und Sondergutachten der Monopolkommission gemäß § 121 Abs. 2 Telekommunikationsgesetz und gemäß § 44 Postgesetz in Verbindung mit § 81 Abs. 3 Telekommunikationsgesetz a.F.
Der Bundesrat hat in seiner 842. Sitzung am 14. März 2008 beschlossen, zu dem Tätigkeitsbericht 2006/2007 der Bundesnetzagentur gemäß § 121 Abs. 1 TKG und § 47 Abs. 1 PostG sowie zu dem Sondergutachten der Monopolkommission gemäß § 121 Abs. 2 TKG und § 44 PostG wie folgt Stellung zu nehmen:
- 1. Der Bundesrat hält es für erforderlich, gleiche wettbewerbliche Bedingungen für alle Postdienstleister zu schaffen. Der Bundesrat hält die einseitige Begünstigung der Deutschen Post AG im Bereich der Umsatzsteuer für nicht gerechtfertigt. Der Bundesrat fordert daher unter Bezug auf frühere Beschlüsse und in Übereinstimmung mit der Bundesnetzagentur und der Monopolkommission sowie im Hinblick auf das laufende Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission, eine wettbewerbsneutrale steuerliche Regelung für alle Unternehmen auf den betroffenen Postmärkten zu schaffen.
- 2. Der Bundesrat stellt fest, dass mit dem Auslaufen der Exklusivlizenz über 80 Prozent des Briefmarkts nicht mehr der Ex-Ante-Entgeltregulierung nach § 19 PostG unterliegen. Der Bundesrat hält es daher unter Hinweis auf seine früheren Beschlüsse für geboten, die Möglichkeiten der Bundesnetzagentur im Rahmen einer stringenten Ex-Post-Entgeltregulierung und effizienten Missbrauchsaufsicht zu stärken und fordert die Bundesregierung auf, dazu einen Gesetzentwurf vorzulegen.
- 3. Der Bundesrat begrüßt im Grundsatz die von der Bundesnetzagentur vorgetragenen Anregungen zur Weiterentwicklung des Universaldienstes im Postbereich. Der Bundesrat sieht hier auch im Hinblick auf eine Anpassung an EU-Recht und die Einbeziehung von Verpflichtungen im Rahmen der Selbstverpflichtungserklärung der Deutschen Post AG Handlungsbedarf und erwartet dazu zeitnah einen Entwurf der Bundesregierung.