Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung des Internationalen Familienrechtsverfahrensgesetzes

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 214. Sitzung am 26. März 2009 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses - Drucksache 016/12461 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Internationalen Familienrechtsverfahrensgesetzes - Drucksache 016/12063 - unverändert angenommen.


Fristablauf: 15.05.09
Erster Durchgang: Drucksache. 008/09 (PDF)