Weitere überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 1710 Titel 632 07 - Ausgaben nach § 8 Abs. 2 des Unterhaltsvorschussgesetzes -
Der Parlamentarische Staatssekretär Berlin, den 17. Dezember 2004
beim
Bundesminister der Finanzen
Karl Diller MdB
II C 4 - FJ 1037 0-4/04
An den
Präsidenten des Bundesrates Herrn
Ministerpräsidenten Matthias Platzeck
Sehr geehrter Herr Präsident,
gemäß § 37 Abs. 4 BHO teile ich mit, dass
das Bundesministerium der Finanzen auf Antrag des
Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend seine Einwilligung nach Art. 112 GG erteilt hat, bei
Kap. 1710 Tit. 632 07 eine weitere
überplanmäßige Ausgabe bis zur Höhe
von 6 Mio. € zu leisten.
Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen nach § 8 Abs. 2 des Unterhaltsvorschussgesetzes. Die Höhe der Zahlungen bemisst sich nach den Regelbeträgen für den Unterhalt eines Kindes in Abhängigkeit von der Altersstufe und dem anzurechnenden Kindergeld. Die tatsächlichen Regelbeträge nach der Regelbetragsverordnung wurden stärker erhöht als bei der Haushaltsaufstellung angenommen worden war.
Der aktuelle Mittelabfluss macht über die bereits bewilligte überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 15 Mio. € hinaus eine weitere überplanmäßige Ausgabe nötig.
Mit freundlichen Grüßen
Karl Diller