Unterrichtung durch die Bundesregierung
Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
Bundesrepublik Deutschland Berlin, den 17. Dezember 2010 Die Bundeskanzlerin
An den Vorsitzenden des Vermittlungsausschusses des Deutschen Bundestages und des Bundesrates
Die Bundesregierung hat beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 3. Dezember 2010 verabschiedeten Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch zu verlangen, dass der Vermittlungsausschuss gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes einberufen wird.
Dr. Angela Merkel
An die Präsidentin des Bundesrates
Das vorstehende Schreiben wurde dem Vorsitzenden des Vermittlungsausschusses am 17. Dezember 2010 zugeleitet.
Versagung der Zustimmung durch den Bundesrat: 789/10(B)