Unterrichtung durch das Bundesministerium der Finanzen Haushaltsführung 2004 überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 1710 Titel 632 07 - Ausgaben nach § 8 Abs. 2 des Unterhaltsvorschussgesetzes
Der Parlamentarische Staatssekretär Berlin, den 30. November 2004
beim
Bundesminister der Finanzen
Karl Diller MdB
An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Matthias Platzeck
Sehr geehrter Herr Präsident,
gemäß § 37 Abs. 4 BHO teile ich mit, dass
das Bundesministerium der Finanzen auf Antrag des
Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend seine Einwilligung nach Art. 112 GG erteilt hat, bei
Kap. 1710 Tit. 632 07 eine überplanmäßige
Ausgabe bis zur Höhe von 15.000 T zu leisten.
Die überplanmäßige Ausgabe dient der
Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen nach § 8
Abs. 2 des Unterhaltsvorschussgesetzes. Die Höhe der
Zahlungen bemisst sich nach den Regelbeträgen für
den Unterhalt eines Kindes in Abhängigkeit von der
Altersstufe und dem anzurechnenden Kindergeld. Die
tatsächlichen Regelbeträge nach der
Regelbetragsverordnung wurden stärker erhöht als
bei der Haushaltsaufstellung angenommen worden war.