- 839. Sitzung des Bundesrates am Freitag, dem 30. November 2007:
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 124. Sitzung am 9. November 2007 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend - Drucksache 016/5444 - unter Berücksichtigung des Änderungsantrags der Fraktionen der CDU/CSU und SPD - Drucksache 016/7037 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes - Drucksache 016/1829 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.
I. Artikel 1 wird wie folgt geändert:
- 1. Nummer 1 wird wie folgt gefasst: 1. § 1 wird wie folgt geändert:
- a) In Absatz 1 Nr. 2 werden nach dem Wort "Ehegatten" die Wörter "oder Lebenspartner" eingefügt.
- b) Dem Absatz 4 wird folgender Satz angefügt:
"Soweit der Bedarf eines Kindes durch Leistungen nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch gedeckt ist, besteht kein Anspruch auf Unterhaltsleistung nach diesem Gesetz.""
- 2. In Nummer 2 Buchstabe a werden die Angabe "von 281 Euro" durch die Angabe "von 279 Euro" und die Angabe "von 234 Euro" durch die Angabe "von 322 Euro" ersetzt.
II. Artikel 3 (Inkrafttreten) wird wie folgt gefasst:
- "Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2008 in Kraft."
Fristablauf: 30.11.07
Erster Durchgang: Drucksache. 252/06 (PDF)