Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 3322 - vom 7. Juli 2005. Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 9. Juni 2005 angenommen.
Entschließung des Europäischen Parlaments zu den Zusammenhängen zwischen legaler und illegaler Migration und Integration der Migranten (2004/2137(INI))
Das Europäische Parlament,
- - in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen "Studie über die Zusammenhänge zwischen legaler und illegaler Migration" (KOM (2004) 0412),
- - in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen "Erster Jahresbericht über Migration und Integration" (KOM (2004) 0508),
- - in Kenntnis des von der Kommission veröffentlichten "Grünbuchs über ein EU-Konzept zur Verwaltung der Wirtschaftsmigration" (KOM (2004) 0811),
- - in Kenntnis der Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 15. Dezember 2004 sowie des Ausschusses der Regionen vom 24. Januar 2005 zu der Mitteilung der Kommission "Studie über die Zusammenhänge zwischen legaler und illegaler Migration",
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. Januar 2004 zu der Mitteilung der Kommission über Einwanderung, Integration und Beschäftigung1,
- - unter Hinweis auf den Vertrag von Amsterdam, durch den der Gemeinschaft Aufgaben und Zuständigkeiten in den Bereichen Einwanderung und Asyl übertragen wurden, und auf Artikel 63 des EG-Vertrags,
- - in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates auf seinen Tagungen vom 15. und 16. Oktober 1999 in Tampere, vom 14. und 15. Dezember 2001 in Laeken, vom 21. und 22. Juni 2002 in Sevilla und vom 19. und 20. Juni 2003 in Thessaloniki,
- - unter Hinweis auf seine Empfehlung an den Rat und den Europäischen Rat vom 14. Oktober 2004 zur Zukunft des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts sowie zu den Bedingungen für die Stärkung seiner Legitimität und Effizienz2,
- - unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates auf seiner Tagung vom 4. und 5. November 2004 in Brüssel und das dort enthaltene Haager Programm,
- - gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,
- - in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres sowie der Stellungnahmen des Entwicklungsausschusses und des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter (A6-0136/2005),
A. angesichts der Tatsache, dass die vom Europäischen Rat in Tampere vorgesehene Zeitspanne für die Schaffung eines Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts abgelaufen ist,
B. in der Erwägung, dass es keine echte europäische Migrationspolitik in organisierter und koordinierter Form gibt, und unter Hinweis auf die sich daraus ergebende festzustellende Einwanderung sowie auf die Notwendigkeit für die Union und ihre Mitgliedstaaten, sich einer geregelten Einwanderung in Zusammenarbeit mit den Drittländern zuzuwenden,
C. in der Erwägung, dass es die Annahme des Haager Programms, das demnächst durch den Aktionsplan der Kommission umgesetzt wird, erlauben wird, anhand der durch das Programm von Tampere erreichten Ergebnisse fortzufahren und sich neuen Herausforderungen für die Schaffung des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts zu stellen,
D. in dem Bewusstsein, dass die Zusammenarbeit der Union und ihrer Mitgliedstaaten mit den Herkunfts- und Transitdrittländern in diesem Bereich von ausschlaggebender Bedeutung ist,
E. in der Erwägung, dass jede Zweideutigkeit in den Beziehungen zwischen Entwicklungszusammenarbeit und Einwanderung zu vermeiden ist,
F. in der Überzeugung, dass im Zusammenhang mit der Erweiterung eine sicherere europäische Gesellschaft - unter Beachtung der Charta der Grundrechte der Union und den Verträgen - der Verstärkung der Kontrollen an den Außengrenzen und der Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Solidarität bedarf,
G. in der Überzeugung, dass die Union als ein Raum ohne Binnengrenzen einen gemeinsamen, kohärenten und effizienten Ansatz im Bereich der Sicherung der Außengrenzen verfolgen und eine gemeinsame Politik in den Bereichen Visa, Asyl und Einwanderung konzipieren muss,
