Vorschlag für einen Beschluss des Rates über das siebte Rahmenprogramm der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) für Kernforschungs- und Ausbildungsmaßnahmen (2007 bis 2011)
KOM (2005) 119 endg.; Ratsdok. 8087/05
A
Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union (EU),
der Finanzausschuss (Fz),
der Gesundheitsausschuss (G),
der Ausschuss für Kulturfragen (K) und
der Wirtschaftsausschuss (Wi)
empfehlen dem Bundesrat,
zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen:
- 1. Der Bundesrat anerkennt, dass die Kommission das Siebte Forschungsrahmenprogramm der Europäischen Gemeinschaft und das der Europäischen Atomgemeinschaft als die zentralen Instrumente zur Erreichung der Lissabonner Ziele (globale Wettbewerbsfähigkeit, nachhaltiger Wohlstand, Solidarität und Bürgernähe) vorgeschlagen hat. Er schließt sich der Auffassung an, dass Forschung und Entwicklung die treibenden Kräfte für die Gewinnung und Nutzung neuer Erkenntnisse und unverzichtbare Voraussetzungen für ein dauerhaftes Wirtschaftswachstum, für mehr und bessere Arbeitsplätze und für einen größeren sozialen Zusammenhalt sind.
- 2. Der Bundesrat schließt sich auch der Forderung der Kommission an, dass "Europa besser werden (muss) bei der Hervorbringung von Wissen durch Forschung, bei dessen Verbreitung durch Bildung und bei dessen Anwendung durch Innovation" (vgl. Mitteilung der Kommission: "Die Schaffung des Europäischen Forschungsraums des Wissens für Wachstum", Dok.-Nr. KOM (2005) 118 endg., deutsche Übersetzung, Seite 3). Er begrüßt daher die Absicht der Kommission, die Förderung der wissensgestützten Wirtschaft als vorrangige Zielsetzung für die wichtigsten Finanzierungsprogramme der Gemeinschaft (z.B. die neue Programmgeneration für die allgemeine und berufliche Bildung, das Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation, die Struktur- und Kohäsionsfonds und die Transeuropäischen Netze) festzuschreiben.
- 4. Der Bundesrat spricht sich auch dafür aus, die Wirkungskraft der finanziellen Förderung durch die Gemeinschaft zu maximieren und dazu Querverbindungen mit einzelstaatlichen Tätigkeiten und privaten Investitionen in Forschung und Entwicklung herzustellen; er betont aber zugleich die Notwendigkeit, die Eigenständigkeit nationaler und regionaler Forschungspolitik zu erhalten, da bislang nur 6 % des Forschungsaufwands in Europa von der Gemeinschaft erbracht werden und ihre Maßnahmen lediglich subsidiären Charakter haben und auf die Erzeugung eines europäischen Mehrwerts ausgerichtet sind (vgl. Artikel 164 EGV).
- 5. Der Bundesrat unterstützt das Bemühen der Kommission, die Akzeptanz des Forschungsrahmenprogramms bei den Forschern der Gemeinschaft zu stärken, indem die Strukturen des Forschungsrahmenprogramms gegenüber dem Sechsten Forschungsrahmenprogramm wieder überschaubarer gestaltet werden. Er begrüßt dazu die Vorbereitung von fünf Spezifischen Programmen im Forschungsrahmenprogramm der Europäischen Gemeinschaft ("Zusammenarbeit", "Ideen", "Menschen" und "Kapazitäten" sowie das Programm für die Gemeinsame Forschungsstelle der EU) und von zwei Spezifischen Programmen im Euratom-Rahmenprogramm (Fusionsforschung/Kernspaltung und Programm für nukleare Aktivitäten der Gemeinsamen Forschungsstelle).
