Punkt 7 der 972. Sitzung des Bundesrates am 23. November 2018
Der Bundesrat möge zu dem Gesetz die folgende Entschließung fassen:
- 1. Der Deutsche Bundestag hat im Rahmen der Beschlussfassung des Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes festgelegt, dass das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) bei Auslegungsfragen zu den als Grundlage für die Abrechnung der stationären Leistungen in Krankenhäusern dienenden Operationen- und Prozedurenschlüssel (OPS) Klarstellungen und Änderungen mit Wirkung auch für die Vergangenheit vornehmen kann.
- 2. Beim OPS 8-98b sind in der Folge des Urteils des Bundessozialgerichts vom 19. Juni 2018 zur Frage der Auslegung der Transportentfernung bei der Verlegung von Schlaganfallpatientinnen und -patienten sowie infolge der ebenfalls durch das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz neu geregelten Verjährungsfristen des § 109 Absatz 5 SGB V aktuell bundesweit tausende von Klageverfahren bei den Sozialgerichten anhängig, weil in einer Vielzahl von Abrechnungsverfahren aus den Jahren 2014, 2015 und 2016 vorsorglich von den Krankenkassen Klage eingereicht worden ist.
- 3. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung vor diesem Hintergrund auf, auf das DIMDI einzuwirken, unverzüglich, jedenfalls noch im Jahr 2018, die rückwirkende Klarstellung der Formulierung im OPS 8-98b vorzunehmen.
Begründung (nur gegenüber dem Plenum):
Die von den Klageverfahren betroffenen Krankenhäuser können akut in erhebliche wirtschaftliche Belastungssituationen geraten, die in Einzelfällen regional die Versorgungssicherheit zu gefährden drohen. Allein Niedersachsen ist mit rund 10 000 Klageverfahren betroffen. Durch das Urteil des Bundessozialgerichts verursachte Auslegungsunsicherheit schnellstmöglich durch die Umsetzung der bereits vom Deutschen Bundestag beschlossenen Klarstellung zu beseitigen.