Punkt 2 der 878. Sitzung des Bundesrates am 17. Dezember 2010
Der Bundesrat möge beschließen, für den Fall, dass der Bundesrat dem Gesetz nicht zustimmt, die folgende Entschließung zu fassen:
Auszahlung der Leistungen ab dem 1. Januar 2011
Der Bundesrat möge beschließen:
Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, die Bundesagentur für Arbeit und die optierenden Kommunen anzuweisen,
- 1. ab dem 1. Januar 2011 die Regelbedarfe gemäß den Festlegungen in § 8 RBEG und § 20 SGB II sowie
- 2. die Leistungen nach § 28 SGB II in der vom Deutschen Bundestag am
- 3. Dezember 2010 beschlossenen Fassung zu gewähren.
Begründung:
Die Erhöhung der Regelsätze soll ebenso wie das so genannte Teilhabepaket zum 1. Januar 2011 in der vom Deutschen Bundestag am 3. Dezember 2010 beschlossenen Fassung den Betroffenen im Vorgriff der gesetzlichen Regelung zur Verfügung stehen. Alleinstehende Erwachsene sollen ab diesem Zeitpunkt Regelleistungen in Höhe von 364 Euro statt bisher 359 Euro erhalten.
Es ist nicht zu erwarten, dass im folgenden Vermittlungsverfahren sowohl die Regelsätze als auch das Bildungspaket geringer ausfallen werden. Der Bundesrat hat dem Gesetz die Zustimmung verweigert, weil die neuen Regelsätze zu niedrig und nicht weil sie zu hoch erscheinen. Das gilt auch für den Umfang des neuen Bildungspaketes.