- 6. Der Bundesrat begrüßt die Absicht der Kommission, das Siebte Forschungsrahmenprogramm nach dem Prinzip der Kontinuität auf dem Sechsten Forschungsrahmenprogramm aufzubauen, gleichwohl aber das Schwergewicht von den Instrumenten wieder auf die zukunftsgerichteten Themen zu verlagern, mit denen die Gemeinschaft ihre Wissensgrundlage ausbauen, weltweit die technologische Führung anstreben und die einzelstaatlichen und gemeinschaftlichen Aktivitäten synergetisch vernetzen möchte. Im Übrigen erinnert er an seine früheren Beschlüsse zum Europäischen Forschungsraum (BR-Drucksache 335/04(Beschluss) vom 14. Mai 2004) und zu den Leitlinien der Kommission für die Forschungsförderung der EU (BR-Drucksache 524/04(Beschluss) vom 15. Oktober 2004).
- 7. Der Bundesrat verweist auch auf seinen Beschluss vom 26. September 2003 zum Vorschlag für eine Entscheidung des Rates zur Änderung der Entscheidung 2002/834/EG über das spezifische Programm im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration: "Integration und Stärkung des Europäischen Forschungsraums (2002 bis 2006)" (BR-Drucksache 501/03(Beschluss) ) und bekräftigt seine darin getroffenen Aussagen.
- 8. Der Bundesrat weist darauf hin, dass in dem Beschlussvorschlag der Kommission zum Siebten Forschungsrahmenprogramm keine klaren Abgrenzungen dahin gehend getroffen werden, welche Forschungsvorhaben für ethisch bedenklich und daher nicht förderungswürdig erachtet und welche Vorhaben demgegenüber als förderfähig eingestuft werden.
- 9. Der Bundesrat hält es für nicht akzeptabel, dass im Rahmen des Siebten Forschungsrahmenprogramms und der darin enthaltenen spezifischen Programme ethisch nicht vertretbare Forschungsvorhaben an humanen Embryonen und embryonalen Stammzellen gefördert werden können.
- 10. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, sich auf der Ebene der EU dafür einzusetzen, dass im Rahmen des Siebten Forschungsrahmenprogramms keine Forschungsprojekte gefördert werden, die gegen das deutsche Embryonenschutzgesetz oder gegen das Stammzellgesetz verstoßen und tritt nachdrücklich dafür ein, dass die verbrauchende Embryonenforschung auf europäischer Ebene nicht finanziell unterstützt wird.
- 11. Der Bundesrat schließt sich dem Vorschlag der Kommission an, die thematischen Schwerpunkte der künftigen Forschungspolitik im Spezifischen Programm "Zusammenarbeit" zu bündeln und dieses Programm mit ca. 62 % des Finanzvolumens auszustatten. Er behält sich eine inhaltliche Stellungnahme hierzu vor, sobald die Spezifischen Programme von der Kommission vorgelegt sind.
- 12. Der Bundesrat stellt fest, dass entgegen Ziffer 14 seiner Stellungnahme zu den Leitlinien der Kommission zur Forschungsförderung der EU (BR-Drucksache 524/04(Beschluss) ) im spezifischen Programm "Zusammenarbeit" das Thema "Produktion" nicht als eigenständiges Thema vorgesehen ist, sondern lediglich als Unterpunkt zu dem Thema "Nanowissenschaften, Nanotechnologien, Werkstoffe und neue Produktionstechnologien". Er bittet die Bundesregierung in Anbetracht der herausragenden Bedeutung der Produktion für Deutschland als Industriestandort bei der weiteren Behandlung des Forschungsrahmenprogramms darauf hinzuwirken, dass dies entsprechend der oben genannten Stellungnahme des Bundesrates vom 15. Oktober 2004 geändert wird.
