Antrag des Landes Rheinland-Pfalz
Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

Punkt 2 der 878. Sitzung des Bundesrates am 17. Dezember 2010

Der Bundesrat möge beschließen, für den Fall, dass der Bundesrat dem Gesetz nicht zustimmt, die folgende Entschließung zu fassen:

Auszahlung der Leistungen ab dem 1. Januar 2011

Der Bundesrat möge beschließen:

Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, die Bundesagentur für Arbeit und die optierenden Kommunen anzuweisen,

Begründung:

Die Erhöhung der Regelsätze soll ebenso wie das so genannte Teilhabepaket zum 1. Januar 2011 in der vom Deutschen Bundestag am 3. Dezember 2010 beschlossenen Fassung den Betroffenen im Vorgriff der gesetzlichen Regelung zur Verfügung stehen. Alleinstehende Erwachsene sollen ab diesem Zeitpunkt Regelleistungen in Höhe von 364 Euro statt bisher 359 Euro erhalten.

Es ist nicht zu erwarten, dass im folgenden Vermittlungsverfahren sowohl die Regelsätze als auch das Bildungspaket geringer ausfallen werden. Der Bundesrat hat dem Gesetz die Zustimmung verweigert, weil die neuen Regelsätze zu niedrig und nicht weil sie zu hoch erscheinen. Das gilt auch für den Umfang des neuen Bildungspaketes.