Deutsche Welle Bonn, Oktober 2018
Vorsitzender des Rundfunkrates
An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Regierenden Bürgermeister
Michael Müller
Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident,
die Amtszeit des derzeitigen Rundfunkrates der Deutschen Welle endet im März 2019. Nach § 31 des Deutsche-Welle-Gesetzes (DWG) werden zwei Mitglieder des 17-köpfigen Rundfunkrates vom Bundesrat gewählt. Außerdem wird nach derselben Bestimmung für jedes (ordentliche) Mitglied des Rundfunkrates ein stellvertretendes Mitglied gewählt, das bei Verhinderung des ordentlichen Mitglieds vollberechtigt an den Sitzungen des Rundfunkrates teilnimmt. Die Amtszeit des neu gebildeten Rundfunkrates beträgt 5 Jahre (§ 27 Abs. 1 DWG).
Wie in § 29 Abs. 1 DWG vorgesehen, bitte ich hiermit den Bundesrat um die Wahl der beiden ordentlichen Mitglieder sowie jeweils der stellvertretenden Mitglieder für den neuen Rundfunkrat. Bei der Benennung ist darauf hinzuwirken, dass eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern geschaffen und erhalten wird (§ 29 Abs. 4 DWG). Zugleich bitte ich Sie, mir das Ergebnis der Wahl mitzuteilen.
Interessenten für das Amt bitte ich darauf hinzuweisen, dass die Sitzungen des Rundfunkrates stets an einem Freitag stattfinden und eine Anwesenheit notwendig ist, um die Beschlussfähigkeit sicherzustellen.
Mit freundlichen Grüßen
Prälat Dr. Karl Jüsten