H. in der Überzeugung, dass die Bekämpfung der illegalen Einwanderung und des Menschenhandels, die Eröffnung legaler Wege der Einwanderung sowie die Integration weiterhin Vorrang in der erweiterten Union haben müssen und dass die Ausbeutung der Einwanderer durch ihren Einsatz in der Schwarzarbeit ihre unmenschliche Behandlung schwer zu bestrafen ist,
I. in der Auffassung, dass die Einwanderung aus wirtschaftlichen Gründen eine neue Herausforderung für die Union darstellt, über die eine Debatte durch das Grünbuch über die Verwaltung der Wirtschaftsmigration erneut eingeleitet wurde, dem vor Ende 2005 ein Aktionsprogramm folgen wird, das von gemeinsamen und der Einwanderung aus wirtschaftlichen Gründen gegenüber offenen Normen geprägt sein soll,
J. unter Hinweis auf die Notwendigkeit einer legalen und geregelten Wirtschaftsmigration für ein Europa hin, in dem die Abnahme der Erwerbsbevölkerung zu einem Rückgang der Zahl der Erwerbsfähigen um 20 Millionen zwischen 2005 und 2030 führen wird, wie in mehreren Studien betont wird3,
K. unter Hinweis darauf, dass einer der Hauptgründe der Wirtschaftsmigration in dem legitimen Bestreben der Migranten zu sehen ist, ihre Grundbedürfnisse zu befriedigen und der Armut zu entfliehen, und fordert, dass die gemeinsame Migrationspolitik die gemeinsame Politik der Entwicklungszusammenarbeit berücksichtigt, deren oberstes Ziel die Bekämpfung der Armut ist, um die Entwicklung der Drittstaaten in Bezug auf den Zugang zu Bildung und Gesundheitsversorgung zu unterstützen und die übrigen Millennium-Entwicklungsziele zu erreichen,
L. in der Überzeugung, dass für den Erfolg einer Politik der legalen Einwanderung die Durchführung von Strategien zur Verwirklichung einer vollständigen Integration vonnöten ist, unter Berücksichtigung der Erfahrungen anderer sowie unter Nutzung der Erfahrungen und der Zusammenarbeit des dritten Sektors, die sich auf die Achtung der Rechte und die Teilung der Pflichten der legal ansässigen eingewanderten Bürger und der Gastgesellschaft sowie auf einen ständigen, auf Vertrauen und gegenseitigem Respekt gegründeten Dialog und die Fähigkeit der Institutionen, Informationskampagnen zur Schaffung einer interkulturellen Gesellschaft ins Leben zu rufen, sowie auf die stetige Bekämpfung jeder Diskriminierung aus Gründen der Rasse, der Kultur und aus wirtschaftlichen Beweggründen stützt,
M. in der Erwägung, dass sich eine Änderung der Einwanderungspolitik in einem Mitgliedstaat auf die Migrationsströme und die Entwicklung in anderen Mitgliedstaaten auswirkt,
N. in der Überzeugung, dass die Bekämpfung des Menschenhandels und der sexuellen Ausbeutung von Frauen und Kindern ein wesentliches Element der Einwanderungspolitik darstellen muss,
O. in der Erwägung, dass in Artikel III-268 des Vertrags über eine Verfassung für Europa festgelegt ist, dass der Grundsatz der Solidarität und der gerechten Aufteilung der Verantwortlichkeiten für die Einwanderungs- und Asylpolitik der Europäischen Union gilt,
P. angesichts der Tatsache, dass die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel der Gemeinschaft beschränkt sind und dass sie zwischen den verschiedenen Teilbereichen der europäischen Einwanderungspolitik gerecht aufgeteilt werden müssen,
- 1. ist der Auffassung, dass die Einwanderungspolitik der Europäischen Union anhand eines globalen und nicht eines sektorbezogenen Ansatzes gestaltet werden muss, der sich nicht nur auf die arbeitsmarktpolitischen Erfordernisse in den Mitgliedsländern stützt, sondern vor allem auf politische Maßnahmen zur Aufnahme und zur Integration sowie auf die Festlegung eines sicheren Status und der bürgerlichen, sozialen und politischen Rechte für alle Migranten in der gesamten Europäischen Union;
- 2. bedauert, dass es dem Rat fünf Jahre nach dem Gipfel von Tampere nicht gelungen ist, eine gemeinsame Einwanderungspolitik festzulegen, obschon das Europäische Parlament dies wiederholt angemahnt hat, und dass er stattdessen beschlossen hat, im gesamten Bereich der legalen Einwanderung die Einstimmigkeit und das Verfahren der Konsultation beizubehalten;
