Vorlage an den Bundesrat
Bestimmung eines stellvertretenden Mitglieds im Beirat des Erdölbevorratungsverbandes

Der Präsident des Senats Hamburg, den 11. Mai 2007
der Freien und Hansestadt Hamburg

An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Dr. Harald Ringstorff

Sehr geehrter Herr Präsident,

gemäß § 14 Abs. 4 Erdölbevorratungsgesetz entsendet der Bundesrat ein Mitglied und dessen Stellvertreter für jeweils drei Jahre in den Beirat des Erdölbevorratungsverbandes.

Mit Beschluss des Bundesrates vom 25. November 2005, Drucksache 775/05(B) HTML PDF wurde als stellvertretendes Mitglied Herr Ltd. Regierungsdirektor Uwe Glatz, Behörde für Wirtschaft und Arbeit der Freien und Hansestadt Hamburg bestellt. Herr Glatz ist inzwischen aus dem aktiven Dienst ausgeschieden.

Ich bitte Sie, gemäß § 36 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates in den Ausschüssen die Beratungen zur Bestellung eines neuen stellvertretenden Mitglieds mit dem Ziel zu veranlassen, eine Beschlussfassung in der Plenarsitzung des Bundesrates am 8. Juni 2007 zu ermöglichen.


Mit freundlichen Grüßen
Ole von Beust