Unterrichtung durch das Bundesministerium der Finanzen Haushaltsführung 2017
Einwilligung in eine überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 1101 Titel 632 11- Beteiligung des Bundes an den Leistungen für Unterkunft und Heizung - bis zu einer Höhe von 300 Mio. Euro
Bundesministerium der Finanzen Berlin, 21. November 2017 Parlamentarischer Staatssekretär
An den Präsidenten des Bundesrates Herrn Regierenden Bürgermeister Michael Müller
Sehr geehrter Herr Präsident, gemäß § 37 Absatz 4 BHO teile ich mit, dass das Bundesministerium der Finanzen auf Antrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales seine Einwilligung nach Artikel 112 GG erteilt hat, bei Kapitel 1101 Titel 632 11 eine überplanmäßige Ausgabe bis zu einer Höhe von 300 Mio. € zu leisten.
Der zusätzliche Bedarf resultiert insbesondere daraus, dass sich die Zahl der Bedarfsgemeinschaften ungünstiger entwickelt hat als bei den Ansätzen zum Bundeshaushalt 2017 angenommen. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf § 46 SGB II.
Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages wird nach seiner Konstituierung informiert.