Bundesministerium der Finanzen Parlamentarischer Staatssekretär Berlin, 7. November 2017
An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Regierenden Bürgermeister
Michael Müller
Sehr geehrter Herr Präsident,
gemäß § 37 Absatz 4 BHO teile ich mit, dass das Bundesministerium der Finanzen auf Antrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales seine Einwilligung nach Artikel 112 GG erteilt hat, bei Kapitel 1102 Titel 636 82 eine überplanmäßige Ausgabe bis zu einer Höhe von 120 Mio. € zu leisten.
Der zusätzliche Bedarf resultiert insbesondere daraus, dass die im Frühjahr 2017 ermittelte diesjährige Rentenerhöhung in den neuen Ländern höher ausfiel als im Herbst 2016 erwartet. Darüber hinaus ergab sich ein zusätzlicher Mittelbedarf aus einer Nachzahlverpflichtung, die vom Bundesversicherungsamt im Rahmen der Jahresabrechnung 2016 festgestellt wurde. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung gemäß § 287e Absatz 2 SGB VI.
Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages wird nach seiner Konstituierung informiert.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Spahn