Punkt 17 der 877. Sitzung des Bundesrates am 26. November 2010
Der Bundesrat möge ferner beschließen:
- 1. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Schaffung von Bildungs- und Teilhabechancen eine gesamtstaatliche Aufgabe von Bund, Ländern und Gemeinden ist. Es gilt, die Qualität und Strukturen der Bildung zu verbessern und allen Kindern und Jugendlichen unabhängig von Herkunft, familiärem Hintergrund und ökonomischen Möglichkeiten zukunftssichernde Chancen zu geben.
- 2. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass deutlich mehr finanzielle Mittel des Bundes bereitgestellt werden müssen, um den Anforderungen an ein leistungsfähiges und zukunftsorientiertes Bildungssystem gerecht zu werden, das u.a. die Behindertenrechtskonvention umsetzt, Schulabbrüche vermeidet, mehr höhere Bildungsabschlüsse schafft, ein neues Ganztagsprogramm und den Aufbau einer engen Kooperation zwischen Schulträgern, Jugendhilfe und außerschulischen Trägern vor Ort ermöglicht und sich darüber hinaus an den gesetzlichen Ansprüchen auf Bildung und Teilhabe orientiert.
- 3. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung daher auf, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass der Bund sich den Erfordernissen gemäß am Ausbau der Bildungsinfrastruktur beteiligen kann.