung der gemeinsam angenommenen Aktionspläne steht und die bislang durch TACIS und MEDA geleistete technische Hilfe ersetzt,
- - in Kenntnis des "Non-Papers" der Kommission "Was die EU Belarus bringen könnte" vom 21. November 2006,
- - in Kenntnis der am 12. Dezember 2003 vom Europäischen Rat gebilligten Europäischen Sicherheitsstrategie "Ein sicheres Europa in einer besseren Welt",
- - in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament vom 4. Dezember 2006 über die Stärkung der Europäischen Nachbarschaftspolitik (KOM (2006) 0726),
- - in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament vom 11. April 2007 mit dem Titel "Die Schwarzmeersynergie - Eine neue Initiative der regionalen Zusammenarbeit" (KOM (2007) 0160),
- - in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Vorsitzes der Europäischen Räte vom 14. und 15. Dezember 2006 sowie vom 21. und 22. Juni 2007 sowie den Fortschrittsbericht des deutschen Ratsvorsitzes "Stärkung der europäischen Nachbarschaftspolitik" vom 15. Juni 2007,
- - unter Hinweis auf seine Entschließungen zu einem größeren Europa und zur ENP, insbesondere auf seine Entschließung vom 19. Januar 2006 zu der Europäischen Nachbarschaftspolitik1,
- - unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu den benachbarten Ländern und Regionen der Europäischen Union,
- - unter Hinweis auf seine Entschließungen zur ENP und zur Erweiterungsstrategie der Europäischen Union,
- - unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen vom 16. November 2005 zur Zukunft der Nördlichen Dimension2 und vom 16. November 2006 zur Strategie für die Ostseeregion im Rahmen der Nördlichen Dimension3,
- - unter Berücksichtigung der in den Berichten des Entwicklungsprogramms der Vereinten Nationen über die menschliche Entwicklung in der arabischen Welt enthaltenen Ergebnisse,
- - in Kenntnis der von der Kommission organisierte und am 3. September 2007 abgehaltenen Konferenz über die ENP,
- - gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,
- - in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten sowie der Stellungnahmen des Ausschusses für regionale Entwicklung und des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (A6-0414/2007),
A. in der Erwägung, dass die Konsolidierung der Sicherheit, der demokratischen Stabilität und des Wohlstands, die Förderung einer verantwortungsvollen Staatsführung und die Einhaltung der Grundfreiheiten und der Menschenrechte in den Nachbarländern der Europäischen Union entscheidend für die Stabilität und den Wohlstand des gesamten europäischen Kontinents sind,
B. in der Erwägung, dass die ENP nach wie vor eine der obersten Prioritäten der Außenpolitik der Europäischen Union ist,
C. in der Erwägung, dass die ENP auch in Zukunft gesondert vom Erweiterungsprozess betrachtet werden sollte; unter Hinweis darauf, dass die Beteiligung an der ENP für die östlichen Nachbarn, bei denen es sich eindeutig um europäische Länder handelt, eine europäische Perspektive langfristig nicht ausschließt; in der Erwägung, dass die ENP für alle beteiligten Länder eine Möglichkeit darstellt, sich enger an die Europäische Union anzubinden,
D. in der Erwägung, dass die ENP trotz der erfolgreichen Einführung von Reformagenden in mehreren Nachbarländern die Erwartung, ein verstärktes Engagement der Regierungen der ENP-Länder für politische und wirtschaftliche Reformen herbeizuführen, noch nicht gänzlich erfüllt hat,
E. in der Erwägung, dass mehr Anreize geschaffen werden müssen, um die Partner dazu zu bewegen, in ihrem Reformeifer nicht nachzulassen; in der Erwägung, dass die ENP deutlich gestärkt werden muss, um diesen Prozess zu unterstützen, wozu auch die Bereitstellung ausreichender finanzieller Mittel gehört, damit sie ihre erklärten Bestrebungen und Ziele erreichen kann,
F. unter Hinweis darauf, dass offene und schwelende Konflikte immer noch ein Haupthindernis für die Umsetzung der Hauptanliegen der ENP darstellen; unter Hinweis darauf, dass Stabilität nur durch eine umfassende und dauerhafte Beilegung der bestehenden Konflikte erreicht werden kann,
G. in der Erwägung, dass die spezifischen Aspekte der Politik der Europäischen Union gegenüber den Staaten des Südkaukasus sowie ihrer Politik für die Schwarzmeerregion in gesonderten Berichten des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten des Parlaments behandelt werden,
- 1. unterstützt uneingeschränkt die wichtigsten Ziele der ENP, die darauf abzielt, eine Zone des Wohlstands, der Stabilität und der Sicherheit zu schaffen, enge Beziehungen zu sowie zwischen unseren Nachbarstaaten aufzubauen und diese zur Fortsetzung der demokratischen Reformen zu verpflichten, die auf der Einhaltung der Menschenrechte, auf Rechtsstaatlichkeit, verantwortungsvollerer Staatsführung sowie nachhaltiger wirtschaftlicher und sozialer Entwicklung beruhen; hebt hervor, dass der Förderung von Gleichberechtigung, insbesondere der Verbesserung der Rechte der Frauen, aber auch von Minderheiten, und der Fähigkeit der Nachbarländer, ethnische, religiöse oder soziale Konflikte mit friedlichen Mitteln zu überwinden, besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden muss;
