Bundesministerium des Innern Berlin, 20. Dezember 2017
Parlamentarischer Staatssekretär
An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Regierenden Bürgermeister
Michael Müller
Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident,
der Bundesrat hat in seiner 946. Sitzung am 17. Juni 2016 zum Gesetz zur Änderung des Bundesstatistikgesetzes die Bundesregierung gebeten, die geeigneten Schritte zu unternehmen, damit die statistischen Ämter der Länder in der EU ihren Status "other national authorities" (ONA) behalten und die nachhaltige und erfolgreiche Bewältigung aktueller und zukünftiger Herausforderungen auch bei dem anstehenden Gesetz zur Vorbereitung des Zensus 2021 zugrunde zu legen.
Ich darf Ihnen mitteilen, dass den Dienstaufsichtsbehörden der statistischen Ämter der Länder mit Schreiben vom 4. August 2017 mitgeteilt worden ist, dass seitens BMI keine Einwände gegen den ONA-Status der statistischen Landesämter mehr bestehen und die statistischen Landesämter in der ONA-Liste enthalten sind.
Die vom Bundesrat dargelegten Vorgaben für eine nachhaltige und erfolgreiche Bewältigung aktueller und zukünftiger Herausforderungen wurden bereits beim Zensusvorbereitungsgesetz 2021 berücksichtigt. Sie werden auch bei dem anstehenden Gesetz zur Anordnung des Zensus 2021 berücksichtigt.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Ole Schröder