- 3. betont die Notwendigkeit, im Bereich der Einwanderung einen globalen und kohärenten Ansatz zu verfolgen, der sich auf die Synergien zwischen den verschiedenen beteiligten Politikbereichen gründet, und bedauert den europäischen Ansatz, der oft zu sektorbezogen ist; äußert sich insofern erfreut über die Initiative der Kommission und des derzeitigen Ratsvorsitzes, nach der ein System gegenseitiger Information und vorheriger Warnung geschaffen werden soll, an dem das Europäische Parlament umfassend beteiligt wird;
- 4. unterstreicht, dass die tatsächliche Entwicklung einer gemeinsamen Asyl- und Migrationspolitik unter Achtung der Grundrechte ein vorrangiges Ziel der europäischen Integration ist, wie im Vertrag über eine Verfassung von Europa festgelegt;
- 5. fordert die Kommission auf, in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Parlament Überlegungen darüber anzustellen, wie die an der Steuerung der Migrationsströme beteiligten Strukturen und Akteure besser koordiniert werden können, und dafür zu sorgen, dass die Finanzprogramme in diesem Bereich ordnungsgemäß eingesetzt und verbreitet werden;
- 6. bedauert, dass die bisher vom Rat und von den Mitgliedstaaten verabschiedeten Maßnahmen zur Steuerung der Migrationsströme eher repressive als positive, zukunftsorientierte Maßnahmen waren; erinnert daran, dass Strategien zur Verringerung der Armut, zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen, zur Schaffung von Arbeitsplätzen und zum Ausbau des Bildungswesens in den Herkunftsländern langfristig zur Normalisierung der Migrationsströme beitragen;
- 7. fordert die Kommission, die Mitgliedstaaten und die Herkunftsländer auf, bei ihrer jeweiligen Bevölkerung Sensibilisierungs- und Informationskampagnen hinsichtlich der Politik in den Bereichen Einwanderung, Integration, Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit durchzuführen, da der Mangel an Informationen über die Möglichkeiten der legalen Einwanderung von kriminellen Banden, die im Menschenhandel tätig sind, ausgenützt wird; ist der Überzeugung, dass die Zusammenarbeit mit den Herkunftsländern bei der Informationsverbreitung und der Vorbeugung der Ausbeutung von Menschen von ausschlaggebender Bedeutung ist, wobei der Integration, der sozialen Eingliederung und dem kulturellen Austausch Vorrang gegeben werden muss;
- 8. hält es für ausschlaggebend, das Potential der Einwanderung im Rahmen einer europäischen Politik der gemeinsamen Entwicklung unter Einbeziehung der Aufnahme- und der Herkunftsgesellschaften sowie der Diasporanetze möglichst weitgehend zu berücksichtigen;
- 9. betont, dass die Union zur optimalen Nutzung des Potentials der Einwanderung konkrete Lösungen des Problems des "Brain Drain" vorschlagen und die Mitgliedstaaten ermuntern muss, Geldsendungen der Einwanderer in ihre Herkunftsländer zu vereinfachen;
- 10. erinnert an die gemeinsame Verantwortung, die alle Mitgliedstaaten bei der Steuerung der Nord-Süd-Migrationsströme trifft und die sowohl - insbesondere auf der Seite des Südens - die Bekämpfung der illegalen Einwanderung und des Menschenhandels als auch - insbesondere auf der Seite des Nordens - die Schaffung von wirtschaftlichen Bedingungen für die soziale Entwicklung der Drittländer sowie eine angemessene Aufnahme unter Achtung der Menschenwürde umfasst;
- 11. setzt sich für die Aufnahme der Migrationsfrage in die Außenpolitik der Union ein; fordert die Mitgliedstaaten auf, sich mit den tieferliegenden Gründen der Einwanderung auseinanderzusetzen, indem sie mit den Entwicklungsländern Partnerschaften eingehen, die sich auf einen echten Dialog stützen; weist allerdings darauf hin, dass die Entwicklungshilfe und die Wirtschaftspartnerschaften nicht ausreichen, um sich mit den tieferliegenden Ursachen der Auswanderung auseinanderzusetzen;