- 2. bezweifelt die Sinnhaftigkeit der geografischen Ausrichtung der ENP, da diese einerseits Länder umfasst, die geografisch zu Europa gehören, andererseits aber auch nichteuropäische Mittelmeerländer; stellt jedoch fest, dass es derzeit nicht realistisch erscheint diesen übergreifenden politischen Handlungsrahmen grundlegend zu ändern; betont daher die Notwendigkeit, größere Anstrengungen bei der Festlegung der multilateralen Ziele und Instrumente dieser Politik zu unternehmen, um die Europäische Union und ihre Nachbarstaaten in die Lage zu versetzen, gemeinsamen Herausforderungen wirksam zu begegnen und gleichzeitig den unterschiedlichen Voraussetzungen und den Besonderheiten der beteiligten Regionen und Länder Rechnung zu tragen;
- 3. befürwortet daher nachdrücklich, dass bei der Gesamtumsetzung der Politik den unterschiedlichen Identitäten aller ENP-Länder so umfassend wie möglich Rechnung getragen wird, um die am besten geeigneten und greifbarsten mittel- und langfristigen Reformanreize zu entwickeln und das Bekenntnis der Bürgerinnen und Bürger dieser Länder zum Prozess der Modernisierung, zur Zusammenarbeit mit der Europäischen Union und zur Annäherung an diese zu stärken;
- 4. stellt fest, dass sich die im ENP-Konzept enthaltenen Auflagen auf die positiven Erfahrungen der Erweiterung stützen; ist der Auffassung, dass die Auflagen möglicherweise einen geeigneten Anreiz für die ENP-Länder darstellen, ihre Reformprozesse im Hinblick auf eine Konvergenz mit der Europäischen Union zu beschleunigen wenn sie positiv aufgefasst und auf die spezifischen Bedürfnisse und Kapazitäten des jeweiligen Landes abgestimmt sind sowie mit der Entwicklung einer gemeinsamen Vision der Partner bei allen politischen, institutionellen und wirtschaftlichen Aspekten einhergehen;
- 5. weist mit Nachdruck darauf hin, dass die Einhaltung der allgemeinen Menschenrechte und Grundfreiheiten das Grundprinzip der EU-Politik ist; betont, dass ungeachtet dessen wie weit die Regierungen der Partnerländer zur Zusammenarbeit und zur gemeinsamen Achtung dieser Werte bereit sind, die Zivilgesellschaft in allen ENP-Ländern nachdrücklich unterstützt und ihre Teilnahme am sowie ihre zentrale Rolle im Reform- und Demokratisierungsprozess unterstützt werden sollte, wozu auch die Förderung freier und unabhängiger Medien gehören sollte; fordert die Kommission auf, mit allen ENP-Ländern Verhandlungen über die Einrichtung von Unterausschüssen für Menschenrechte aufzunehmen, um in dieser Frage einen effizienten politischen Dialog zu gewährleisten;
- 6. unterstreicht, wie wichtig es für die Europäische Union ist, ihre Kontakte zu den Parlamenten, den politischen Parteien, den lokalen Behörden und sonstigen Beteiligten in den ENP-Ländern zu intensivieren, um sie bei der Ausarbeitung und Umsetzung der Aktionspläne einzubeziehen; fordert zu diesem Zwecke die regelmäßige Abhaltung von Nachbarschaftsforen;
- 7. betont die hohe Bedeutung eines umfassenden zivilgesellschaftlichen Dialogs und verstärkter direkter zwischenmenschlicher Kontakte, da diese zu einem besseren Verständnis zwischen den Bürgern und Bürgerinnen der Europäischen Union und der ENP-Länder beitragen und beiden Seiten die Vorteile einer Zusammenarbeit vor Augen führen; ist der Ansicht, dass dem Bildungs-, Kultur- und Forschungsaustausch besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden sollte; begrüßt in diesem Zusammenhang die Initiative der Kommission, die ENP-Länder an Einrichtungen und Programmen der Gemeinschaft zu beteiligen, und unterstützt insbesondere eine stärkere Einbeziehung aller ENP-Länder in das Programm Erasmus-Mundus;
- 8. fordert die Kommission und die nationalen, regionalen und lokalen Behörden auf, Städte- und Regionalpartnerschaften einzurichten und eine angemessene Unterstützung für diese Programme bereitzustellen, um die lokalen und regionalen Verwaltungskapazitäten in den Nachbarländern zu verstärken sowie Austauschprogramme für die Zivilgesellschaft und Mikroprojekte zu fördern;
- 9. betont die Notwendigkeit eines starken politischen Engagements seitens der Europäischen Union und der Mitgliedstaaten, um die ENP zu einem dauerhaften Erfolg zu machen; fordert die Mitgliedstaaten der Europäischen Union nachdrücklich auf, ihre eigene Politik in den ENP-Ländern weitestgehend an die in den Länderstrategiepapieren der ENP festgelegten Prioritäten anzugleichen, um Vereinbarkeit, Einheitlichkeit und Komplementarität der Politik zu gewährleisten;
- 10. befürwortet die Vertiefung des regelmäßigen politischen Dialogs zwischen der Europäischen Union und den ENP-Ländern; begrüßt die Tatsache, dass sich die Ukraine, die Republik Moldau, Georgien und Armenien den Erklärungen und Standpunkten der Europäischen Union hinsichtlich der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) weitgehend anschließen, und unterstützt die Entscheidung, Aserbaidschan in gleicher Weise einzubinden; ist davon überzeugt, dass eine solche Annäherung an die Außenpolitik der Europäischen Union auch allen anderen ENP-Ländern offenstehen sollte;
