Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 0153 - vom 18. Januar 2006.
Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 1. Dezember 2005 angenommen.
Entschließung des Europäischen Parlaments zu Entwicklung und Sport
Das Europäische Parlament,
- - unter Hinweis auf die Resolution 58/5 der UN-Generalversammlung vom 17. November 2003 über Sport als Mittel zur Förderung der Bildung, der Gesundheit, der Entwicklung und des Friedens,
- - unter Hinweis auf das UN-Übereinkommen über die Rechte des Kindes von 1989,
- - unter Hinweis auf die Magglingen-Erklärung der Internationalen Konferenz über Sport und Entwicklung des ICCE (Internationaler Rat für Trainerausbildung) vom 18. Februar 2003,
- - unter Hinweis auf den Bericht über die Next Step-Konferenz vom 13. November 2003 in Amsterdam,
- - gestützt auf Artikel 108 Absatz 5 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass die Vereinten Nationen das Jahr 2005 zum Internationalen Jahr des Sports und der Leibeserziehung erklärt haben,
B. in der Erwägung, dass eines der Ziele dieses Internationalen Jahres darin besteht, die entsprechenden Voraussetzungen zu schaffen, um mehr sportgestützte Entwicklungsprogramme und -projekte durchzuführen,
C. in der Erwägung, dass Projekte im Bereich Leibeserziehung und Sport zur Erreichung der Millenniums-Entwicklungsziele beitragen können, insbesondere in Bereichen wie Gesundheit, Bildung, gesellschaftliche Mobilisierung, Geschlechtergleichstellung, Umwelt und Frieden zwischen den Menschen,
D. in der Erwägung, dass Sport eine positive Rolle bei der sozialen Integration und dem sozialen Zusammenhalt, dem Dialog zwischen den Kulturen, dem Umweltbewusstsein und der Wiedereingliederung von Kindern in Situationen nach Konflikten, zum Beispiel von Kindersoldaten, spielen kann,
E. in der Erwägung, dass es sich bei Sportprojekten in der Entwicklung um kostengünstige und wirksame Projekte handelt,
F. in der Erwägung, dass gemäß der Konvention über die Rechte des Kindes Kinder das Recht auf Spielen haben,
G. in der Erwägung, dass in den Entwicklungsländern 60 Millionen Menschen mit Behinderungen leben; in der Erwägung, dass den Interessen und Anliegen behinderter Personen dort häufig nicht angemessen entsprochen wird,
H. in der Erwägung, dass in dem Bericht des UN-Entwicklungsprogramms (UNDP) 1995 über die menschliche Entwicklung festgestellt wird, dass eine Entwicklung ohne besondere Anstrengungen zur Stärkung der Eigenverantwortung von Frauen im Hinblick auf die gleichberechtigte Mitwirkung den Prozess der Entwicklung für alle nachteilig beeinflusst,
- 1. begrüßt, dass die Vereinten Nationen das Jahr 2005 zum Internationalen Jahr das Sports und der Sporterziehung erklärt haben, da Sport und Sporterziehung ausgezeichnete Möglichkeiten zur Förderung von Bildung, Gesundheit, Entwicklung und Frieden darstellen, insbesondere für gesellschaftliche Risikogruppen wie Kinder und Menschen mit Behinderungen;
- 2. unterstreicht die bedeutsamen erzieherischen und sozialen Funktionen des Sports und seine Bedeutung nicht nur für die körperliche Entwicklung, sondern auch seine Kapazität zur Förderung sozialer Werte wie Teamgeist, fairer Wettbewerb, Zusammenarbeit, Toleranz und Solidarität;
- 3. anerkennt die soziale Bedeutung von Sportvereinen als integralem Bestandteil der Zivilgesellschaft, die Menschen aus sämtlichen Gesellschaftsschichten, intellektuellen und kulturellen Umfeldern vom Breitensport bis zum Elitesport zusammenbringen;
- 4. unterstreicht, dass das Sportangebot ausgebaut werden muss, damit der Sport eine wirksame Funktion im Hinblick auf die Entwicklung wahrnehmen kann;
- 5. unterstreicht, dass Sportprojekte als Querschnittsinstrumente beim Kapazitätsaufbau in den Bereichen Bildung, Gesundheit allgemein, bei der HIV/Aids-Prävention, bei der Friedensschaffung und der Bekämpfung von sozialer Ausgrenzung, Gewalt, Ungleichheit, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit dienen können;
- 6. fordert die Kommission auf, die Unterstützung von sportgestützten Entwicklungsprogrammen und -projekten durch einen zweckgebundenen Haushalt in Erwägung zu ziehen;
- 7. fordert die Kommission auf, eine Studie über die Ergebnisse der von Entwicklungs- und Sportorganisationen im Bereich Entwicklung und Sport durchgeführten Projekte, das Potenzial der diesbezüglichen Politikmaßnahmen und die mögliche Rolle der EU, der Mitgliedstaaten und/oder der Nichtregierungsorganisationen in Entwicklung und Sport anzuregen;
- 8. fordert die Kommission auf, Programme zur Steigerung von Wissen und Erfahrung bei Sportlehrern im Bereich Entwicklung durch Sport aufzulegen;
- 9. fordert den Rat auf, Sport und Entwicklung ausdrücklich in nationale Politikmaßnahmen aufzunehmen, die auf die Armutsminderung ausgerichtet sind, und fordert den Rat und die Kommission auf, mit nationalen und internationalen Sportverbänden im Hinblick auf die Erreichung dieser Ziele zusammen zu arbeiten;
- 10. anerkennt das uneingeschränkte Recht der Frauen, frei im Sport mitzuwirken, und unterstützt eine stärkere Mitwirkung von Frauen im Sport und in der Entwicklung, definiert Geschlechtergleichstellung als ein Ziel bei Initiativen im Bereich Sport und Entwicklung und unterstreicht, dass die Weltkonferenzen über Frauen und Sport wesentliche Fortschritte im Bereich des Frauensports auf der gesamten Welt erbracht haben;
- 11. ermutigt internationale und nationale Sportgremien und mit Sport befasste Organisationen, Partnerschaftsinitiativen und Entwicklungsprojekte auszuarbeiten und umzusetzen, die mit der auf allen Bildungsebenen vermittelten Erziehung vereinbar sind, um die Millenniums-Entwicklungsziele zu verwirklichen;
- 12. fordert, dass dem Zugang von Menschen mit Behinderungen zu sportlichen Betätigungen sowie allen Aspekten des Lebens auf Grund seiner Bedeutung für die Rehabilitation und soziale Integration dieser Menschen besondere Aufmerksamkeit gewidmet wird, z.B. durch die Mobilisierung von im Gesundheitswesen Tätigen auf lokaler Ebene und durch die Stärkung der Eigenverantwortung lokaler Gemeinschaften durch Verstärkung von Fachwissen und Unterstützungsinstrumenten;
- 13. fordert die Ausbildung von Journalisten im Hinblick auf die Beseitigung von Stereotypen, Diskriminierung und Rassismus bei der Sportberichterstattung;
- 14. fordert internationale Sportveranstalter und Sponsoren auf, in örtlichen Gemeinschaften in Entwicklungsländern zu investieren;
- 15. begrüßt den bevorstehenden Weltgipfel für Sporterziehung, der vom 2. bis 3. Dezember 2005 in Magglingen/Schweiz stattfinden wird;
- 16. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Parlamenten und Regierungen der Mitgliedstaaten, dem Rat und der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU sowie dem Generalsekretär der Vereinten Nationen und der Afrikanischen Union zu übermitteln.