- 12. empfiehlt dem Rat, geeignete Initiativen zu ergreifen, damit die für die Einwanderung Verantwortlichen in jedem Mitgliedstaat denselben Rang haben und demselben Ministerium angehören;
- 13. betont, dass es eine politische Rolle spielen sollte, unter anderem dadurch, dass es der Kommission diejenigen Maßnahmen im Bereich der Migration mitteilt, die Gegenstand von gemeinsamen Regelungen als wichtige Etappen bei der Schaffung einer wirksamen gemeinsamen Migrationspolitik sein sollten;
- 14. erinnert daran, wie wichtig es ist, dass die Europäische Union Klauseln über die gemeinsame Steuerung der Migrationsströme und die verpflichtende Rückübernahme im Fall der illegalen Einwanderung in alle Assoziations- und Kooperationsabkommen, die sie abschließt, aufnimmt;
- 15. ist jedoch der Auffassung, dass die Entwicklungszusammenarbeit zwar ein notwendiges Instrument ist, um die Ursachen der Migrationsströme an der Wurzel zu bekämpfen, jedoch nach wie vor eine Ergänzung zu den integrations- und migrationspolitischen Maßnahmen der Europäischen Union darstellt und diese nicht ersetzen kann;
- 16. ruft die betroffenen Mitgliedstaaten auf, das menschliche Potential und die Finanzausstattung ihrer konsularischen Vertretungen in den Herkunftsländern aufzustocken, um potentielle Auswanderer über die Möglichkeiten der legalen Einreise zum Zweck der Arbeitsaufnahme, des Studiums und der Forschung zu informieren; fordert die Kommission auf, die Koordinierung zwischen den diplomatischen und konsularischen Strukturen der im gleichen Land tätigen Mitgliedstaaten zu fördern, auch um den Einwanderer auf das Land hin zu lenken, das an seinem beruflichen Profil interessiert ist, und die Einwanderung möglichst auf die Staaten zu lenken, die über Aufnahmekapazitäten verfügen; schlägt unter anderem den Einsatz der Programme ARGO und AENEAS vor;
- 17. ist der Ansicht, dass die Bekämpfung der illegalen Einwanderung und die Kontrolle der Grenzen nur ein Aspekt der Politik der EU gegenüber Drittstaaten sein kann und dass diesen Ländern gegenüber eine gezielte Entwicklungspolitik zum Tragen kommen muss, um die negativen Auswirkungen der Auswanderung zu minimieren; ist der Ansicht, dass die EU ihre Migrationspolitik nicht nur unter dem Aspekt ihres wirtschaftlichen Interesses sehen darf, sondern dass sie auch die Gründe berücksichtigen muss, die die Migranten zwingen, ihre Heimatländer zu verlassen;
- 18. meint, dass die Errichtung des integrierten Grenzschutzsystems beruhen muss auf einer verstärkten Harmonisierung in Visafragen, der aktiven Einbindung der Europäischen Agentur für die Außengrenzen mit der Schaffung eines gemeinschaftlichen Fonds für die Grenzen und der intensiveren konsularischen Zusammenarbeit, die zur Schaffung gemeinsamer Konsulate führt;
- 19. hält es für unverzichtbar, die Solidarität, insbesondere mit den neuen Mitgliedstaaten, im Bereich des Schutzes der Außengrenzen und der Bekämpfung der illegalen Einwanderung zu stärken;
- 20. betont, dass jede Maßnahme zur Bekämpfung der illegalen Einwanderung und zur Kontrolle an den Außengrenzen, auch wenn sie in Zusammenarbeit mit Drittstaaten durchgeführt wird, den Garantien und Grundrechten des Individuums Rechnung tragen muss, wie diese in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und in der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten niedergelegt sind, wozu insbesondere das Recht auf Asyl und das Recht, an den Grenzen nicht zurückgewiesen zu werden, gehören;
- 21. betont erneut, dass die legale Einwanderung nicht das Ende der illegalen Einwanderung bedeutet, und dass die Gründe, aus denen Menschen in die Europäische Union kommen, vielfältig sind; ist deshalb überzeugt, dass der Bekämpfung des Menschenhandels und auch den Einwanderern besondere Aufmerksamkeit gebührt, die Opfer dieses Menschenhandels sind, insbesondere schutzbedürftigen Menschen, wie vor allem Frauen und Minderjährigen, indem die Bekämpfung derjenigen, die mit ihnen Handel treiben, zu einer Priorität der Europäischen Union gemacht wird; begrüßt den künftigen Aktionsplan der Kommission in diesem Bereich, bei dem zu berücksichtigen ist, dass eine Zusammenarbeit mit den Herkunfts- und Transitländern notwendig ist;