- 11. begrüßt die in der oben genannten Mitteilung der Kommission vom 4. Dezember 2006 ausgeführte längerfristige Zielsetzung, eine Freihandelszone zu errichten, die sich auf das gesamte Nachbarschaftsgebiet erstreckt; unterstützt die Aushandlung bilateraler Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und dem jeweiligen ENP-Land, die - im Einklang mit der Umsetzung ordnungspolitischer Reformen - über Zölle hinausgehen und auch Dienstleistungen und den Schutz von Investitionen umfassen sollte; betont, dass bei der Aushandlung dieser Abkommen die Beurteilung ihrer sozialen und ökologischen Auswirkungen zu berücksichtigen ist; bedauert, dass die Europäische Union es bislang noch nicht für möglich befunden hat, ihren Markt für Produkte zu öffnen, die die ENP-Länder zu besonders wettbewerbsfähigen Preisen liefern können und die qualitativ den EU-Standards entsprechen;
- 12. unterstützt die Entwicklung einer multilateralen Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Partnern bei sektorspezifischen Themen, die auf bestehenden regionalen und grenzübergreifenden Kontakten in Bereichen wie Umwelt, Energieversorgungssicherheit, Kultur, Verkehr sowie Grenzschutz und Migrationssteuerung aufbauen soll; unterstützt - in Bereichen, wo dies möglich ist - die Aushandlung rechtsverbindlicher sektoraler Abkommen, welche die Integration gemeinsamer Politiken ermöglichen; betont insbesondere die Notwendigkeit, Investitionen aufzuwerten, indem die transeuropäischen Netze in den Bereichen Verkehr und Energie auf die ENP-Länder ausgedehnt werden;
- 13. betont die Notwendigkeit, die bestehenden multilateralen Organisationen zu nutzen, um die Interaktion zwischen der Europäischen Union und den ENP-Ländern zu verstärken hebt vor allem die Rolle des Europarats und der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa bei der Überwachung der Durchsetzung der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit hervor;
- 14. befürwortet die Aushandlung von Visa- und Rückübernahmeabkommen mit allen ENP-Ländern; betont die Notwendigkeit, die Fähigkeit der ENP-Länder zu verbessern, die Migrationsströme zu steuern, die illegale Zuwanderung wirksam zu bekämpfen und die Einhaltung der internationalen Verpflichtungen in Bezug auf die Menschenrechte zu gewährleisten; fordert die Mitgliedstaaten, die Europäische Union und alle ENP-Länder auf ihre Zusammenarbeit im Kampf gegen grenzüberschreitende organisierte Kriminalität, Terrorismus, Menschen- und Drogenhandel zu intensivieren; unterstützt die Einbindung der Nachbarländer in die Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen (FRONTEX) und in das Europäische Polizeiamt (Europol); hebt hervor, dass sichergestellt werden muss, dass solche Rückübernahmeabkommen unter vollständiger Einhaltung des Grundsatzes der Nichtzurückweisung durchgeführt werden und der Zugang zu einem fairen Asylverfahren gewährleistet sein muss; fordert die Kommission nachdrücklich auf, eine effektive Überwachung der Behandlung von Personen zu organisieren, die im Rahmen von mit den ENP-Ländern geschlossenen Rückübernahmeabkommen zurückgeführt wurden, insbesondere im Hinblick auf eine mögliche Ketten-Abschiebung ("chain refoulement");
- 15. weist darauf hin, dass die ENP einen hervorragenden Rahmen für die regionale und subregionale Zusammenarbeit bereitstellt; fordert eine verstärkte regionale Zusammenarbeit in den Bereichen der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts, und insbesondere des Grenzschutzes, der Migration und des Asyls, der Bekämpfung der organisierten Kriminalität, des Menschenhandels, der illegalen Einwanderung, des Terrorismus, der Geldwäsche und des Drogenhandels sowie der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit; vertritt die Auffassung, dass die Zusammenarbeit und das Networking auf regionaler Ebene in Bezug auf diese Fragen auf den Erfahrungen aufbauen könnten, die unter anderem im Rahmen des "Söderköping-Prozesses" gewonnen wurden, an dem Belarus, die Republik Moldau und die Ukraine und von EU-Seite Estland, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Schweden, die Slowakei und Ungarn beteiligt sind;
- 16. fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die Bearbeitung von Visaanträgen zu verbessern um die Mobilität zu erleichtern und die rechtmäßige Einreise in die Europäische Union, insbesondere für Personengruppen wie Studierende, Wissenschaftler, Geschäftsleute und Vertreter der Zivilgesellschaft weniger beschwerlich und kostenaufwendig zu gestalten; fordert die Mitgliedstaaten auf, die an ihren Konsularstellen auftretenden Probleme wirksam in Angriff zu nehmen; unterstützt die Errichtung von gemeinsamen Schengen-Visum-Stellen in den ENP-Ländern;
- 17. fordert die Mitgliedstaaten auf, gegebenenfalls in Verhandlungen über den Abschluss von bilateralen Abkommen mit den ENP-Ländern zur Durchführung der Regelung für den kleinen Grenzverkehr zu treten, wie sie in der Verordnung (EG) Nr. 1931/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Festlegung von Vorschriften über den kleinen Grenzverkehr an den Landaußengrenzen der Mitgliedstaaten sowie zur Änderung der Bestimmungen des Übereinkommens von Schengen4 festgelegt ist;
