Bundesnetzagentur Bonn, 30. November 2017
- Der Präsident -
An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Regierenden Bürgermeister
Michael Müller
Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident,
nach § 47 Absatz 1 Postgesetz (PostG) legt die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen den gesetzgebenden Körperschaften des Bundes alle zwei Jahre einen Bericht über ihre Tätigkeit sowie über die Lage und Entwicklung auf dem Gebiet des Postwesens vor. In diesem Bericht ist auch zu der Frage Stellung zu nehmen, ob sich eine Änderung der Festlegung, welche Postdienstleistungen als Universaldienstleistungen gelten, empfiehlt.
Zusammen mit dem Tätigkeitsbericht legt die Bundesnetzagentur das Sondergutachten der Monopolkommission nach § 121 Absatz 2 Telekommunikationsgesetz i.V.m. § 44 PostG vor. Anliegend erhalten Sie die beiden Berichte,* die am 4. Dezember 2017 auf einer gemeinsamen Pressekonferenz von Bundesnetzagentur und Monopolkommission auch der Öffentlichkeit vorgestellt werden sollen.
Ein gleichlautendes Schreiben habe ich dem Präsidenten des Deutschen Bundestages gesandt.
Mit ausgezeichneter Hochachtung
Jochen Homann
* wird als Bundestags-Drucksache 19/169 verteilt