- 22. stellt fest, dass viele Frauen, die Opfer des Menschenhandels sind, als illegale Migrantinnen auf dem Gebiet der Europäischen Union leben und dass die meisten von ihnen keinen Zugang zu Rechts- oder Sozialschutz haben; fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre Situation anzuerkennen und gemäß ihren Rechtsvorschriften zu prüfen, ob als geeignetes Mittel zur Bekämpfung des Menschenhandels ein dauerhafter Aufenthalt gewährt werden kann;
- 23. erinnert daran, dass zur Bekämpfung der illegalen Einwanderung, die sich auf ein hohes Niveau der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit stützen muss, gehört, dass die Beförderungsunternehmen und die Behörden der Herkunftsländer in angemessener Weise zur Verantwortung gezogen werden, der strafrechtliche Rahmen, nach dem die Schleusernetze bestraft werden, gestärkt und die Schwarzarbeit und der Menschenhandel bekämpft sowie die Korruption in der Verwaltung aufgedeckt werden; fordert die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten daher auf, die Schwarzarbeit von Einwanderern durch ein Arsenal von Sanktionen gegen die betreffenden Unternehmen, durch die verstärkte personelle Ausstattung der Überwachungsdienste und durch den Schutz der Opfer entschlossen zu bekämpfen;
- 24. weist allerdings ausdrücklich darauf hin, dass diese Maßnahmen unter vollständiger Achtung der Grundrechte, insbesondere des Asylrechts, angewandt werden müssen;
- 25. vertritt die Ansicht, dass die Mitgliedstaaten Anstrengungen unternehmen müssen, um die illegale Beschäftigung, insbesondere im häuslichen Bereich und in der Familie, klar auszumachen, da es sich hier um Sektoren handelt, in denen eine große Zahl von Einwandererfrauen beschäftigt ist; ist der Auffassung, dass es neuer Konzepte bedarf, um den sie beschäftigenden Familien zu ermöglichen, eine rechtliche Lösung zu finden, bei der diese Personen sozial abgesichert sind;
- 26. fordert den Rat und die Kommission auf, sich im Bereich der Rückübernahme von illegalen Einwanderern Gedanken über die Anwendung geschlossener Abkommen und über die Leitlinien zukünftiger Abkommen zu machen; erinnert an die Verantwortung, die die Herkunfts- und Transitländer im Bereich der Rückübernahme tragen, und tritt für eine europäische Rückführungspolitik ein, bei der die Würde und die körperliche Unversehrtheit der Personen entsprechend der Europäischen Menschenrechtskonvention und der Genfer Konvention geachtet werden;
- 27. betont erneut, dass es die Idee entschieden ablehnt, außerhalb der Grenzen der EU, in den Ursprungsregionen der Migration, Aufnahme- oder Internierungslager für Migranten ohne Ausweispapiere oder Asylbewerber einzurichten;
- 28. unterstreicht, dass die innerhalb und außerhalb der Europäischen Union existierenden Übergangslager auch im Einklang mit der Genfer Konvention verwaltet werden müssen;
- 29. teilt die Meinung der Kommission, dass die massenhafte Regularisierung illegaler Einwanderer keine Lösung für das Problem der illegalen Einwanderung ist und in Ermangelung einer gemeinsamen Einwanderungs- und Asylregelung einen außergewöhnlichen und einmaligen Charakter behalten muss, denn sie löst nicht die eigentlich zu Grunde liegenden Probleme; fordert die Kommission auf, die bewährten Praktiken der Mitgliedstaaten zu analysieren, die sich in einem System gegenseitiger Information und vorheriger Warnung entwickeln müssen;
- 30. ist der Auffassung, dass bei der massenhaften Regularisierung illegaler Einwanderer wirtschaftlichen, demografischen und kulturellen Aspekten Rechnung getragen werden muss, und fordert, dass die Auswirkungen der von den Mitgliedstaaten durchgeführten Regularisierungen analysiert werden;
- 31. ist überzeugt, dass die legale Migration eine bedeutende Rolle bei der Stärkung des wissensbasierten Wirtschaftsraums in Europa sowie bei der Beschleunigung der wirtschaftlichen Entwicklung spielt;