- 18. nimmt mit Interesse den Plan der Kommission zur Kenntnis, eine Durchführbarkeitsstudie zu einem möglichen Nachbarschafts-Energievertrag zu erstellen fordert die ENP-Länder in diesem Zusammenhang auf, die internationalen Rechtsnormen und die auf den Weltmärkten eingegangenen Verpflichtungen einzuhalten
- 19. befürwortet eine Verbesserung des Dialogs und der Koordinierung zwischen der Europäischen Union und den USA sowie mehr gemeinsame Aktionen im Hinblick auf die Verfolgung gemeinsamer Ziele wie der Förderung der Demokratie, der Verbesserung der Energieversorgungssicherheit und der Stärkung der regionalen Sicherheit in der EU-Nachbarschaft;
- 20. betont auch die Notwendigkeit, mit den EWR-Staaten (Island, Norwegen, Liechtenstein) und der Schweiz zusammenzuarbeiten und ihre Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit der Europäischen Union umfassend zu nutzen;
- 21. betont die Notwendigkeit einer entsprechenden Mittelausstattung sowie einer engen Koordinierung mit anderen Finanzinstituten, um die ENP erfolgreich zu gestalten, und vertritt die Auffassung, dass die für 2008-2009 geplante Revision der Finanziellen Vorausschau 2007-2013 dazu genutzt werden sollte, die Mittelausstattung für das ENPI zu erhöhen; begrüßt die Einführung der Nachbarschafts-Investitionsfazilität, die zur Mobilisierung von Mitteln für die ENP-Partner beitragen wird; weist mit Nachdruck auf die Notwendigkeit hin, darauf zu achten, dass insgesamt ein Gleichgewicht zwischen der östlichen und der südlichen Komponente der ENP besteht, in dem sich die Bestrebungen und Zielsetzungen der Europäischen Union in den Regionen, die Effektivität früherer Hilfe und der Umfang der betroffenen Bevölkerung widerspiegeln;
- 22. fordert die Kommission auf, ihre finanziellen Ressourcen und ihre Kapazitäten für die politische Analyse mit denen internationaler Finanzinstitute (Europäische Investitionsbank, Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung , Weltbank) zu koordinieren um bei der Herstellung der Rahmenbedingungen und der Schaffung von Impulsen für Reformen, die im Einklang mit den ENP-Aktionsplänen stehen, Synergien zu erzeugen;
- 23. begrüßt das motivierende Konzept der "Governance-Fazilität" (Fazilität für politische Strukturen), um den leistungsstärksten Ländern zusätzliche finanzielle Unterstützung angedeihen zu lassen; weist mit Nachdruck darauf hin, dass dieses Konzept tatsächliche Fortschritte im Zusammenhang mit den in den Bereichen Menschenrechte und demokratische Regierungsführung formulierten Zielsetzungen würdigen sollte, dass es auf transparenten Zuweisungskriterien beruhen und zur weiteren Förderung des Reformprozesses eingesetzt werden sollte;
- 24. empfiehlt, das Augenmerk dauerhaft auf die Bekämpfung der Korruption in den einzelnen Ländern zu richten und die Höhe der Unterstützung davon abhängig zu machen wie die Ergebnisse in diesem Bereich ausfallen;
Osteuropäische Nachbarländer
- 25. verweist darauf, dass demokratische Nachbarländer, bei denen es sich eindeutig um europäische Länder handelt und in denen Rechtsstaatlichkeit herrscht, gemäß Artikel 49 des EU-Vertrags grundsätzlich beantragen können, Mitglied der Europäischen Union zu werden, und dass die Geschwindigkeit und die Tiefe eines gemeinsamen europäischen Prozesses möglichst genau den Fähigkeiten entsprechen sollten, in den Partnerländern und in der Europäischen Union die entsprechenden Reformen durchzuführen und die in den Kopenhagener Kriterien festgelegten Voraussetzungen zu erfüllen
- 26. bekräftigt in diesem Sinne seine Empfehlung vom 12. Juli 2007 an den Rat zu dem Verhandlungsmandat für ein neues verbessertes Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits5, der zufolge die derzeit laufenden Verhandlungen mit der Ukraine zum Abschluss eines Assoziierungsabkommens führen sollten, das effizient und glaubwürdig zur europäischen Perspektive der Ukraine, einschließlich der Möglichkeit einer EU-Mitgliedschaft, beiträgt und den entsprechenden Prozess einleitet; vertritt die Auffassung, dass ein entsprechender Ansatz auch in den Beziehungen zur Republik Moldau gepflegt werden sollte, zumal die zehnjährige Anfangsphase des Partnerschafts- und Kooperationsabkommens mit diesem Land im Juni 2008 auslaufen wird
- 27. nimmt die Initiative der Kommission zur Kenntnis, Belarus als Beobachter zur ENP-Konferenz am 3. September 2007 einzuladen; ist jedoch zutiefst besorgt über das Ausbleiben einer positiven Reaktion der Regierung von Belarus auf das mit Auflagen versehene Angebot zur Zusammenarbeit, wie es die Kommission in ihrem oben genannten Non-Paper vom November 2006 formuliert hat; verurteilt die fortwährenden Hinrichtungen, die in Belarus vollstreckt werden, dem einzigen Land in Europa, das immer noch die Todesstrafe anwendet, sowie andere Menschen- und Grundrechtsverletzungen durch die belarussischen Behörden und fordert diese auf, alle politischen Gefangenen freizulassen und die Unterdrückung der demokratischen Kräfte einzustellen damit das belarussische Volk in den Genuss von Freiheit, Demokratie und Wohlstand kommen und all jene Möglichkeiten wahrnehmen kann, die sich aus einer engeren Anbindung an die Europäische Union ergeben; betont, dass die Europäische Union dringend wirksamere Unterstützung für die Zivilgesellschaft, die freien Medien und die politischen