Unterrichtung der Bundesregierung
Tätigkeitsbericht der Bundesnetzagentur - Eisenbahnen 2016
Bundesnetzagentur Bonn, 29. November 2017 - Der Präsident -
An den Präsidenten des Bundesrates Herrn Regierenden Bürgermeister Michael Müller
Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident, nach § 71 des Eisenbahnregulierungsgesetzes (ERegG) legt die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen den gesetzgebenden Körperschaften des Bundes in den Jahren, in denen ein Gutachten der Monopolkommission nach § 78 ERegG erstellt wird, einen Bericht über ihre Tätigkeit sowie über die Lage und Entwicklung auf ihrem Aufgabengebiet Eisenbahnen vor, der eine Darstellung der Entwicklung des Eisenbahnmarktes mit den wesentlichen Marktdaten enthält.
Anliegend erhalten Sie den Tätigkeitsbericht Eisenbahnen 2016.*
Ein gleichlautendes Schreiben habe ich dem Präsidenten des Deutschen Bundestages gesandt.