- 13. Der Bundesrat anerkennt, dass die Mittel für KMU-spezifische Forschungsmaßnahmen, für die im Sechsten Forschungsrahmenprogramm noch 430 Mio. Euro zur Verfügung standen, auf l.901 Mio. Euro angehoben wurden. Der Bundesrat stellt jedoch gleichzeitig fest, dass anders als im Sechsten Forschungsrahmenprogramm keine quantitative Vorgabe für die Beteiligung von KMU vorgesehen ist. Es erscheint daher nicht ausgeschlossen, dass die Neigung von Projektteilnehmern an Hereinnahme von KMU in Konsortien nachlässt. Dies muss schon deshalb vermieden werden, weil den KMU ein wichtiger Stellenwert im Innovationsprozess und bei der Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit zukommt, wie der Bundesrat in Ziffer 32 seiner Stellungnahme vom 15. Oktober 2004 (BR-Drucksache 524/04(Beschluss) ) festgestellt hat. Dem sollte Rechnung getragen werden beispielsweise durch KMU-spezifische Aufrufe und durch kleiner dimensionierte Projekte mit Laufzeiten von zwei bis drei Jahren, was den Bedingungen von KMU, aber auch von kleineren Forschungseinrichtungen entgegenkommen würde.
- 14. KMU haben häufig nicht die personellen und finanziellen Ressourcen, um selbst EU-Anträge zu stellen. Nach Auffassung des Bundesrates sollte deshalb eine möglichst hohe Beteiligung von KMU an einem Konsortium ein maßgebliches Auswahlkriterium bei der Evaluation von Projekten sein.
- 15. Angesichts der aktuell beanspruchten erheblichen Haushaltsmittel und der Vorbelastung künftiger Haushalte hält es der Bundesrat für unverzichtbar, die Evaluierung zu einem festen Bestandteil des Rahmenprogramms zu machen. Jedes geförderte Projekt sollte einem standardisierten Evaluierungskonzept unterworfen werden. Jeder Projektantrag sollte ex ante aufzeigen, welche Ergebnisse erwartet werden. Ex post sollte im Rahmen des Verwendungsnachweises darlegt werden, ob den Erwartungen entsprochen werden konnte; im Falle des Scheiterns bzw. eines nur teilweise Erreichens der Planziele sind hierfür plausible Erklärungen zu liefern. Eine nicht projektgemäße Mittelverwendung zieht Regressforderungen nach sich.
- 16. Der Bundesrat begrüßt, dass in dem Programm "Ideen" die Grundlagenforschung zur Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit in das FRP aufgenommen wurde und dazu ein Europäischer Forschungsrat errichtet werden soll. Er sieht dabei noch Klärungsbedarf in folgenden Punkten:
- - Definition der Grundlagenforschung,
- - Unabhängigkeit des Forschungsrates,
- - Vermeidung der Überzeichnung der Aufrufe,
- - Auswahlkriterien für die Projektvorschläge - Subsidiarität, Exzellenz, Transnationalität, europäischer Mehrwert, vgl. BR-Drucksache 524/04 (PDF) , (Beschluss), Ziffern 20 bis 25 - und
- - Mitwirkung der Mitgliedstaaten im Programmausschuss.
- 17. Der Bundesrat begrüßt, dass in dem Programm "Menschen" die Marie-Curie-Maßnahmen finanziell aufgestockt und instrumentell vereinfacht werden sollen.
- 18. Der Bundesrat hält die Gewichtung des Spezifischen Programms "Kapazitäten" für "Regionen des Wissens" und für internationale Maßnahmen für zu gering, während die Forschungsinfrastrukturen dort überproportional dotiert erscheinen. Gerade die "Regionen des Wissens" werden als zukunftsweisender Ansatz angesehen und sollten daher gestärkt werden. Der Bundesrat anerkennt, dass die Kommission neue Forschungsinfrastrukturen nur dort errichten möchte, wo ein zwingender Bedarf besteht und vorhandene Einrichtungen diese Aufgabe nicht übernehmen können. Im Übrigen erinnert er daran, dass zur Errichtung neuer Forschungsinfrastrukturen auch Mittel aus den Struktur- und Kohäsionsfonds nach den dortigen Kriterien eingesetzt werden sollen, worüber primär die betreffenden Mitgliedstaaten zu entscheiden haben.