Parteien leisten sollte, die sich für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und die Achtung der universellen Menschenrechte und Grundfreiheiten einsetzen; fordert von Belarus dringend ein Moratorium für die Todesstrafe als ersten Schritt in Richtung ihrer Abschaffung; fordert Belarus ferner nachdrücklich auf, das zweite Fakultativprotokoll zu dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte sowie die Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten und ihre einschlägigen Protokolle zu ratifizieren; ermuntert die Kommission, wirksamer von der Europäischen Initiative für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR) Gebrauch zu machen und sicherzustellen, dass die Mittel aus den Finanzierungsinstrumenten der Europäischen Union von der belarussischen Regierung nicht zum Nachteil ihrer Bürger und ihrer Zivilgesellschaft eingesetzt werden können;
- 28. ersucht die Kommission, direkte persönliche Kontakte zwischen den Menschen zu fördern indem sie die derzeitigen Visagebühren für Belarussen, insbesondere für Studenten, Stipendiaten und Vertreter der Zivilgesellschaft senkt und sie an die Visagebühren, die in anderen ENP-Ländern, wie der Ukraine, und in Russland erhoben werden anpasst;
- 29. vertritt die Ansicht, dass Belarus die gleiche europäische Bestimmung und Perspektive haben sollte wie die Ukraine und Moldau, sobald es sich für die Demokratie entscheidet die grundlegenden Menschen- und Freiheitsrechte achtet und die Rechtsstaatlichkeit fördert;
- 30. ist davon überzeugt, dass motivierende Handlungsrahmen mit mittelfristigen Durchführungszielen geschaffen werden sollten, basierend auf einer neuen Generation von Assoziierungsabkommen, welche mit ENP-Ländern ausgehandelt werden sollen, die die europäischen Grundwerte respektieren, eine engere Anbindung an die Europäische Union anstreben und bezüglich der Umsetzung der ENP-Aktionspläne eine tatsächliche Leistung aufweisen;
- 31. vertritt die Auffassung, dass diese Abkommen den schrittweisen Aufbau der bilateralen Beziehungen mit der Europäischen Union zum Ziel haben sollten, indem sie konkrete Bedingungen und Zeitpläne festlegen sowie bindende Leistungsmaßstäbe vorgeben, die in den gemeinsam verabschiedeten Aktionsplänen präzisiert und regelmäßig überwacht werden sollen; bekräftigt seinen früheren Vorschlag, mit den Ländern, bei denen es sich eindeutig um europäische Länder handelt, Freihandelsabkommen im Rahmen eines möglichen "Europäischen Wirtschaftsraums Plus" auszuhandeln;
- 32. begrüßt den Abschluss des Visa- und Rückübernahmeabkommens mit der Ukraine ebenso wie die Einleitung eines solchen Verfahrens mit der Republik Moldau und fordert mit Nachdruck, dass ähnliche Abkommen auch mit den Ländern des Südkaukasus ausgehandelt werden; ist davon überzeugt, dass langfristig die Perspektive der Visafreiheit ins Auge gefasst werden sollte und die nötigen Schritte zur Erreichung dieses Ziels festzulegen sind; betont, dass im Falle Georgiens dessen Reformfortschritte sowie die unbeabsichtigten negativen Auswirkungen des Visumerleichterungsabkommens zwischen der Europäischen Union und Russland auf die Beilegung der Konflikte in den separatistischen georgischen Regionen Süd-Ossetien und Abchasien den raschen Abschluss eines Visumerleichterungsabkommens zwischen Georgien und der Europäischen Union erforderlich machen; fordert nachdrücklich die Schaffung wirksamer Überwachungsmechanismen, insbesondere im Hinblick auf die Achtung der grundlegenden Menschenrechte von Personen, bei denen Rückübernahmeabkommen zur Anwendung kommen; betont, wie wichtig angemessene Garantien für den Zugang zu einem fairen Asylverfahren für Personen sind die internationalen Schutzes bedürfen, insbesondere wenn "beschleunigte Rückübernahmeverfahren" bei Personen angewandt werden, die in Grenzregionen aufgegriffen wurden, wie dies in dem Rückübernahmeabkommen mit der Ukraine und dem Vorschlag für ein Rückübernahmeabkommen mit der Republik Moldau vorgesehen ist;
- 33. betont, wie wichtig eine intensivierte Durchführung der bestehenden, von der Europäischen Union unterstützten Verkehrsprojekte in der Region ist, insbesondere des Transport-Korridors Europa-Kaukasus-Asien (TRASECA), mit dem - unter umfassender Ausschöpfung des Transitpotenzials der betroffenen Länder - Europa, der Kaukasus und Asien miteinander verbunden werden sollen;
- 34. ist der Auffassung, dass die schrittweise Einbindung der östlichen Nachbarn der Europäischen Union in die Europäische Energiegemeinschaft fortgesetzt werden sollte, und fordert eine möglichst rasche Reform der jeweiligen Energiesektoren unter Anwendung der Prinzipien der freien Marktwirtschaft und der Transparenz, insbesondere was Preise, Netzzugang und Energieeffizienz betrifft; begrüßt die Bemühungen, die darauf abzielen, die externe Energieversorgungssicherheit gemäß den Grundsätzen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) als einen der Eckpfeiler in die ENP aufzunehmen;
