Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 108845 - vom 21. Juli 2010. Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 8. Juli 2010 angenommen.
Das Europäische Parlament,
- - unter Hinweis auf seine vorangegangenen Entschließungen zu Kirgisistan und Zentralasien, insbesondere auf seine Entschließungen vom 12. Mai 2005 und 6. Mai 2010, - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 20. Februar 2008 zur Strategie der EU für Zentralasien1,
- - in Kenntnis des EU-Programms zur Verhütung gewaltsamer Konflikte, das 2001 vom Europäischen Rat in Göteborg verabschiedet wurde,
- - unter Hinweis auf die Erklärungen der Vizepräsidentin/Hohen Vertreterin, Catherine Ashton, vom 11. Juni 2010 zu den neuen Zusammenstößen in Kirgisistan und vom 2 8. Juni 2010 zum Verfassungsreferendum, - unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates "Auswärtige Angelegenheiten" vom 14. Juni 2010,
- - in Kenntnis der Gemeinsamen Erklärung des Sondergesandten des amtierenden Vorsitzenden der OSZE, des UN-Sonderbeauftragten und des Sonderbeauftragten der EU für Kirgisistan zur Lage in Kirgisistan vom 16. Juni 2010,
- - unter Hinweis auf die vom Europäischen Rat auf seiner Tagung vom 2 1. und 22. Juni 2007 angenommene EU-Strategie für eine neue Partnerschaft mit Zentralasien, - in Kenntnis des Gemeinsamen Fortschrittsberichts vom 14. Juni 2010 des Rates und der Kommission an den Europäischen Rat zur Umsetzung der EU-Strategie für Zentralasien,
- - unter Hinweis auf das 1999 in Kraft getretene Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und Kirgisistan,
- - unter Hinweis auf das regionale Strategiepapier der Europäischen Gemeinschaft betreffend die Unterstützung für Zentralasien für den Zeitraum 2007-2013,
- - gestützt auf Artikel 110 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,
A. unter Hinweis darauf, dass es am 11. Juni 2010 in den südkirgisischen Städten Osch und Dschalalabad zu gewaltsamen Zusammenstößen gekommen ist, die bis zum 14. Juni 2010 eskalierten, sowie in der Erwägung, dass Berichten zufolge Hunderte von bewaffneten Männern die Straßen der Städte stürmten, auf Zivilpersonen schossen und Geschäfte in Brand setzten, wobei sie ihre Ziele nach ethnischer Zugehörigkeit auswählten,
B. in der Erwägung, dass bei den jüngsten Zusammenstößen laut Angaben der kirgisischen Behörden rund 300 Menschen getötet wurden, jedoch die Befürchtung geäußert wurde, einschließlich von der Chefin der Übergangsregierung, Rosa Otunbajewa, dass die tatsächlichen Opferzahlen viel höher sein könnten, sowie in der Erwägung, dass über 2000 Menschen verletzt bzw. in Krankenhäuser eingeliefert wurden und viele Personen noch immer vermisst werden,
C. in der Erwägung, dass Schätzungen zufolge aufgrund der gewaltsamen Auseinandersetzungen 3 00 000 Menschen vertrieben worden sind und 100 000 Menschen im benachbarten Usbekistan Zuflucht gesucht haben, sowie in der Erwägung, dass die Regierung in Taschkent den Flüchtlingen mit Hilfe internationaler Organisationen humanitäre Unterstützung geleistet hat, jedoch am 14. Juni 2010 die Grenzen zu Kirgisistan mit der Begründung geschlossen hat, sie verfüge nicht über die Kapazitäten, noch mehr Menschen aufzunehmen,
D. in der Erwägung, dass die Übergangsregierung den Ausnahmezustand in der Region ausrief und die Sicherheitskräfte nicht in der Lage waren, die Kontrolle zu übernehmen, in der Erwägung, dass den von Übergangspräsidentin Rosa Otunbajewa an den russischen Präsidenten Medwedew und die Organisation des Vertrags über kollektive Sicherheit gerichteten Aufrufen zur Unterstützung bei der Wiederherstellung der Ordnung nicht entsprochen wurde, sowie in der Erwägung, dass ein Ersuchen auf Entsendung einer internationalen Polizeitruppe gestellt wurde und gegenwärtig von der OSZE geprüft wird,
E. in der Erwägung, dass die EU ein klares Interesse an einem friedlichen, demokratischen und wirtschaftlich florierenden Kirgisistan hat, in der Erwägung, dass sich die EU insbesondere im Rahmen ihrer Strategie für Zentralasien verpflichtet hat, gegenüber den Ländern in der Region als Partner aufzutreten, sowie in der Erwägung, dass jetzt ein sehr viel stärkeres internationales Bekenntnis dringend erforderlich ist und sich die Antwort der EU auf ihre Glaubwürdigkeit als Partner auswirken wird,
