I. Der Bundesrat hat in seiner 989. Sitzung am 15 Mai 2020 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 7. Mai 2020 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.
II. Der Bundesrat hat ferner die nachstehende Entschließung gefasst:
Zu den finanziellen Maßnahmen für Studierende
- a) Der Bundesrat begrüßt die Zielsetzung des Bundes, Studierende, die durch die Pandemie in finanzielle Not geraten sind, finanziell zu unterstützen. In diesem Rahmen begrüßt der Bundesrat den vorgelegten Gesetzentwurf wie auch das parallel vom Bund angekündigte Darlehensprogramm für Studierende jeweils dem Grundsatz nach.
- b) Der Bundesrat begrüßt die bisherigen Änderungen des BAföG, um Nachteile für Studierende weitgehend auszugleichen und für eine handhabbare Umsetzung der Regelungen durch die Studierenden zu sorgen. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, im Sinne der Härtefallregelung in der Auslegung von § 15 Absatz 3 BAföG ein Verfahren zu ermöglichen, das bei geringem Verwaltungsaufwand sicherstellt, dass Studierenden mit pandemiebedingten Verzögerungen im Studienablauf keine Nachteile beim Bezug der BAföG-Leistungen entstehen.
- c) Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die vorgesehenen Regelungen des Darlehensprogramms
- - zur zeitverzögerten Förderung internationaler Studierender, - die zu hohen Nachweispflichten,
- - die Ausgestaltung der Zinszahlungen sowie
- - den hohen Verwaltungsaufwand bei der Bestimmung von Bedarfen zeitnah zu überprüfen.