- 35. unterstreicht die Bedeutung der politischen Dimension der ENP; befürwortet eine stärkere Unterstützung regionaler Projekte für politische Zusammenarbeit seitens der Europäischen Union wie etwa die "Gemeinschaft der Entscheidung für Demokratie", GUAM (Georgien-Ukraine-Aserbaidschan-Moldau), und die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit im Schwarzmeerraum (BSEC), um Demokratie, Vertrauen und multilaterale Zusammenarbeit innerhalb der Region wirksamer zu fördern
- 36. unterstreicht die Notwendigkeit eines stärkeren Einsatzes der Europäischen Union bei der Lösung so genannter schwelender Konflikte, u.a. durch vertrauensbildende Programme, Konfliktmanagement und Projekte in den Bereichen Bildung, Kultur sowie Aufbau einer Zivilgesellschaft in separatistischen Regionen; begrüßt die Arbeit der Mission der Europäischen Union zur Unterstützung des Grenzschutzes in der Republik Moldau und der Ukraine (EUBAM); fordert Rat und Kommission auf klarzustellen dass die Teilnahme an der ENP die betroffenen Länder zu gutnachbarschaftlichen Beziehungen verpflichtet und ihnen - um das Potenzial der ENP in vollem Umfang ausschöpfen zu können - die Pflicht auferlegt, neuerliche ehrliche Anstrengungen zu unternehmen, um dauerhafte und nachhaltige Lösungen für die Konflikte in der Region zu finden und sich aggressiver Äußerungen, Drohungen und Handlungen, die die Lage noch weiter verschlechtern und die Bemühungen der Völkergemeinschaft untergraben könnten, zu enthalten;
- 37. ermuntert die Ukraine, sich im Hinblick auf die Angleichung ihrer Politik an die Erklärungen und Standpunkte der Europäischen Union im Bereich der GASP den von der Europäischen Union gegenüber der Führung der moldauischen Region Transnistrien getroffenen restriktiven Maßnahmen anzuschließen und damit einen weiteren wesentlichen Beitrag zur friedlichen Lösung des transnistrischen Konflikts zu leisten
- 38. begrüßt, dass im Rahmen des ENPI vertrauensbildende Maßnahmen in Georgien und seinen separatistischen Regionen Abchasien und Süd-Ossetien unterstützt werden; ersucht die Kommission, die Möglichkeit zu prüfen, Berg-Karabach Unterstützung in Form von lokalen Projekten mit Blick auf Vertrauensbildung und wirtschaftliche Rehabilitation zu gewähren, um dazu beizutragen, den Konflikt in dieser Region beizulegen
- 39. fordert die Türkei auf, im Rahmen der für einen dauerhaften Frieden sowie für die wirtschaftliche Integration in der Region nötigen vertrauensbildenden Maßnahmen normale diplomatische Beziehungen zu ihrem Nachbarland Armenien aufzunehmen und ihre Landgrenze wieder zu öffnen; fordert die Türkei und Armenien auf, eine offene Aussprache über alle noch ungelösten Fragen zu beginnen;
- 40. unterstreicht, dass eine differenziertere Politik für den Schwarzmeerraum entwickelt werden muss, durch die die ENP ergänzt wird, und betont, wie wichtig es ist, die Türkei und Russland als Partner bei der Ausarbeitung einer durchführbaren Strategie für diese Region zu haben;
- 41. erachtet es als wichtig, die parlamentarische Dimension der politischen Partnerschaft zwischen dem Europäischen Parlament und den östlichen ENP-Ländern zu stärken; regt daher an, in Anlehnung an die unter Beteiligung des Europäischen Parlaments bereits geschaffenen multilateralen parlamentarischen Versammlungen eine Parlamentarische Versammlung EU-Nachbarschaft Ost (EURO-NEST) ins Leben zu rufen an der die Parlamente der Ukraine, der Republik Moldau, Armeniens, Georgiens und Aserbaidschans sowie Beobachter aus Belarus, die sich für demokratische Verhältnisse einsetzen, beteiligt sind;
- 42. legt dem Rat, der Kommission und den Mitgliedstaaten im Hinblick auf eine Stärkung der parlamentarischen Dimension nahe, in Zusammenarbeit mit den Regierungen der Länder, die im östlichen Teil der Europäischen Nachbarschaftspolitik betroffen sind, eine Plattform für eine multilaterale regionale Zusammenarbeit auf Ministerebene zu entwickeln wodurch die politische Dimension der Europäischen Nachbarschaftspolitik im Osten Europas gestärkt wird;
- 43. ist davon überzeugt, dass eine solche Versammlung und eine Zusammenarbeit auf Ministerebene einen positiven Beitrag zur Durchführung der verstärkten ENP leisten und einen Mehrwert für die Arbeit der bilateralen interparlamentarischen Delegationen schaffen würde, wodurch alle beteiligten Parteien in die Lage versetzt würden, ihre Zusammenarbeit, Solidarität und das gegenseitige Vertrauen auszubauen, zur Beilegung schwelender Konflikte beizutragen und den regelmäßigen multilateralen Dialog zu Themen von gemeinsamem Interesse mit einer klaren regionalen Dimension - wie Energie, Umwelt, Terrorismusbekämpfung, Migrationssteuerung, Menschenrechte usw. - zu verstärken;
- 44. betont die Notwendigkeit, die Strategische Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und Russland zu nutzen, um auf den grundlegenden Menschen- und Freiheitsrechten, dem Völkerrecht, auf demokratischen Entscheidungsmöglichkeiten sowie Rechtsstaatlichkeit als Prinzipien zu bestehen, die das Konzept beider Partner in Bezug auf die gemeinsame Nachbarschaft bestimmen sollen; fordert die russischen Behörden auf, ihre Verantwortung hinsichtlich der Wiederherstellung der territorialen Integrität der ENP-Länder wahrzunehmen, die Verpflichtung Russlands zum Schutz von Minderheiten in Gebieten, in denen friedenserhaltenden Operationen stattfinden, einzuhalten und sich einer möglichen europäischen Beteiligung an zivilen und militärischen friedenserhaltenden Operationen in von schwelenden Konflikten betroffenen Gebieten, wie dies von einigen der betroffenen Parteien gefordert wird, nicht zu widersetzen; bedauert, dass Energiequellen als Instrument zur Verwirklichung politischer Ziele herangezogen werden; fordert Russland auf, einen konstruktiven Dialog mit der Europäischen Union und den gemeinsamen Nachbarn über eine Vertiefung der multilateralen Zusammenarbeit im Schwarzmeerraum aufzunehmen;
