Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates "Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen - Sprache gestaltet das Denken"

Der Bundesrat hat in seiner 891. Sitzung am 16. Dezember 2011 die aus der Anlage ersichtliche Entschließung gefasst.

Anlage
Entschließung des Bundesrates "Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen - Sprache gestaltet das Denken"

Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, den Zielen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in der Gesetzessprache der einschlägigen Bundesgesetze dadurch Rechnung zu tragen, dass durchgängig der Begriff "Menschen mit Behinderungen" verwendet wird.

Begründung:

Zahlreiche Gesetze des Bundes, beispielsweise das Sozialgesetzbuch (SGB) Neuntes Buch (IX) - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen oder das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (Behindertengleichstellungsgesetz - BGG), verwenden den Begriff des "behinderten Menschen". In der deutschen Fassung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ist hingegen durchgängig von "Menschen mit Behinderungen" die Rede.

Der Begriff des behinderten Menschen wird in weiten Teilen der Gesellschaft, gerade aber von den Menschen mit Behinderungen selbst, als diskriminierend empfunden, weil er diese Menschen sprachlich auf ihre Behinderungen reduziert.

Dieser Tatsache muss insbesondere auch in der Gesetzessprache einschlägiger Bundesgesetze Rechnung getragen werden, um in allen Bereichen respektvoll über Menschen mit Behinderungen zu sprechen und im gesellschaftlichen und politischen Leben einen Prozess des Umdenkens im Sinne des genannten Übereinkommens zu initiieren und zu beschleunigen.