Gesetzesantrag der Länder Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Verbraucherschutzes bei Telefonwerbung
Staatsministerium Baden-Württemberg Stuttgart, 18. April 2018 Staatsminister und Chef der Staatskanzlei
An den Präsidenten des Bundesrates Herrn Regierenden Bürgermeister Michael Müller
Sehr geehrter Herr Präsident, die Regierungen der Länder Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz haben beschlossen, dem Bundesrat den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Verbraucherschutzes bei Telefonwerbung mit dem Ziel zuzuleiten, die erneute Einbringung gemäß Artikel 76 Absatz 1 Grundgesetz beim Deutschen Bundestag zu beschließen.
Der Gesetzentwurf entspricht der vom Bundesrat am 12. Mai 2017 beschlossenen Fassung (Drucksache 181/17 (PDF) Beschluss). Von einer erneuten Beifügung der Vorlage wird deshalb abgesehen.
Ich bitte Sie, die Beschlussfassung über den Gesetzentwurf im Bundesrat mit sofortiger Sachentscheidung in der Bundesratssitzung am 27. April 2018 herbeizuführen.