Der Bayerische Ministerpräsident München, 18. September 2018
An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Regierenden Bürgermeister
Michael Müller
Sehr geehrter Herr Präsident,
gemäß dem Beschluss der Bayerischen Staatsregierung wird die als Anlage beigefügte Entschließung des Bundesrates zur Wiedereinführung des verpflichtenden Meisterbriefs in einzelnen nach der Handwerksordnung zulassungsfreien Handwerken mit dem Antrag übermittelt, dass der Bundesrat diese fassen möge.
Es wird gebeten, die Vorlage gemäß § 36 Absatz 2 GO BR auf die Tagesordnung der 970. Sitzung am 21. September 2018 zu setzen und anschließend den zuständigen Ausschüssen zur Beratung zuzuweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Markus Söder
Entschließung des Bundesrates zur Wiedereinführung des verpflichtenden Meisterbriefs in einzelnen nach der Handwerksordnung zulassungsfreien Handwerken
Der Bundesrat möge beschließen:
- 1. Das deutsche Handwerk steht über nationale Grenzen hinweg für höchste Qualität. Sie geht insbesondere auf die hervorragende Ausbildung unserer Handwerkerinnen und Handwerker zurück. Hierbei spielt der Meisterbrief eine herausragende Rolle. Mit diesem Qualitäts- und Qualifizierungsausweis wird ein entsprechender unternehmerischer Standard im Interesse der Konsumenten, des Handwerks und der Handwerker selbst gesetzt. Ein verpflichtender Meisterbrief - die Verpflichtung zur Eintragung in die Handwerksrolle - kommt somit dem Verbraucherschutz, der Nachhaltigkeit von Betriebsgründungen und der betrieblichen Leistungsfähigkeit zugute. Darüber hinaus trägt er maßgeblich zur Sicherung des Fachkräftenachwuchses bei.
- 2. In den nach Inkrafttreten der Handwerksrechtsnovelle zum 01.01.2004 zulassungsfreien Handwerken (Anlage B Abschnitt 1 zur Handwerksordnung) ist teilweise ein starker Rückgang der Ausbildungsleistung festzustellen. Vor dem Hintergrund des auch im Handwerk zu verzeichnenden Fachkräftemangels betrachtet der Bundesrat diese Entwicklungen mit Sorge. Er hält es daher für erforderlich, die Wiedereinführung des verpflichtenden Meisterbriefes für einzelne zulassungsfreie Handwerke einzuleiten. Dabei sollten vor allem folgende Aspekte im Vordergrund stehen:
- - Sicherung der Qualität der handwerklichen Arbeiten sowie der Schutz der Verbraucher,
- - Sicherung der Ausbildung,
- - Nachhaltigkeit der Betriebsgründungen und der Erhalt der betrieblichen Leistungsfähigkeit.
- 3. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, unter Berücksichtigung der Belange des Handwerks, den verpflichtenden Meisterbrief für Handwerke wiedereinzuführen, bei denen dies geboten und rechtlich möglich ist.