- 32. vertritt die Auffassung, dass im Rahmen der globalen europäischen Strategie geregelten Formen der Migration der Vorzug gegeben werden sollte und besonders bilaterale Abkommen zur Steuerung von Migrationsströmen mit den Herkunftsländern gestärkt werden sollten; betont, dass die Regularisierungsmaßnahmen wichtig sind, um Schwarzarbeit zu bekämpfen, illegale Migranten in die Gesellschaft einzugliedern und zu verhindern, dass sie ausgebeutet werden können;
- 33. hält es für notwendig, in den Mitgliedstaaten je nach ihrer Aufnahmekapazität legale Möglichkeiten der Einwanderung aus demografischen und wirtschaftlichen Gründen sowie mit Blick auf mögliche Auswirkungen auf einen Rückgang der illegalen Einwanderung zu schaffen;
- 34. begrüßt die Maßnahmen, die die Kommission zugesagt hat, in Zusammenhang mit den besonderen Auswirkungen der illegalen Einwanderung auf Regionen in äußerster Randlage4 zu ergreifen, die aufgrund ihrer geografischen Lage, geringen Größe und Abgeschiedenheit besonders sensibel auf illegale Migrationsströme reagieren;
- 35. fordert die Mitgliedstaaten auf, sich an dem von der Kommission in ihrem Grünbuch eingeleiteten Überlegungsprozess zu der Frage zu beteiligen, wie viel Abstimmung angestrebt werden sollte und welchen zusätzlichen Nutzen europäische Rechtsvorschriften bieten, wenn man berücksichtigt, dass es in die Zuständigkeit der einzelnen Mitgliedstaaten fällt, die Zahl der aufzunehmenden Einwanderer festzulegen;
- 36. ist besorgt darüber, dass in den Ländern des Mittelmeerraums auf Forderung bestimmter Mitgliedstaaten der Union so genannte Erstaufnahmeeinrichtungen für Einwanderer, die in die Union einreisen wollen, eingerichtet werden sollen, die die Mindestgarantien für die betreffenden Personen hinsichtlich der Grundrechte nicht bieten; erinnert daran, dass die Steuerung der Migrationströme nicht ausschließlich aus Sicherheitserwägungen heraus erfolgen darf, sondern auf die Lenkung einer nachhaltigen und sozialen Entwicklung ausgerichtet sein muss;
- 37. spricht sich in dem Wissen, dass die Mitgliedstaaten für die Festlegung der Zahl von Drittstaatsangehörigen in ihrem Hoheitsgebiet zuständig sind, dafür aus, globale Schätzungen vorzunehmen, bei denen auch jene Personen berücksichtigt werden, deren Aufenthalt aus anderen Gründen als einer wirtschaftlichen Tätigkeit genehmigt wurde, so z.B. Flüchtlinge, Personen, die subsidiären Schutz genießen, und Personen, die zum Zwecke der Familienzusammenführung einreisen, wozu auch Minderjährige im Erwerbsalter gehören, die Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten müssen;
- 38. bedauert, dass der Vorschlag für eine Richtlinie über die Einwanderung zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit nicht erfolgreich war, und unterstützt die von der Kommission in ihrem Grünbuch vorgeschlagene Möglichkeit, einen gemeinsamen Rahmen für Mindestnormen für die Zulassung von Drittstaatsangehörigen zur Aufnahme einer selbständigen oder unselbständigen Erwerbstätigkeit zu schaffen;
- 39. unterstützt die Möglichkeit, die Einreisemodalitäten flexibler zu gestalten, u.a. mit Hilfe einer Arbeitsaufenthaltserlaubnis; befürwortet den Einsatz von Gemeinschaftsvorhaben nach dem Modell "EURES" zur Förderung des Informationsaustauschs zwischen den Mitgliedstaaten über die Beschäftigungsmöglichkeiten für in der Europäischen Union wohnhafte Drittstaatsangehörige;
- 40. fordert die Kommission auf, eine kurz- und mittelfristige Prognose des in den einzelnen Mitgliedstaaten notwendigen Bedarfs an Arbeitskräften durchzuführen; fordert die Mitgliedstaaten auf, der Kommission eine statistisch untermauerte Einschätzung vorzulegen, damit sie angemessene Prognosen für den Bedarf an Arbeitskräften in der Europäischen Union abgeben kann;
- 41. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, einen ständigen Dialog mit den nichtstaatlichen Organisationen zu führen, die sich mit dem Phänomen der Einwanderung befassen, um ihren Standpunkt zu Themen im Zusammenhang mit der Einwanderung einzuholen sowie ihre Tätigkeit zugunsten der Einwanderer und ihre Forschungstätigkeit zu unterstützen;