F. in der Erwägung, dass die Kommission fünf Millionen Euro bereitgestellt hat, um den von der Krise betroffenen Menschen medizinische Soforthilfe, humanitäre Hilfe, Hilfsgüter, Schutz und psychologische Unterstützung zukommen zu lassen, sowie in der Erwägung, dass diese Mittel vor dem Hintergrund des dringenden Hilfsappells der Vereinten Nationen nach Bereitstellung eines Betrags von 71 Millionen USD für Soforthilfe gesehen werden sollten,
G. in der Erwägung, dass die EU mit dem 2001 angenommenen Programm von Göteborg und den entsprechenden Folgedokumenten die Bedeutung der Konfliktprävention anerkennt, sowie in der Erwägung, dass theoretischen Überlegungen mit Blick auf die aktuelle Lage in Kirgisistan praktische Maßnahmen folgen müssen,
H. in der Erwägung, dass sich bei einem Referendum, das am 27. Juni 2010 unter relativ friedlichen Bedingungen und unter hoher Beteiligung durchgeführt wurde, über 90 % der Wähler für eine neue Verfassung aussprachen, in der die Befugnisse des Präsidenten und des Parlaments in einen Ausgleich gebracht werden sowie Rosa Otunbaj ewa bis zum 3 1. Dezember 2011 als Übergangspräsidentin bestätigt und das Verfassungsgericht vorübergehend aufgelöst wurde, sowie in der Erwägung, dass am 10. Oktober 2010 Parlamentswahlen stattfinden sollen,
I. in der Erwägung, dass die Staaten Zentralasiens vor einer Reihe gemeinsamer Herausforderungen stehen, wie z.B. Armut und ernsten Bedrohungen für die Sicherheit der Bevölkerung, und Demokratie, Staatsführung und rechtstaatliche Grundsätze stärken müssen, in Erwägung der Notwendigkeit, die regionale Zusammenarbeit wiederherzustellen und zu intensivieren, um ein gemeinsames Konzept zur Lösung der Probleme und für die Herausforderungen der Region zu entwickeln, sowie in der Erwägung, dass die regionalen und internationalen Akteure ihre Konzepte zur Bewältigung der Probleme und Herausforderungen der Region verstärkt aufeinender abstimmen müssen,
J. in der Erwägung, dass die Europäische Union stets an ihrer Verpflichtung festhalten muss, in sämtlichen Abkommen mit Drittstaaten die Wahrung der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit zu verankern, und demokratische Reformen durch kohärente politische Strategien zu fördern, um ihre Glaubwürdigkeit als regionaler Akteur zu stärken,
- 1. bekundet seine tiefe Sorge angesichts der tragischen und gewaltsamen Zusammenstöße im südlichen Teil Kirgisistans und spricht den Angehörigen aller Opfer sein tiefes Mitgefühl aus;
- 2. verurteilt die jüngsten Gewaltakte im Süden Kirgisistans; beklagt den Verlust von Menschenleben und hofft, dass für den Konflikt in Kirgisistan auf der Grundlage demokratischer Prinzipien, von Rechtstaatlichkeit und der Einhaltung der Menschenrechte eine friedliche Lösung gefunden wird;
- 3. fordert die Übergangsregierung auf, ggf. mit Unterstützung internationaler Akteure eine glaubwürdige, objektive und unabhängige Untersuchung der Gewaltakte durchzuführen, um die Schuldigen vor Gericht zu stellen;
- 4. fordert die Übergangsregierung auf, alle erdenklichen Bemühungen zu unternehmen, um wieder normale Lebensverhältnisse herzustellen, und alle erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, damit die Flüchtlinge und Binnenvertriebenen freiwillig in Sicherheit und Würde nach Hause zurückkehren können; fordert die lokalen Behörden nachdrücklich auf, effektive vertrauensbildende Maßnahmen zu ergreifen und einen wirklichen Dialog mit Vertretern aller ethnischen Gemeinschaften im Süden Kirgisistans aufzunehmen, um einen glaubwürdigen Prozess der Aussöhnung in Gang zu setzen;
- 5. fordert die Kommission diesbezüglich auf, die humanitäre Hilfe in Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen zu intensivieren und kurz- und mittelfristige Programme zum Wiederaufbau der zerstörten Häuser und zur Ersetzung von verlorenem Eigentum sowie Projekte zur Rehabilitation in Zusammenarbeit mit den kirgisischen Regierungsstellen und anderen Gebern einzuleiten, um günstige Bedingungen für die Rückkehr der Flüchtlinge und Binnenvertriebenen zu schaffen; macht diesbezüglich auf die Bedeutung lokaler Entwicklungsprojekte aufmerksam;
- 6. weist darauf hin, dass große internationale Anstrengungen erforderlich sind, um den Wiederaufbau, die Stabilisierung und die Aussöhnung im Süden Kirgisistans erfolgreich zu gestalten; verweist auf die Möglichkeit, die Grundlage für diese Prozesse auf der am 27. Juli 2010 in Bischkek geplanten Geberkonferenz zu legen;