- 45. begrüßt die Initiative, die Beziehungen zu den Nachbarn der östlichen ENP-Länder zu intensivieren insbesondere zu den Ländern Zentralasiens; begrüßt in diesem Zusammenhang die vor kurzem verabschiedete Strategie zu Zentralasien; vertritt die Auffassung, dass in diesem Rahmen eine ausgeprägte und weit reichende Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und den Ländern Zentralasiens entwickelt werden sollte; betont, dass Kasachstan, in Anbetracht der politischen, wirtschaftlichen und energiepolitischen Schlüsselrolle, die es in dieser Region innehat, sowie angesichts seiner besonderen und gut funktionierenden säkularen und multiethnischen Strukturen, das erste Beispiel vertiefter Beziehungen zwischen diesen Ländern und der Europäischen Union sein könnte, wenn auch nur unter der Bedingung, dass umfassende politische Reformen unternommen werden, insbesondere, was die Einhaltung der Menschenrechte und der demokratischen Grundsätze anbelangt;
- 46. fordert mit Nachdruck, dass die Durchführung der ENP auch weiterhin eine gemeinsame politische Aufgabe aller EU-Mitgliedstaaten bleibt; empfiehlt der Kommission, dass den einzigartigen Erfahrungen, die die Mitgliedstaaten, die im 21. Jahrhundert der Europäischen Union beigetreten sind, im Zusammenhang mit den durch den Übergang eingeleiteten Reformen gemacht haben, Rechnung getragen werden sollte, um die neuen, derzeit laufenden Mechanismen, die den ENP-Ländern zugute kommen könnten, weiter zu entwickeln und zu verfeinern;
Nachbarländer des südlichen Mittelmeerraums
- 47. betont die starken und dauerhaften Verbindungen zwischen der Europäischen Union und den Ländern des südlichen Mittelmeerraums und unterstreicht, dass eine enge Zusammenarbeit im Interesse beider Seiten liegt;
- 48. weist darauf hin, dass die Europäische Union die Reformprozesse in den südlichen ENP-Ländern aktiv unterstützen und ermutigen sollte, zumal der potenzielle Nutzen tiefgreifender politischer, wirtschaftlicher und sozialer Reformen deren Kosten bei weitem übersteigt; weist gleichzeitig darauf hin, dass es sich um einen schrittweisen Prozess handelt, der auch vom Einsatz abhängt, den die Partnerländer bei der Durchführung dieser Reformen beweisen;
- 49. fordert die Kommission auf, weiterhin Möglichkeiten für eine neue Generation von umfassenden Abkommen mit den südlichen ENP-Ländern zu prüfen; fordert dringend dazu auf, in diese Abkommen auch Mechanismen zur Umsetzung der Menschenrechtsklausel aufzunehmen; stellt fest, dass derlei bilaterale Abkommen sich nicht nachteilig auf die Förderung der multilateralen Zusammenarbeit in der Region auswirken dürfen, insbesondere auf die Schaffung einer Freihandelszone, die eines der Ziele des Barcelona-Prozesses darstellt; fordert die Mitgliedstaaten auf, nach möglichen Wegen zu suchen, um die Zusammenarbeit zu intensivieren, unter anderem durch eine höhere Flexibilität, was die zukünftige Öffnung der Agrar- und Arbeitsmärkte anbelangt, die mit sozialem Schutz und mit Gleichheit einhergehen sollte fordert die südlichen ENP-Länder auf, ihre Bemühungen hinsichtlich einer stärkeren Öffnung der Wirtschaftssysteme zu verdoppeln und ihre Wirtschaftsvorschriften an die entsprechenden Teile des gemeinschaftlichen Besitzstandes anzugleichen; weist daher eindringlich darauf hin, dass den südlichen ENP-Ländern das Recht eingeräumt werden muss, das Tempo ihrer handelspolitischen Öffnung und ihrer nationalen Strategien für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung zu bestimmen; vertritt die Ansicht, dass eine effizientere Nutzung des Nachbarschaftsinstruments für regionale Vorhaben eine Besserung der Lage im Hinblick auf die Förderung eines echten integrierten regionalen Wirtschaftsraums ermöglichen würde;
- 50. bekräftigt, dass die universellen Menschenrechte im Mittelpunkt des europäischen Wertesystems stehen; bedauert, dass seit dem Beginn der Europa-Mittelmeer-Partnerschaft (EMP) im Hinblick auf Demokratie und Menschenrechte zwar wesentliche aber dennoch nur unzureichende Fortschritte erzielt wurden, und fordert die Kommission nachdrücklich auf, weiterhin mit den Regierungen, den regionalen und lokalen Behörden und den Akteuren der Zivilgesellschaft in den betreffenden Ländern zusammenzuarbeiten betont, wie wichtig das Recht der freien Meinungsäußerung für den Aufbau einer demokratischen Kultur und die Stärkung der Zivilgesellschaft ist; fordert die Kommission nachdrücklich auf, wirksame Menschenrechtsdialoge in die Wege zu leiten und aktiv eine gemeinsame Bildungspolitik sowie gemeinsame Bildungsprogramme zu entwickeln, wodurch das gegenseitige Kennenlernen, die Toleranz und die Rechte der Frau, insbesondere bei den neuen Generationen, gefördert werden können; ist der Ansicht, dass die südlichen ENP-Länder dazu transparenter vorgehen und auch offener für die Beiträge der Zivilgesellschaft sein sollten; ist jedoch davon überzeugt, dass der Menschenrechtsdialog die Europäische Union nicht davon abhalten sollte, öffentlich Kritik zu üben und im Falle schwerwiegender Grundrechtsverletzungen andere Maßnahmen zu treffen;
