Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat mit Schreiben vom 29- Juni 2007 zu der o. g. Entschließung des Bundesrates (siehe Drucksache 295/06(B) ) wie folgt Stellung genommen:
Im Zuge der Behandlung der Zweiten Verordnung zur Änderung der Rebenpflanzgutverordnung im Bundesrat im Juni 2006 hat der Bundesrat eine Entschließung gefasst (veröffentlicht in Drucksache 295/06 (PDF) vom 16.06.2006), mit der er die Bundesregierung u.a. bittet, auf eine dringend notwendige Überarbeitung der EU-Verordnung zum Verkehr mit vegetativem Vermehrungsgut von Reben hinzuwirken, um so rasch wie möglich das Ziel der Deregulierung staatlicher Kontrollen bei Rebenpflanzgut realisieren zu können.
Die Bundesregierung ist seit geraumer Zeit mit Fragen der Entbürokratisierung des Saatgutrechts, dem auch der vorgenannte EU-Rechtsakt (Richtlinie 68/193/EWG des Rates vom 9. April 1968 über den Verkehr mit Vermehrungsgut von Reben (ABl. Nr. L 93 S. 15)) zuzuordnen ist, befasst.
Die EG-Ratspräsidentschaften (Großbritannien, Österreich und Finnland) haben zwischenzeitlich zahlreiche Änderungsvorschläge der Mitgliedstaaten zum EG-Saatgutrecht zusammengetragen.
Die deutsche Ratspräsidentschaft hat darauf hingewirkt, dass sich die Agrarminister der Mitgliedstaaten mit dem Thema befassen. Der Agrarrat hat am 7- Mai 2007 einvernehmlich Schlussfolgerungen verabschiedet, mit denen die Kommission aufgefordert wird, das EG-Saatgutrecht zu überprüfen und möglichst bald Vorschläge zu dessen Entbürokratisierung vorzulegen.
Kommissar Kyprianou begrüßte die Schlussfolgerungen und erklärte, Ziel aller Maßnahmen müsse es sein, die hohen Standards beizubehalten und dabei die Verfahren zu vereinfachen.
Nach Informationen durch die EG-Kommission wird diese noch im Jahre 2007 mit einer Evaluierung des gesamten Saatgutsektors beginnen und darauf aufbauend Vorschläge zur Entbürokratisierung des Saatgutrechts erarbeiten, die dann wiederum mit den Mitgliedstaaten erörtert werden.
Eine isolierte Regelung bezüglich des Rebenpflanzgutrechts wäre zur Zeit nicht durchsetzbar, da die Mehrzahl der Mitgliedstaaten, aber auch die EG-Kornmission, auf die begonnene Evaluierung des Sektors verweisen, in deren Zuge auch die das Rebenpflanzgut betreffenden Regelungen überprüft werden sollen.