- 7. unterstreicht, dass die humanitäre Antwort mit Bemühungen um die Stabilisierung der Lage und die Verringerung und Vorbeugung des beträchtlichen Risikos eines erneuten Ausbruchs von Gewalthandlungen einhergehen muss, die ebenfalls eine Bedrohung für Frieden und Sicherheit in anderen Teilen des Ferghana-Tals, das von Usbekistan, Kirgisistan und Tadschikistan geteilt wird, darstellen könnten;
- 8. fordert eine erhebliche Aufstockung der humanitären Hilfe der EU für die Opfer der jüngsten Gewaltakte im Süden Kirgisistans sowie eine umfassende Inanspruchnahme des Stabilitätsinstruments;
- 9. vertritt die Auffassung, dass ein Engagement der EU im Süden Kirgisistans auch langfristig erforderlich sein wird; wiederholt seine Forderung an die Kommission, Vorschläge zur Umwidmung von Haushaltsmitteln des Instruments für Entwicklungszusammenarbeit auszuarbeiten, damit die EU besser auf die neue Lage in Kirgisistan reagieren kann; bekräftigt, dass der Schwerpunkt in der Politik der EU gegenüber Zentralasien auf der Sicherheitsdimension liegen muss;
- 10. fordert die Vizepräsidentin/Hohe Vertreterin und die Mitgliedstaaten auf, die umgehende Entsendung einer OSZE-Polizeimission zu unterstützen und aktiv dazu beizutragen, dem Ausbruch neuer Gewaltakte vorzubeugen, die Lage in den von den Zusammenstößen betroffenen Städten zu stabilisieren, die Opfer und die schutzbedürftigsten Bevölkerungsgruppen zu schützen sowie die Rückkehr von Flüchtlingen und Binnenvertriebenen zu erleichtern;
- 11. nimmt zur Kenntnis, dass das Verfassungsreferendum in Kirgisistan vom 27. Juni 2010 unter relativ friedlichen Bedingungen stattfand; betont, dass die Rückkehr zur verfassungsmäßigen Ordnung und zu rechtsstaatlichen Grundsätzen für die langfristige Stabilisierung der Lage in dem Land von großer Bedeutung ist; weist darauf hin, dass die anstehenden Parlamentswahlen, die im Oktober 2010 stattfinden sollen, die verfassungsmäßige Grundlage für eine Regierung legen sollten, die über ein hohes Maß an Legitimität verfügt und auf eine breite Unterstützung der Öffentlichkeit zählen kann; fordert deshalb die Behörden auf, vor den anstehenden Parlamentswahlen umgehend energische Maßnahmen einzuleiten, um die Probleme zu beheben, auf die das BDIMR der OSZE hingewiesen hat; sieht der Aufnahme guter interparlamentarischer Beziehungen zum künftigen Parlament Kirgisistans erwartungsvoll entgegen;
- 12. bekundet seine Besorgnis angesichts der Berichte über die Verhaftung einiger Menschenrechtsaktivisten in Kirgisistan und fordert deren umgehende Freilassung; fordert die kirgisischen Behörden auf, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um zu gewährleisten, dass die Menschenrechtsaktivisten ihrer Arbeit zur Förderung und zum Schutz der Menschenrechte wieder ungehindert nachkommen können;
- 13. weist auf die gemeinsame Verantwortung Kirgisistans, seiner Nachbarn, Russlands, Chinas, der EU, der USA, der OSZE und der übrigen internationalen Gemeinschaft hin, Destabilisierungstendenzen vorzubeugen, und fordert die beteiligten Akteure auf, nach Möglichkeiten der Zusammenwirkens zu suchen;
- 14. ist besorgt angesichts der großen Schwierigkeiten beim Demokratisierungsprozess in Kirgisistan, die offenbar auf die Schwäche der Übergansregierung und die einflussreichen kriminellen Netzwerke in dem Land zurückzuführen sind, zu denen auch die Drogenhändler im Süden Kirgisistans gehören;
- 15. vertritt die Auffassung, dass die Schaffung eines pluralistisch ausgerichteten politischen Systems, das der Vertretung der verschiedenen Interessen und Schlichtungsversuchen zwischen ihnen ausreichend Raum bietet, erforderlich ist, um Spannungen abzubauen und neuerliche Gewaltausbrüche zu vermeiden, und dass die EU und ihre Mitgliedstaaten den Demokratisierungsprozess aktiv unterstützen und danach streben müssen, die unterschiedlichen Standpunkte der internationalen Akteure einander anzugleichen, um so die Aussichten auf einen erfolgreichen Reformprozess in Kirgisistan zu verbessern;
- 16. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, dem Rat, der Kommission, den Parlamenten und Regierungen der Mitgliedstaaten, der Übergangsregierung Kirgisistans, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen, dem Generalsekretär der OSZE und dem Generalsekretär des Europarats zu übermitteln.
- 1. ABl. C 184 E vom 6.8.2009, S. 49.