- 19. Der Bundesrat geht davon aus, dass die Instrumente der Verbundforschung (in Größe und interner Organisation flexible Verbundprojekte, Exzellenznetze, Einzelprojekte, Koordinierungs- und Ergänzungsmaßnahmen, Stipendien, Forschungsvorhaben für spezielle Gruppen wie z.B. KMU) in kontinuierlicher Entwicklung der Instrumente des Sechsten Forschungsrahmenprogramms dem Bedarf der Forscher(-gruppen) angepasst werden. Er bittet die Bundesregierung, dafür einzutreten, dass die Wahl der Instrumente den Forschern bei der Antragstellung überlassen wird, wie dies sowohl im Märimon-Bericht als auch in der letzten Fünfjahresbewertung der Forschungsrahmenprogramme unter Leitung von Professor Dr. Erkki Ormala gefordert wird. Der Bundesrat schlägt vor, für die Zwischenevaluation des Siebten Forschungsrahmenprogramms Indikatoren festzulegen, die den Zielen der Lissaboner Strategie entsprechen.
- 20. Nach Auffassung des Bundesrates muss die Beteiligung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und Hochschulen am neuen Forschungsrahmenprogramm auch durch den Abbau von Bürokratie deutlich verstärkt werden. Die "Neuen Instrumente" des Sechsten Forschungsrahmenprogramms sind auf der Grundlage der bereits durchgeführten Evaluation mit dem Ziel der Vereinfachung zu überarbeiten. Ihre Mittelausstattung muss in einem angemessenen Verhältnis zu den traditionellen Instrumenten stehen, die von KMU und Hochschulen bevorzugt werden. Dadurch kann der starken Überzeichnung und der damit einhergehenden Verschwendung von Ressourcen entgegengewirkt werden.
- 21. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass das über lange Jahre erprobte Instrument der Specific Targeted Research Projects (STREP) geeignet ist, Forschungsmittel effektiver zu nutzen. Die Förderung kleinerer Projekte, die auch für KMU und Hochschulen handhabbar sind, sollte daher deutlich ausgeweitet werden.
- 22. Der Bundesrat sieht Klärungsbedarf bei den gemeinsamen Technologie-Initiativen. Dieser bezieht sich nicht nur auf die inhaltliche Gestaltung und die Finanzierung der öffentlichprivaten Partnerschaft und den Anteil der Förderung aus Mitteln des Forschungsrahmenprogramms, sondern auch auf die Auswahlkriterien und insbesondere auf den Einfluss, den die Initiativen auf die Ausarbeitung der jährlichen Arbeitsprogramme und damit auf die inhaltlichen Vorentscheidungen der Förderungen erhalten. Insbesondere wäre hier das Mitwirkungsrecht der Mitgliedstaaten zu klären. Es ist darauf zu achten, dass die Technologieinitiativen das Spezifische Programm "Zusammenarbeit" nicht dominieren. Im Übrigen sind die Fragen zur Ausgestaltung der Technologieplattformen und zu ihrer Abgrenzung gegenüber den neuen Technologie-Initiativen noch nicht geklärt; der Bundesrat erinnert daher an Ziffern 26 bis 29 seiner Stellungnahme vom 15. Oktober 2004 (BR-Drucksache 524/04(Beschluss) ).
- 23. Zu den Vorschlägen der Kommission, weitere Projekte auf Basis von Artikel 169 EGV vorzubereiten, vertritt der Bundesrat die Ansicht, dass zunächst die Erfahrungen mit dem bisherigen European Disease Clinical Trials Platform-Projekt ausgewertet werden sollen, bevor weitere Projekte vorbereitet werden.
- 24. Der Bundesrat begrüßt die Absicht der Kommission, die Möglichkeiten der Europäischen Investitionsbank (EIB) zur Absicherung von Risiken für Darlehensaufnahmen von Projektträgern einzusetzen.
- 25. Der Bundesrat begrüßt insbesondere die Absicht der Kommission, Risikodarlehen über die EIB absichern zu lassen, die vor allem von Regionen und für Infrastrukturmaßnahmen genutzt werden können. Er geht aber davon aus, dass Hochschulen und öffentliche Forschungseinrichtungen in der Regel nicht in der Lage sind, sich selbst zu verschulden und damit weiter belastende Zinszahlungen auf sich zu nehmen. Bei der Umsetzung ist darauf Wert zu legen, dass möglichst effiziente und schlanke Verfahren geschaffen werden.