- 42. hält es für dringend geboten, zu einer Einwanderungspolitik zu gelangen, die sich mehr am Arbeitsmarkt orientiert, um zu vermeiden, dass der Arbeitsmarkt der EU von billigen und illegalen Arbeitnehmern dereguliert wird und sich ein Missverhältnis zwischen der aktiven und der nicht aktiven Bevölkerung einstellt, und fordert die Mitgliedstaaten auf, die regionalen und lokalen Verwaltungen, Beschäftigungsagenturen sowie die Sozialpartner, die Gewerkschaften und Berufsverbände, die vor Ort tätigen ehrenamtlichen Organisationen und die Aufnahmegemeinden an der Entscheidung zu beteiligen, wie viele ausländische Arbeitnehmer zugelassen werden sollen;
- 43. fordert die Mitgliedstaaten auf, spezifische kombinierte Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen zu schaffen, um die Einstellung von Saisonarbeitern und Personen, die mit einem beschränkten Auftrag entsandt werden, zu erleichtern;
- 44. betont besonders die Notwendigkeit, dass die EU ihre Bemühungen zur Bekämpfung der Armut in den Ursprungsländern der Migrationsbewegungen im Rahmen der Millenniumsziele verdoppelt, indem sie unter anderem den Aufbau eines tragfähigen und paritätischen Bildungssystems und die Entwicklung der örtlichen Wirtschaft unterstützt;
- 45. ermuntert die Mitgliedstaaten, im Rahmen ihrer nationalen Einwanderungspolitik mit den Ländern, aus denen viele Einwanderer stammen, bilaterale Übereinkommen zu unterzeichnen, um dem europäischen Bedarf an Arbeitskräften gerecht zu werden, oder neue Wege der legalen Einwanderung zu eröffnen, um den Migrationsprozess organisierter und transparenter zu gestalten, sowie die Beziehungen mit den Drittländern im Rahmen einer engen Partnerschaft zu fördern; betont ferner, dass der Abschluss bilateraler Abkommen für die Regelung der Zuwanderung mit den Herkunftsländern das Zustandekommen einer echten Partnerschaft mit diesen Ländern beim gemeinsamen Kampf gegen illegale Einwanderung und Menschenhandel, von dem besonders verletzliche Bevölkerungsgruppen wie Frauen und Kinder betroffen sind, ermöglicht;
- 46. fordert die Mitgliedstaaten auf, eine Debatte über das oben genannte Grünbuch einzuleiten und die Kommission regelmäßig über die Umsetzung der nationalen Einwanderungspolitik zu informieren;
- 47. betont, dass die Integration von Einwanderern wichtig ist, und fordert umfassende Maßnahmen zur Gewährleistung ihrer Einbeziehung in den Arbeitsmarkt sowie in den Geltungsrahmen sozialer, wirtschaftlicher und politischer Rechte, was ebenso wichtig ist, um die Ziele von Lissabon für Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu erreichen;
- 48. erinnert an die einzelstaatliche Zuständigkeit im Bereich der Integration, die sowohl für die Aufnahmegesellschaft als auch für den Einwanderer Rechte und Pflichten mit sich bringt; fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre einzelstaatliche Politik nach der offenen Koordinierungsmethode aufgrund der kürzlich vom Rat angenommenen gemeinsamen Grundprinzipien abzustimmen;
- 49. betont, dass die Koordinierung der nationalen Politiken eine europäische Integrationspolitik nicht ersetzen kann; fordert die Mitgliedstaaten auf, Mindestkriterien für die Konzipierung einer solchen Politik zu erarbeiten;
- 50. betont, dass es wichtig ist, dafür zu sorgen, dass die Sprache des Aufnahmelandes erlernt wird, und Unterricht in Staatsbürgerkunde sowie Schulungsprogramme anzubieten, die sich unter anderem auf die Gleichstellung zwischen Mann und Frau beziehen, sowie die Integration durch Arbeit, die Bekämpfung der Ghettobildung und die politische Beteiligung an Kommunalwahlen verstärkt zu fördern; befürwortet die von bestimmten Mitgliedstaaten durchgeführten Einführungsprogramme, die voraussetzen, dass sowohl das Gastland als auch insbesondere der Neuankömmling gegenseitige Verpflichtungen übernehmen; wünscht, dass die Einwanderer durch einen symbolischen Akt auf die Grundwerte der Union verpflichtet werden; ermuntert die Mitgliedstaaten, integrierte Einwanderer verstärkt in ihre Integrationspolitik einzubinden und einen Austausch zwischen Einwanderern und Ortsansässigen zu fördern;