- 51. anerkennt die unterschiedlichen Bedingungen, Interessen und Prioritäten jedes einzelnen südlichen Partnerlandes, denen bei der Aushandlung der Aktionspläne und deren Durchführung Rechnung getragen wird; betont, wie wesentlich es ist, die regionale Zusammenarbeit im Rahmen der (EMP) zu intensivieren; unterstreicht, dass die ENP in keiner Weise die EMP ersetzt oder sich in Konkurrenz zu ihr befindet, sondern dass diese beiden Politiken sich gegenseitig ergänzen, so dass der multilaterale Ansatz des Barcelona-Prozesses mit der bilateralen Perspektive verbunden werden kann fordert die Kommission auf, ihre Kommunikationsbemühungen zu intensivieren, um sowohl den Partnerländern als auch der europäischen Öffentlichkeit die Verbindung zwischen diesen beiden Politiken zu verdeutlichen;
- 52. bekräftigt die Notwendigkeit eines starken politischen Willens seitens der EUInstitutionen und der Mitgliedstaaten, sich aktiv an der Lösung von Konflikten in der Region zu beteiligen und gleichzeitig zu verhindern, dass diese Konflikte die Umsetzung der ENP behindern; betont, dass die ENP ihre Möglichkeiten nur dann voll ausschöpfen kann, wenn jene Konflikte gelöst werden, die eine regionale Zusammenarbeit schwierig oder unmöglich machen; bekräftigt, dass jene Aktivitäten im Rahmen der ENP, die zur Konfliktlösung beitragen, intensiviert und insbesondere auf vertrauensbildende Maßnahmen wie Grenzschutz, Unterstützung in Prozessen der Aussöhnung auf nationaler wie regionaler Ebene sowie Förderung von Organisationen der Zivilgesellschaft gerichtet werden sollten; unterstreicht die wichtige Rolle der "Governance-Fazilität" bei der Verhütung und Beilegung von Konflikten; betont in diesem Zusammenhang, wie wichtig Kohärenz und Komplementarität zwischen der ENP- und anderen Instrumenten und Politiken ist; betont ferner die Notwendigkeit einer strukturierten Konfliktanalyse und Konfliktsensibilität bei der Gestaltung, Durchführung und Überwachung von Programmen;
- 53. bekräftigt, dass die ENP zusammen mit der EMP den Rahmen für sämtliche Bereiche der Zusammenarbeit bildet; ist der Auffassung, dass eine verbesserte Zusammenarbeit zwischen allen Beteiligten möglich ist und durchaus gefördert werden sollte; stellt fest, dass eine Prüfung neuer Initiativen zur Stärkung der Zusammenarbeit im Mittelmeerraum nur mit neuen Impulsen für die EMP einhergehen kann, was wiederum ernsthafte Überlegungen über die in den letzten Jahren festgestellten Grenzen und Probleme erfordert; fordert mit Nachdruck, dass der Mittelmeerraum auch weiterhin ein gemeinsames politisches Anliegen aller Mitgliedstaaten bleibt; bekräftigt die Bedeutung der Parlamentarischen Versammlung der Europa-Mittelmeer-Partnerschaft, und spricht die Hoffnung aus, dass diese Institution an der Verfolgung der Fortschritte der Politik Europa-Mittelmeer beteiligt bleibt;
- 54. hält es für wichtig, engere Beziehungen zu den Nachbarländern unserer Nachbarn, wie z.B. den Ländern des Golf-Kooperationsrates aufzubauen, selbst wenn dafür neue Beziehungen aufgenommen werden müssen;
- Die Rolle des Europäischen Parlaments
- 55. verpflichtet sich weiterhin dazu, die Umsetzung der ENP genau zu prüfen, indem es von seinen Befugnissen (und als letztes Mittel auch von seinen Haushaltsbefugnissen) Gebrauch macht und den Dialog mit der Kommission über die Umsetzung des ENPI ebenso wie des EIDMR fortsetzt, der 2007 begonnen wurde und mit Blick auf die für 2009 geplante Revision der Finanziellen Vorausschau auch weiterhin stattfinden soll; beabsichtigt die ENP-Fortschrittsberichte regelmäßig zu prüfen; bedauert jedoch, dass es bezüglich der ENP-Aktionspläne, der Bewertung ihrer Umsetzung und der Fortschritte bei den Diskussionen in den Unterausschüssen für Menschenrechte nicht konsultiert wurde;
- 56. ist sich seiner Rolle als wichtiger Meinungsbildner sowie als Forum für die öffentliche Debatte bewusst und beabsichtigt, die Zusammenarbeit mit den Parlamenten und den Zivilgesellschaften in den ENP-Ländern zu intensivieren; verpflichtet sich daher, die Teilnahme seiner Delegationen an interparlamentarischen Gremien effizienter zu nutzen betont in diesem Zusammenhang, wie wichtig die nichtstaatliche Dimension, d.h. die Europa-Mittelmeer-Plattform für die Zivilgesellschaft, für die Stärkung der politischen Dynamik in den südlichen Partnerländern ist;
- 57. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission, den Regierungen und den Parlamenten der Mitgliedstaaten sowie den Regierungen und den Parlamenten aller ENP-Länder sowie der Türkei und Russlands zu übermitteln.
- 1 ABl. C 287 E vom 24.11.2006, S. 312.
- 2 ABl. C 280 E vom 18.11.2006, S. 113.
- 3 ABl. C 314 E vom 21.12.2006, S. 330.
- 4 ABl. L 405 vom 30.12.2006, S. 1.
- 5 Angenommene Texte, P6_TA(2007)0355.