Bundesnetzagentur Bonn, 30. November 2017
- Der Präsident -
An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Regierenden Bürgermeister
Michael Müller
Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident,
nach § 121 Absatz 1 Telekommunikationsgesetz (TKG) legt die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen den gesetzgebenden Körperschaften des Bundes alle zwei Jahre einen Bericht über ihre Tätigkeit sowie über die Lage und Entwicklung auf dem Gebiet der Telekommunikation vor. In diesem Bericht ist auch zu der Frage Stellung zu nehmen, ob sich eine Änderung der Festlegung, welche Telekommunikationsdienstleistungen als Universaldienstleistungen im Sinne des § 78 TKG gelten, empfiehlt. Mit dem Tätigkeitsbericht Telekommunikation legt die Bundesnetzagentur ferner das Sondergutachten der Monopolkommission nach § 121 Absatz 2 TKG vor.
Darin beurteilt die Monopolkommission den Stand und die absehbare Entwicklung des Wettbewerbs und die Frage, ob nachhaltig wettbewerbsorientierte Telekommunikationsmärkte bestehen.
Darüber hinaus würdigt sie die Anwendung der Vorschriften des TKG über die Regulierung und Wettbewerbsaufsicht und nimmt zu sonstigen aktuellen wettbewerbspolitischen Fragen Stellung.
Anliegend erhalten Sie die beiden Berichte,* die am 4. Dezember 2017 auf einer gemeinsamen Pressekonferenz von Bundesnetzagentur und Monopolkommission auch der Öffentlichkeit vorgestellt werden sollen.
Ein gleichlautendes Schreiben habe ich dem Präsidenten des Deutschen Bundestages gesandt.
Mit vorzüglicher Hochachtung
Jochen Homann
* wird als Bundestags-Drucksache 19/168 verteilt