- 26. Da KMU und Hochschulen die Programme für Humanressourcen und Mobilität intensiv nutzen, müssen sie nach Überzeugung des Bundesrates weiter ausgebaut werden, wobei der Schwerpunkt auf der Mobilität zwischen dem privaten und dem öffentlichen Sektor liegen sollte.
- 27. Der Bundesrat unterstützt die Absicht der Kommission, das Forschungsrahmenprogramm administrativ zu vereinfachen, die Antragstellung zu erleichtern, das Berichtswesen zu entschlacken, die Kostenkalkulation transparenter zu gestalten und {ganz besonders} die Abrechnungsmodalitäten zu beschleunigen.
- 28. Dabei sollte die Qualitätssicherung (unter anderem Auswahl der Evaluatoren) beachtet und die fachliche und die finanzielle Autonomie der Konsortien gegenüber der Kommission gestärkt werden. Der Bundesrat behält sich eine eingehende Stellungnahme zu diesem Themenkomplex, insbesondere zur Frage des Kostenmodells, das bei Hochschulen und öffentlichen Forschungseinrichtungen anzuwenden ist, nach der Vorlage der Beteiligungsregeln vor. Der Bundesrat ermuntert die Kommission, bei der Vereinfachung der Verfahren auch dem EU-Haushaltsrecht und den dort möglichen Optionen ein besonderes Augenmerk zu widmen.
- 29. Die Errichtung von Agenturen sollte nur erwogen werden, wenn dadurch die Verwaltungsabläufe vereinfacht und keine zusätzlichen finanziellen Belastungen erzeugt werden (vgl. Ziffern 38 und 40 der Stellungnahme des Bundesrates vom 15. Oktober 2004, BR-Drucksache 524/04(Beschluss) ). Auch die Funktion der Programmausschüsse sollte auf dem Hintergrund der Vereinfachung überprüft werden.
- 30. Der Bundesrat begrüßt, dass die Kommission die Laufzeit des Siebten Forschungsrahmenprogramms von fünf auf sieben Jahre verlängert hat. Diese Entscheidung stärkt die Kontinuität der gemeinschaftlichen Forschungsförderung, gibt den Forschern in Wissenschaft und Wirtschaft erhöhte Planungssicherheit und stärkt ihr Vertrauen in die Zuverlässigkeit der gemeinschaftlichen Förderung. Er sieht in der Zwischenevaluation, die spätestens im Jahr 2010 stattfinden soll, eine ausreichende Vorkehrung, flexibel auf entstehende Forschungsbedarfe zu reagieren und neue Schwerpunkte der gemeinschaftlichen Förderung zu akzentuieren.
- 31. Der Bundesrat begrüßt den Vorschlag der Kommission, eine Verdoppelung der Forschungsausgaben über die gesamte Laufzeit des Siebten Forschungsrahmenprogramms vorzusehen. Der Bundesrat sieht unverändert noch Potenzial zur Stärkung der Forschung durch Umschichtung innerhalb des Haushalts der Gemeinschaft.
- 32. Der Bundesrat weist darauf hin, dass die finanzielle Ausgestaltung des Siebten Rahmenprogramms wegen der nicht abgeschlossenen Verhandlungen über die Finanzielle Vorausschau 2007 bis 2013 letztlich noch nicht abschließend festgelegt werden kann. Er fordert die Bundesregierung daher auf, in den weiteren Verhandlungen auf EU-Ebene darauf zu achten, dass die Mittelausstattung der Programme der endgültigen Ausgestaltung der Finanziellen Vorausschau 2007 bis 2013 Rechnung trägt.
B
- 33.
Der Agrarausschuss,
der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit,
der Verkehrsausschuss und
der Ausschuss für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung
empfehlen dem Bundesrat,
von der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG Kenntnis zu nehmen.