- 51. ist der Auffassung, dass eine aktive Integrationspolitik für aufenthaltsberechtigte Drittstaatsangehörige Folgendes umfassen sollte: Festlegung klarer Vorschriften betreffend den Rechtsstatus von aufenthaltsberechtigten Personen und Gewährleistung ihres Rechts auf ordnungsgemäße Bearbeitung ihrer Akte, Ermöglichung einer angemessenen Eingliederung in den Arbeitsmarkt, die Pflicht der Aufenthaltsberechtigten aus Drittstaaten, vom Gastland veranstaltete Kurse in der bzw. in den Landessprachen zu besuchen; das Recht des Zugangs zu Bildungsmaßnahmen, die Anerkennung von Diplomen; Gewährleistung des Zugangs zu Sozial- und Gesundheitsleistungen; Bemühungen um menschenwürdige Lebensbedingungen in den Städten und Gemeinden; Gewährleistung der Teilnahme der Migranten am sozialen, kulturellen und politischen Leben;
- 52. fordert die Mitgliedstaaten und die EU-Institutionen auf, die Teilnahme ohne Wahlrecht legal in der EU lebender Nichtstaatsbürger am öffentlichen und politischen Leben insbesondere durch die Gewährleistung eines angemessenen Beratungs- und Vertretungsmechanismus zu fördern; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Europäische Konvention zur Teilnahme von Ausländern am öffentlichen Leben auf lokaler Ebene zu ratifizieren;
- 53. fordert alle Mitgliedstaaten dringend auf, das Übereinkommen der Vereinten Nationen über den Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen zu ratifizieren;
- 54. ist der Meinung, dass der Kampf gegen Diskriminierung, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit ein wesentlicher Aspekt der Integrationspolitik ist; fordert die Mitgliedstaaten auf, sich dafür einzusetzen, unter den europäischen Bürgern die Kultur der Aufnahme, der Integration und der sozialen Eingliederung zu verbreiten, mit dem Ziel, eine interkulturelle Gesellschaft zu schaffen und bei allen politischen und institutionellen Maßnahmen Verstöße gegen den Grundsatz der Aufnahme und das Prinzip Nichtabweisung zu vermeiden und möglichst bald die beiden diesbezüglichen Richtlinien umzusetzen, und begrüßt die Initiative des Ratsvorsitzes, den Vorschlag für einen Rahmenbeschluss des Rates zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit wieder auf die Tagesordnung zu setzen; fordert, dass das Europäische Parlament erneut zu diesem Rahmenbeschluss nach neuerlichen Erörterungen im Rat konsultiert wird;
- 55. ist bestürzt über die Zunahme von Ehrenmorden, Verfolgung und schwerwiegenden Verletzungen der Rechte von Migrantinnen aufgrund religiösen Fanatismus und inhumaner Traditionen und fordert Kommission und Rat auf, verstärkt dagegen vorzugehen und den bedrohten Frauen Schutz zu gewähren;
- 56. ersucht die Mitgliedstaaten, Abkommen mit den Herkunftsländern der Einwanderer abzuschließen, um die Übertragung der erworbenen Sozialversicherungsansprüche zu gewährleisten;
- 57. ist der Ansicht, dass die internationale Gemeinschaft das Potential der Geldüberweisungen der Migranten in ihre Herkunftsländer für die Unterstützung ihrer Entwicklungspolitik noch nicht erkannt hat, und fordert die Kommission auf, konkrete Maßnahmen vorzuschlagen, um die freiwillige Überweisung eines Teils der Einkünfte der Migranten in ihre Herkunftsländer zu erleichtern, bei Minimierung der Kosten für die finanziellen Transaktionen, wie in dem oben genannten Grünbuch vorgeschlagen;
- 58. legt dem Rat nahe, eine energischere Position einzunehmen, um angesichts dieser Vorschläge eine europäische Einwanderungspolitik zu konzipieren, die hinsichtlich der Herausforderungen, denen sich die Union stellen muss, effektiver ist;
- 59. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.
1 AB1. C 92 E vom 16.4.2004, S. 390.
2 Angenommene Texte, P6_TA(2004)0022.
3 World Economic and Social Survey 2004.
4 KOM (2004) 0343, Ziffer 2.3.l, und KOM (2004) 0628.